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Eintragung notwendig?

Verfasst: 23.03.2011 22:08
von RainerWahnsinn
Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem eine SV 1000 N K3 (2003) mit wenig km geschossen.
SIe ist absolut original und bis auf die Pötte, die Blinker, den Scheinwerfer und den Nummernschildhalter würde ich sie auch gerne original halten.
Jedoch habe ich mir bei Ebay nen Bugspoiler (wo ich keine Halterung zu finden kann (siehe: http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... &t=73862)) sowie eine Hinterrabdeckung (beides orig. Suzuki SV Teile mit Teilenummer) ersteigert und bin mir nicht sicher, ob sie eingetragen werden müssen. Ist dem so? Falls ja, kann ich einfach mit den angebauten Teilen zum TÜV (also, ohne Teilegutachten oder so)?

Besten Dank für Eure Unterstützung. :wink:

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 23.03.2011 22:09
von Teo
Du brauchst für beide Teile eine ABE oder ein Teilegutachten. Wenn du eine ABE hast, brauchst du die Teile nicht eintragen lassen, musst die Freigabe aber immer mitführen.

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 23.03.2011 22:16
von RainerWahnsinn
Ok, habs schon befürchtet. *mist*

Das heißt nun auch noch zwei Teilegutachten oder ABE's besorgen?

Ich kaufe den kram nur noch neu!!!

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 24.03.2011 3:29
von expose
Wenn es sich um original Suzuki Teile handelt ist das besorgen der ABE's kein großes Problem, einfach mit den Teilenummern (sofern vorhanden) zum örtlichen suzi moto Händler, gegen nen kleinen Unkostenbetrag organisiert der die dann. Alternativ die Nummern oder Fotos hier Posten, dann kann dir evtl. auch ein anderer User die ABE einscannen

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 24.03.2011 6:17
von Planlos
@ RainerWahnsinn,
wenn du den einteiligen Bugspoiler erwischt hast, den kannst du auf der N nur vom freundlichen eintragen lassen, denn die ABE die Susi für nen Bugspoiler der N rausgibt, gilt ausschließlich für den zweiteiligen. Ich bezweifel auch das es für den einteiligen Bugspoiler überhaupt ne ABE/Gutachten gibt, da dieser an der S ja serienmäßig dran ist.
Mfg Planlos

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 24.03.2011 15:34
von catering
Planlos hat geschrieben:@ RainerWahnsinn,
wenn du den einteiligen Bugspoiler erwischt hast, den kannst du auf der N nur vom freundlichen eintragen lassen, denn die ABE die Susi für nen Bugspoiler der N rausgibt, gilt ausschließlich für den zweiteiligen. Ich bezweifel auch das es für den einteiligen Bugspoiler überhaupt ne ABE/Gutachten gibt, da dieser an der S ja serienmäßig dran ist.
Mfg Planlos
Für den einteiligen gibt es kein Gutachten oder ABE. Mein TÜV hat in aber eingetragen.

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 24.03.2011 18:04
von utzibbg
Für nen originalen Bugspoiler brauchts keine ABE. Da gibts nämlich auch keine.

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 25.03.2011 6:10
von Planlos
utzibbg hat geschrieben:Für nen originalen Bugspoiler brauchts keine ABE. Da gibts nämlich auch keine.
Aber nur wenn du ihn an die S baust, wenn du ihn an die N baust mußt du ihn eintragen lassen ! Weil nicht Serienmäßig !
Mfg

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 27.03.2011 10:03
von utzibbg
Und wer weiß das?
Im Schein steht bei nix von einem Bugi drin - weshalb soll er bei der "N" dann eingetragen werden?
Außerdem bekommst Du für den Bugspoiler keine technischen Unterlagen, außer vielleicht, wenn Du ihn nachträglich beim Händler orderst.

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 27.03.2011 10:28
von K.haos-Prinz
Planlos hat geschrieben:
utzibbg hat geschrieben:Für nen originalen Bugspoiler brauchts keine ABE. Da gibts nämlich auch keine.
Aber nur wenn du ihn an die S baust, wenn du ihn an die N baust mußt du ihn eintragen lassen ! Weil nicht Serienmäßig !
Mfg
Da halte ich mal ganz dreist gegen. Hatte ein änliches Gespräch schonmal beim TÜV & bei Volvo selbst wegen meinem Auto.

Ist ein V70T5 aus 2003. Da habe ich den originalen Dachspoiler von V70R nachträglich montiert. Keine ABE, an meinem T5 nicht serienmäßig, aber halt original Volvo und deshalb brauchts keine Eintragung. Unter Anderem, weil man die Maße, die im Fahrzeugschein nicht verändert.

Kann sein, dass es bei der SV anders ist, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 27.03.2011 10:46
von catering
Ich habe auf eine Eintragung wert gelegt. So lange nichts passiert merkt es wahrscheinlich keiner. Aber bei einem Unfall bei dem evtl. ein Gutachter herbeigezogen wird schon. Dann hast Du eine Kiste mit erloschener BE.
Wegen dem Spoiler hatte ich Kontakt mit Suzuki.
Klare Aussage: Keine Zulassung für die N, für die gibt es den 2teiligen Spoiler. Außerdem, wenn die Rennleitung bei einer Kontrolle den Spoiler moniert kannst Du nicht mal nachweisen ob das Ding original Suzuki ist oder nicht. Bei dem Spoiler ist innen eine Nummer (sieht man nach Demontage) OHNE irgendeinen Hinweis auf Suzuki. So viel Gedöns um eine Bugspoiler ist lächerlich aber so ist es halt in DE

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 27.03.2011 13:03
von Planlos
catering hat geschrieben:Ich habe auf eine Eintragung wert gelegt. So lange nichts passiert merkt es wahrscheinlich keiner. Aber bei einem Unfall bei dem evtl. ein Gutachter herbeigezogen wird schon. Dann hast Du eine Kiste mit erloschener BE.
Wegen dem Spoiler hatte ich Kontakt mit Suzuki.
Klare Aussage: Keine Zulassung für die N, für die gibt es den 2teiligen Spoiler. Außerdem, wenn die Rennleitung bei einer Kontrolle den Spoiler moniert kannst Du nicht mal nachweisen ob das Ding original Suzuki ist oder nicht. Bei dem Spoiler ist innen eine Nummer (sieht man nach Demontage) OHNE irgendeinen Hinweis auf Suzuki. So viel Gedöns um eine Bugspoiler ist lächerlich aber so ist es halt in DE
So sieht es aus ! Noch sind wir in Deutschland und unsere Bürokraten sind so. Das der bei der S nicht eingetragen ist mag schon sein, aber Suzuki hat die Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt so beantragt, und da ist das vermerkt das sie einen hat. Anders herum darf man bei der S auch nicht einfach den Bugspoiler entfernen, ohne diesen auszutragen, könnte man ja gleich die Halbverkleidung abbauen und sagen, wieso es gibt ja auch die N die hat auch keine, das muß man auch vom Tüv abnehmen lassen. Aber ihr seit ja alle alt genug. Frage mich dann nur warum es Reifenfreigaben für die N und die S gibt, wenn die Mopeds sich doch überhaupt nicht unterscheiden, die S darf nämlich wesentlich mehr Reifen fahren als die N.
Mfg Planlos
Ps: der N Spoiler hat auch im montierten Zustand gut Sichtbar nen Aufkleber mit der KBA Nr. zur entsprechenden ABE

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 27.03.2011 20:10
von K.haos-Prinz
Planlos hat geschrieben: Ps: der N Spoiler hat auch im montierten Zustand gut Sichtbar nen Aufkleber mit der KBA Nr. zur entsprechenden ABE
Steht da auch Suzuki drauf? Würde mich mal interessieren.


PS: http://www.seit-seid.de/

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 28.03.2011 6:18
von Planlos
Jepp steht da drauf, hier mal ein Bild von dem Aufkleber.
Mfg Planlos

Re: Eintragung notwendig?

Verfasst: 28.03.2011 6:30
von K.haos-Prinz
Habe mir gerade überlegt, dass es beim Motorrad evtl. doch anders ist als beim Auto.
Beim Auto ist die Karosserieform eigentlich ja immer gleich und nur die Motorisierung unterschiedlich. Aerodynamik usw. ist da auch ziemlich identisch. Das Fahrverhalten ist also recht ähnlich, was man von den SV´s nur bedingt behaupten kann.
Evtl. hat Volvo für alle V70II diese Freigabe, weil es ja von der Form her das gleiche Auto ist. Aber halt nur beim R serienmäßig angebaut. Auf Wunsch kann man den beim Neukauf ja auch mitbestellen, ähnlich wie die M-Pakete bei BMW. Da gibt es ja auch ein Spoilerpaket, wo ich mir auch nicht vorstellen kann, dass das extra im Schein steht.

Die "S" und die "N" sind aber schon sehr unterschiedlich, was das angeht.
Hat die "N" nicht auch einen Lenkungsdämpfer? Die "S" jedoch nicht? Bin mir da nicht sicher.
Wäre dann eine ähnliche Situation.