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Alarmanlage

Verfasst: 11.06.2007 23:25
von S-Maik
moin moin zusammen,

habe folgendes bei ebay gefunden...

http://cgi.ebay.de/Motorrad-Funk-Alarma ... dZViewItem

was sagt ih dazu ?

habt ihr sonst erfahrungen mit guten alarmanlagen ?

danke im voraus und gruß maik

Verfasst: 12.06.2007 0:34
von svfighter
meines wissens nicht zugelassen in D da Anti-Hijacking Funktion

es steht auch nix drin das das ding ne zulassung hat


also illegal

Verfasst: 12.06.2007 10:58
von Lion666
svfighter hat geschrieben:meines wissens nicht zugelassen in D da Anti-Hijacking Funktion
es steht auch nix drin das das ding ne zulassung hat
also illegal
Was bedeutet Hijacking Funktion? :) empty

Wie soll der Motorfernstater funktionieren wenn der Schlüssel nicht steckt?
Was soll das eigentlich bringen? :roll:

Verfasst: 14.06.2007 23:03
von MCK
Hallo

ich habe eine M+S Lego 4 Alarmanlage.

Sie war zwar nicht gerade billig aber in Verbindung mit einem "Mikrowellensensor" leistet sie sehr gute dienste.

MfG
Andreas

Verfasst: 14.06.2007 23:07
von MCK
ich habe mir grad mal Deine bei Ibay angeschaut.

ich denke das ist (Verzeihung) billiger Schrott.

Seriöse Hersteller werden keine Fernbedienung mit Plastikwurzelholt anmalen...(-:

MfG
Andreas

Verfasst: 15.06.2007 8:22
von Punisher
Lion666 hat geschrieben:
svfighter hat geschrieben:meines wissens nicht zugelassen in D da Anti-Hijacking Funktion
es steht auch nix drin das das ding ne zulassung hat
also illegal
Was bedeutet Hijacking Funktion? :) empty

:roll:
Hijacking ist das unrechtmäßige Aneignen des Motorrades durch einen Dritten.
Wenn eine Alarmanlage eine Anti-Hijacking-Funktion besitzt, dann könnte der rechtmäßige Besitzer per Knopfdruck die Zündung ausschlaten, das Motorrad bliebe im günstigsten Fall stehen, oder aber der Dieb fällt auf die Fresse.
In D verboten, Verhältnismäßigkeit der Mittel, der Mensch (auch wenn er kriminelle Handlungen vollzieht) steht über dem Materiellen.

Verfasst: 15.06.2007 9:10
von SVDieter
Punisher hat geschrieben:
Lion666 hat geschrieben:
svfighter hat geschrieben:meines wissens nicht zugelassen in D da Anti-Hijacking Funktion
es steht auch nix drin das das ding ne zulassung hat
also illegal
Was bedeutet Hijacking Funktion? :) empty

:roll:
Hijacking ist das unrechtmäßige Aneignen des Motorrades durch einen Dritten.
Wenn eine Alarmanlage eine Anti-Hijacking-Funktion besitzt, dann könnte der rechtmäßige Besitzer per Knopfdruck die Zündung ausschlaten, das Motorrad bliebe im günstigsten Fall stehen, oder aber der Dieb fällt auf die Fresse.
In D verboten, Verhältnismäßigkeit der Mittel, der Mensch (auch wenn er kriminelle Handlungen vollzieht) steht über dem Materiellen.
Hmm, das hieße also, wenn ich so ein Ding eingebaut hätte und mein Moped wird mir geklaut, der Dieb legt sich damit hin (ohne das ich diese Funktion benutzt habe) und man entdeckt das solch eine Anlage eingebaut ist, das ich dann möglicherweise die KH Kosten usw. von dem Dieb zahlen darf?

Tschö aus Essen,

Dieter

Verfasst: 15.06.2007 9:49
von Lion666
Also ist die Anti-Hijacking-Funktion quasi den Killswitch über Fernbedienung aktivieren zu können.

Falls jemand so dreist sein sollte und mir dass Möppi vor meinen Augen entwendet werden die KH-Kosten wohl nicht nur vom möglichen Sturz herrühren! :evil:

Außerdem glaub ich kaum dass man stürzt nur weil der Motor aus geht.
Höchsten aus Überraschung wenn bei 11.000 Umdrehungen auf einmal die Motorbremse heftig einsetzt.

Verfasst: 15.06.2007 12:18
von Punisher
SVDieter hat geschrieben:Hmm, das hieße also, wenn ich so ein Ding eingebaut hätte und mein Moped wird mir geklaut, der Dieb legt sich damit hin (ohne das ich diese Funktion benutzt habe) und man entdeckt das solch eine Anlage eingebaut ist, das ich dann möglicherweise die KH Kosten usw. von dem Dieb zahlen darf?

Tschö aus Essen,

Dieter
U.U. zahlst du, aber es wäre ersteinmal nachzuweisen, dass du den Knopf zur Zündünterbrechung gedrückt hast 8)
Lion666 hat geschrieben: Außerdem glaub ich kaum dass man stürzt nur weil der Motor aus geht.
Höchsten aus Überraschung wenn bei 11.000 Umdrehungen auf einmal die Motorbremse heftig einsetzt.
Du kannst ja mal in der Beschleunigungsphase den Killschalter betätigen, möglichst hohe Drehzahl. Und dann stellst du dir das unerwartet vor, bsp. in einer Kurve oder an einer Kreuzung beim Abbiegen.

Verfasst: 15.06.2007 12:38
von Lion666
Sind 11.000 Umdrehungen keine hohe Drehzahl???

Verfasst: 15.06.2007 19:30
von svfighter
diskutier doch nich auf teufel komm raus

bau ein und gut oder lass es :roll:

erkundige dich beim tüv, den kannste nerven

Verfasst: 15.06.2007 20:14
von Ronaan
In dem Zusammenhang möchte ich eine kleine Anekdote anbringen, die sich wirklich so zugetragen hat.

Ein Bekannter meines Bruders ist mit seinem Motorrad beim TÜV vorgefahren.

Der Prüfer nahm Platz und bemängelte die mangelhafte Sicht auf den Tacho.
Der Eigentümer erwiderte, dass bei seiner Körpergröße ausreichende Sicht gegeben sei und er auch nix dafür könne dass der Prüfer so klein ist.

Der Prüfer darauf: "Und wenn mal ein anderer mit der Maschine fährt?"
Eigentümer: "Mit *meiner* Maschine fährt kein ... 'anderer'..."

Prüfer: "Und wenn sie einer klaut?!?!"
Eigentümer: "Dann braucht er keinen Tacho... wenn ich ihn erwische hau ich ihm's Kreuz ab"

(kam mir so in den Sinn, Analogie "kreuz abhauen" <-> "motor ausgemacht kriegen und aufs maul fliegen" :wink:

Verfasst: 15.06.2007 21:58
von Punisher
Lion666 hat geschrieben:Sind 11.000 Umdrehungen keine hohe Drehzahl???
Hast du bei 11k U/min mit nem V2 mal unverhofft in nem niedrigen Gang den Killschalter betätigt? :roll:
Sülz, sülz.
Ich habe mich auf die Auflagen bezogen, wenn diese dir nicht gefallen, mir wurscht. Bau solch Krempel ein und lass es drauf ankommen. Auf solch eine rechtliche Auseinandersetzung hätte ich keine Lust.
Kauft die Möhren bei ebay, weil ihr momentan paar € spart.

Verfasst: 16.06.2007 23:38
von V2
Hmmm, nehmen wir an, Du bastelst an Deinem Moped für die Rennstrecke vorm langersehnten Renn-WE, also nicht StVO konformer Zustand und Freitag Nacht wird es geklaut. Wer sich damit langlegt ist doch selbst schuld ?! Oder muss rechtlich den Räubern heutzutage auch noch ein einwandfreies Fluchtfahrzeug garantiert werden :wink:
Ansonsten mach wie Du denkst, ich denke so eine weitere (Funk-)Killschalterfunktion ist immer eine Fehlerquelle, die im worst-case Dich selbst trifft. Kann Dir auch so schon passieren ,das beim Überholvorgang die Leistung wegbleibt :schwitz:

Verfasst: 17.06.2007 23:04
von Lion666
Punisher hat geschrieben:
Lion666 hat geschrieben:Sind 11.000 Umdrehungen keine hohe Drehzahl???
Hast du bei 11k U/min mit nem V2 mal unverhofft in nem niedrigen Gang den Killschalter betätigt? :roll:
Sülz, sülz.
Ich habe mich auf die Auflagen bezogen, wenn diese dir nicht gefallen, mir wurscht. Bau solch Krempel ein und lass es drauf ankommen. Auf solch eine rechtliche Auseinandersetzung hätte ich keine Lust.
Kauft die Möhren bei ebay, weil ihr momentan paar € spart.
Hab ich dir irgendwas getan, dass du dich so auf den Schlips getreten fühlst.
Ich hab das mit den 11.000 Umdrehungen nur gefragt, weil du in dein Post so geschrieben war als wenn mir das mit der Motorbremse bei hohen Drehzahlen (wie ich es in meiner Frage auch schon erwähnt hatte) nicht klar wäre.
Höchsten aus Überraschung wenn bei 11.000 Umdrehungen auf einmal die Motorbremse heftig einsetzt.
@ svfighter
Wenn dich solche Fragen nerven dann lies den Thread nicht oder ignorier es einfach. Deine Kommentar steuert der Diskussion auch nix wertvolles bei.


Abgesehen davon ob nun erlaubt oder nicht, wie wahrscheinlich ist es denn dass man den Dieb inflagranti erwischt.
Ich nehme mal an, dass man für die AntiHijacking-Funktion am Kabel von Kill-Switch etc. anklemmen/dazwischen klemmen muss und man somit doch beim Einbau selbst die Wahl hat diese Funktion zu aktivieren?!?
Ist mir schon klar dass man mit so einer Funktion sich schnell mal selbst außer gefecht setzen kann. Z.B. wenn man die Fernbedienung in der Jacke hat und ausversehen an den Knopf kommt oder wegen eine Fehlfunktion allgemein.