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Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 10:48
von Appel
Hallo
Bei mir steht ein wechsel des Kettenkits an und ich würde gern von originalen 17/40 auf 17/42 wechseln. Ich habe schon viele Beiträge gelesen über das Fahrverhalten usw.
Ich weis aber immer noch nicht ob ich legal auf diese Übersetzung wechseln kann oder ob ich beim nächsten TüV Probleme bekomme. Vielleicht kann mir jemand ein paar Infos geben. Danke
MfG
Appel
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 13:07
von Jonny
17/42 wäre noch legal, wenn du aber 16/42 machen würdest, nicht mehr. 17/43 würden aber auch noch gehen.
MFG Jonny
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 19:48
von SV1000Christian
kommt drauf an was Du haben willst? Mehr Durchzug also stärkere Beschleunigung oder mehr Endgeschwindigkeit?
Wenn Du Dir ein kleineres Ritzel einbaust ist 1. die Geschwindigkeitsanzeige nicht mehr genau 2. die Kette leidet mehr.
Dafür hast Du mehr Beschleunigung.
HInten ein Zahn mehr, weniger Beschleunigung dafür höhere Endgeschwindigkeit
Also dann lieber vorne original und hinten eins mehr.
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 21:30
von Ralfi
Moin,
dieses Thema wurde hier wirklich schon oft genug durchgekaut....sollte eigendlich alles dazu schon in den anderen Beiträgen gesagt worden sein ...
Einfach mal die Suchfunktion nutzen ....
Fackt is aber das du gleich noch nen konverter brauchst damit dein Tacho wieder annähernd das richtige anzeigt ..
greez
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 21:41
von sv lülle
übersetzungen sind kann man fast sagen alle legal sofern nichts im schein bzw brief eingetragen ist allerdings nur wenn der tacho die geschwindigkeit am vorderrad nimmt wenn nicht dann muss entweder der tacho an die übersetzung angeglichen werden so das er wieder das richtige anzeigt bzw es gibt gewisse toleranzen die man einhalten muss meist erlauben diese 1-2 zähne am kettenrad allerdings solltest dich da vorher beim tüv schlau machen
ich hab bei meiner zum beispiel hinten 5 zähne größer mein tacho nimmt aber die geschwindigkeit vom vorderrad
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 23.01.2010 23:54
von Rax
SV1000Christian hat geschrieben:
HInten ein Zahn mehr, weniger Beschleunigung dafür höhere Endgeschwindigkeit
Also dann lieber vorne original und hinten eins mehr.
Entschuldige bitte, aber das ist absoluter Quatsch.
Vorne weniger / hinten mehr = kürzere Übersetzung = bessere Beschleunigung
Vorne mehr / hinten weniger = längere Übersetzung = schlechtere Beschleunigung
16 / 40 = 6,24% kürzer
17/ 42= 5,01 % kürzer
Da es eine Toleranzgrenze von 5% gibt, wird der ein oder andere TÜVler 17/42 eintragen.
Nicht vergessen: Der Tacho zeigt dann auch 5 bzw. 6,24% mehr an.
Gruss
Rax
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 24.01.2010 0:32
von Jonny
sv lülle hat geschrieben:übersetzungen sind kann man fast sagen alle legal sofern nichts im schein bzw brief eingetragen ist allerdings nur wenn der tacho die geschwindigkeit am vorderrad nimmt wenn nicht dann muss entweder der tacho an die übersetzung angeglichen werden so das er wieder das richtige anzeigt bzw es gibt gewisse toleranzen die man einhalten muss meist erlauben diese 1-2 zähne am kettenrad allerdings solltest dich da vorher beim tüv schlau machen
ich hab bei meiner zum beispiel hinten 5 zähne größer mein tacho nimmt aber die geschwindigkeit vom vorderrad
Die kompletten Abgaswerte während der Fahrt ändern sich, weil man im Gang und Geschwindigkeit misst! Wenn du vorher bei 100Km/h im sechsten warst, sinds 5000 RPM, nach neuer Übersetzung 6000RPM, ergo mehr Abgase. Das muss alles wieder abgenommen werden und eingetragen werden. Da es aber ca. 6-8% Toleranz gibt, kann man in diesem Bereich legal die Übersetzung ändern.
@ Rax: Er hat sich wohl verschrieben
MFG Jonny
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 24.01.2010 11:40
von Appel
Danke erst mal für die Antworten. Die Suchfunktion habe ich verwendet und genug gefunden was alles machbar ist.
Aber was legal ist habe ich nirgens gefunden. Also ich möchte nur etwas mehr Durchzug. Schneller fahren brauch ich nicht. Macht mit SBK-Lenker eh keinen Spaß.
Muß ich denn den Tacho anpassen bei 17/42 oder liegt es noch im Rahmen.
MfG Appel
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 24.01.2010 12:19
von Dago
Servus . Ich habe 17 / 44 druff und bin absolut zufrieden !

geht allerdings nicht mit der orginalen Kette!
Und nen Speedohealer würd ich auf jedenfall auch verbauen. Ist schon eine heftige Abweichung. Bei mir waren es gute 20 Kmh bei 150 aufm Navi, wenn ich mich da recht erinnere.
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 24.01.2010 15:17
von SV1000Christian
Rax hat geschrieben:SV1000Christian hat geschrieben:
HInten ein Zahn mehr, weniger Beschleunigung dafür höhere Endgeschwindigkeit
Also dann lieber vorne original und hinten eins mehr.
Entschuldige bitte, aber das ist absoluter Quatsch.
Vorne weniger / hinten mehr = kürzere Übersetzung = bessere Beschleunigung
Vorne mehr / hinten weniger = längere Übersetzung = schlechtere Beschleunigung
16 / 40 = 6,24% kürzer
17/ 42= 5,01 % kürzer
Da es eine Toleranzgrenze von 5% gibt, wird der ein oder andere TÜVler 17/42 eintragen.
Nicht vergessen: Der Tacho zeigt dann auch 5 bzw. 6,24% mehr an.
Gruss
Rax
Wieso ist das Quatsch?
Ich habe in meiner SV 1000 vorne ein Ritzel mit 16 Zähnen drinnen und hinten original.
Der Durchzug ist stärker als vorher, der Tacho zeigt allerdings auch leider eine etwas abweichende Geschwindigkeit an.
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 24.01.2010 18:45
von Ralfi
SV1000Christian hat geschrieben:
HInten ein Zahn mehr, weniger Beschleunigung dafür höhere Endgeschwindigkeit
Moin,
es ging wohl eher um dieses zitat....
wenn ich vorne ein zahn weg neme oder hinten einen dazu packe ist die übersetzung in beiden fällen kürzer und es erhöt sich die bescheunigung.
Die Endgeschindigkeit würde sich nur erhöhen wenn vorne eins mehr und hinten eins weg nimmst....vieleicht haste das richtige gemeint ...aber auf jedenfall das falsche geschrieben
Gruß
Ralf
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 25.01.2010 12:21
von utzibbg
Wer bitteschön lässt seine Übersetzung eintragen und welcher Prüfer sieht das überhaupt?
Ich fahre wahlweise mit 16:40 und 16:42 und 17:42. Je nachdem, für welchen Einsatz ich die Maschine grade hernehme. Zum Verreisen nehm ich die Originalübersetzung her - zwecks Spritverbrauch.
Ich habe keinen Tachokonverter verbaut und den müsste ich ja ständig neu programmieren.
Daß man durch eine längere Übersetzung eine höhere Endgeschwindigkeit erreicht, halte ich für ein Gerücht, weil meine SV im 6. Gang nicht ausdreht.
Lediglich den Spritverbrauch bringt man vielleicht noch ein paar 1/10 nach unten.
Für die exakte Geschwindigkeit habe ich einen Fahrradtacho am Vorderrad montiert. Den hab ich schon von Anfang an, weil der Tacho der SV von Haus auf extrem vorgeht.
Mit den Kundendiensten halte ich mich nach wie vor am km-Zähler der Maschine fest, da bei kürzerer Übersetzung der Motor ja auch schneller dreht und dadurch früher zum KD fällig ist. Daß der km-Zähler der Maschine vorgeht und viel mehr km auf der Uhr stehen, als tatsächlich gefahren wurden, ist mir egal, weil ich die SV jetzt eh nicht mehr hergebe.
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 25.01.2010 17:20
von Babalu
@ utzibbg
Grundsätzlich stimme ich dir zu.
Nur das mit dem Konverter stimmt nicht ganz.
Die YellowBox, welche ich an meiner Maschine verbaut habe, kann man innert Sekunden und auf 0,5% genau einstellen.
Ebenso kann man genau so schnell zwischen Kilometer und Meilen wechseln.
Das kleine Ding hat inkl. der Stecker keine hundert Euro gekostet.
Einen zweiten Tacho verbauen würde mir nicht mal im Traum einfallen.
Aber eben, wer's will, warum einfach wenn's kompliziert auch geht !
Re: Kettenkit welche Übersetzung legal?
Verfasst: 25.01.2010 18:02
von Ati
und der Speedohealer kann sich zwei unterschiedliche Settings "merken" (z.B. Strasse und Renne)
