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Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 06.12.2009 19:50
von Gehtscho
Hallo,
weiß jemand zufällig wo man schwarze/getönte/dunkle Verkleidungsblinker bekommt? Sollten aber ein E-Prüfzeichen haben! Gibts sowas überhaupt? Gibts eventuell auch so ein Rücklicht?
Grüße

Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 06.12.2009 22:22
von AnRo96
Hi,
also Rücklicht zum Beispiel hier:
http://cgi.ebay.de/LED-RUCKLICHT-SCHWAR ... 4cec24c2e6
Verkleidungsblinker hier:
http://cgi.ebay.de/LED-Blinker-Verkleid ... 5636296afc
Bei den Verkleidungsblinker noch nen paar Scheibchen rein tun, damit die weiter aus der Verkleidung rausstehen. Tüv hat bei mir nichts gesagt obwohl relativ scheiße von vorne zu erkennen
PS: Suche benutzen
MfG Andi

Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 06.12.2009 22:30
von Gehtscho
Super, viele Dank!
Hab gesucht aber nix gefunden ......warum auch immer!?!
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 06.12.2009 23:05
von AnRo96
Hi,
was ich noch zufügen will, ist das wohl die Lichtausbeute bei dem Schwarz getönten nich wirklich toll sein soll.
Designtechnisch natürlich die schöne lösung, aber ich glaube bei ner roten Maschine kann ich mir auch gut nen Klarglas rücklicht vorstellen
MfG andi
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 07.12.2009 9:05
von Geue
StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
[...]
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
Das meint der Gesetzgeber dazu.
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 11.12.2009 22:12
von Yagharek
Heinemann hat geschrieben:StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen
...
Das meint der Gesetzgeber dazu.
Und... wo ist jetzt das Problem, Heinemann?
Wenn´s eine E-Nummer hat, ist es erlaubt.
Ich hab die weißen an meiner roten 1000S, machen was her und es spart Gewicht.
Yag
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 14.12.2009 9:04
von Lion666
Heinemann hat geschrieben:
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
Das meint der Gesetzgeber dazu.
Meine "schwarzen" Rückleuchten mit e-Prüfzeichen machen rotes Licht und die "schwarzen" LED-Blinker mit den gelben LED's machen auch gelbes-oranges Licht.
Wo liegt das Problem?
Oder anders gefragt, hast du schonmal schwarzes Licht gesehen???
@AnRo96
Bei den schwarzen Rückleuchten ist es schon merklich dunkler, aber immernoch hell genug. Die LED_Verkleidungsblinker sind sauhell und als getönte Variante dürften sie immernoch mehr als genug Leuchtkraft haben. Das "schwarze" Glas ist ja auch nur leicht getönt.
Ein Vortei der getönte Variante ist dass bei Tageslicht der Kontrast stärker ist. D.h. man sieht den Unterschied zwischen "an" und "aus" besser.
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 14.12.2009 16:09
von AnRo96
Hi Lion,
das mit dem Rücklicht kann gut sein, hab keines. War nur durch lesen im Forum. Also dann kann er das ja beruhigt kaufen
Und bei den Verkleidungsblinkern meine ich generell, dass die leider wenig nach vorne abstrahlen, hell sind sie, keine Frage. Deswegen plättchen drunter damit sie weiter aus der Verkleidung rausstehen.
Aber Tüv hat bei mir nich gemeckert und hatte noch nie probleme beim abbiegen

Da sind die hinteren wichtiger.
MfG Andi
Re: Suche: schwarze Verkleidungsblinker!
Verfasst: 14.12.2009 17:03
von Geue
Tut mir Leid das es offensichtlich durch meinen Beitrag zu Irritationen gekommen ist. Der Gesetzestext schließt perse schwarze Verkleidungsblinker nicht aus. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Die einzige Richtlinie die es gibt ist eben das gelbe Licht, dass diese erzeugen müssen.
Ergo, könnten da auch blaue Abdeck-Gläser darüber sein, wenn durch ensprechende Spektraltrennung oder Photonenbeschleunigung gelbes Licht am Auge des Prüfers erscheint.
Weiterhin gibt es noch Richtlinien über Frequenz, Helligkeit und Kontrast, welcher erzeugt werden muss, aber diese wollte ich nicht extra auflisten. Ist eine E-Prüfnummer auf den Blinkern vorhanden, so können diese auch bedenkenlos genutzt werden (mit oder ohne schwarzer Abdeckung).
Anders ist dies z.B. beim Rücklicht. Das muss auch ohne Extrabeleuchtung nach Hinten (sprich bei Tag) rot sein. Hier dürfen keine Tönungsfolien oder -sprays verwendet werden. Hier greift der Grundsatz das Kfz nach vorn weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen müssen.