Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Hallo,
kennt sich jemand von euch mit der aktuellen Gesetzeslage aus? Hier liest man des öfteren dass ein ESD ohne KAT mit E-Nummer legal ist. Habe gerade einen Artikel von 2004 gefunden:
http://www.motorradonline.de/auspuff/na ... ern/107412
Darin wird beschrieben dass es keineswegs reicht dass die Tüten eine E-Nummer haben.
Kann ich um auf Nummer sicher zu gehen mir Nachrüstkats in meine KiloKanten Leo's hauen und bin so save?
Gruß
kennt sich jemand von euch mit der aktuellen Gesetzeslage aus? Hier liest man des öfteren dass ein ESD ohne KAT mit E-Nummer legal ist. Habe gerade einen Artikel von 2004 gefunden:
http://www.motorradonline.de/auspuff/na ... ern/107412
Darin wird beschrieben dass es keineswegs reicht dass die Tüten eine E-Nummer haben.
Kann ich um auf Nummer sicher zu gehen mir Nachrüstkats in meine KiloKanten Leo's hauen und bin so save?
Gruß
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Bei den Maschinen mit U-Kat ist das meines Wissens nach so, dass wenn sie ohne Kat trotzdem die Abgaswerte einhalten, alles im grünen Bereich ist.
Natürlich kannst du Katalysatoren einbauen, wird erstens aber nicht ganz billig und zweitens wird's dir auch ein wenig der Spritzigkeit vom Motor nehmen.
Ich würde einfach so weiterfahren und wenn der TÜV bei der nächsten HU die Abgaswerte bemängelt,dann ist was mit deiner Einspitzanlage,da sie auch ohne Kats die Werte locker einhalten müsste.
Natürlich kannst du Katalysatoren einbauen, wird erstens aber nicht ganz billig und zweitens wird's dir auch ein wenig der Spritzigkeit vom Motor nehmen.
Ich würde einfach so weiterfahren und wenn der TÜV bei der nächsten HU die Abgaswerte bemängelt,dann ist was mit deiner Einspitzanlage,da sie auch ohne Kats die Werte locker einhalten müsste.
- Ati
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Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
ich zitiere mal einfach
findest Du auf der Herwstellerseite vom MivvEin Prüfzeichen auf dem Auspuff in Verbindung mit dem Nachweis der Zugehörigkeit zu Ihrem Motorrad bedarf keiner Allgemeinen Betriebserlaubnis. Da der Auspuff nach EG Richtlinien geprüft und zulässig ist.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden - es bedarf also weder eines "TÜV-Gutachtens", d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
SV-Ati. Die elektronifizierte SV-Seite ;-)
Brandenburg
mein Youtube Kanal
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
schwierige Sachlage. Der Gesetztestext dazu:
3.5.5. Beurteilung der Schadstoffemissionen bei Fahrzeugen mit Ersatz-schalldämpferanlagen
Das Fahrzeug nach Nummer 3.2.3.3 mit einem Schalldämpfer des
Typs, für den die Genehmigung beantragt wird, muss einer Prü-
fung des Typs I und des Typs II unter den Bedingungen unter-
zogen werden, die in dem entsprechenden Anhang zu Kapitel 5
dieser Richtlinie beschrieben sind, je nach der für das Fahrzeug
geltenden Typgenehmigung.
Die Vorschriften über die Emissionen gelten als eingehalten, wenn
die in der Typgenehmigung des Fahrzeugs angegebenen Grenz-
werte eingehalten werden.
3.2.3.3 ein für den Typ, an den die Austauschauspuffanlage angebaut werden soll, repräsentatives Kraftrad. [...]
Prüfungen Typ I und Typ II sind Abgasmessungen auf dem Rollenprüfstand.
alles nachzulesen in der RICHTLINIE 97/24/EG (eur-lex.eurpa.eu)
Heisst für mich, damit ein Hersteller die E-Nummer bekommen kann, muss er nachweisen, dass die Abgasemissionen eingehalten werden. Somit ist jeder Endschalldämpfer, der offiziell für die SV freigegben ist auch legal! Ob der Hersteller nun ein repräsentatives Kraftrad ausgesucht hat, ist für den Endanwender nicht relevant. Auch ob mit der SV die Emissionen eingehalten werden, ist nicht wichtig, solange eben die Anlage freigegeben ist.
Meine Meinung dazu.
Gruss
3.5.5. Beurteilung der Schadstoffemissionen bei Fahrzeugen mit Ersatz-schalldämpferanlagen
Das Fahrzeug nach Nummer 3.2.3.3 mit einem Schalldämpfer des
Typs, für den die Genehmigung beantragt wird, muss einer Prü-
fung des Typs I und des Typs II unter den Bedingungen unter-
zogen werden, die in dem entsprechenden Anhang zu Kapitel 5
dieser Richtlinie beschrieben sind, je nach der für das Fahrzeug
geltenden Typgenehmigung.
Die Vorschriften über die Emissionen gelten als eingehalten, wenn
die in der Typgenehmigung des Fahrzeugs angegebenen Grenz-
werte eingehalten werden.
3.2.3.3 ein für den Typ, an den die Austauschauspuffanlage angebaut werden soll, repräsentatives Kraftrad. [...]
Prüfungen Typ I und Typ II sind Abgasmessungen auf dem Rollenprüfstand.
alles nachzulesen in der RICHTLINIE 97/24/EG (eur-lex.eurpa.eu)
Heisst für mich, damit ein Hersteller die E-Nummer bekommen kann, muss er nachweisen, dass die Abgasemissionen eingehalten werden. Somit ist jeder Endschalldämpfer, der offiziell für die SV freigegben ist auch legal! Ob der Hersteller nun ein repräsentatives Kraftrad ausgesucht hat, ist für den Endanwender nicht relevant. Auch ob mit der SV die Emissionen eingehalten werden, ist nicht wichtig, solange eben die Anlage freigegeben ist.
Meine Meinung dazu.
Gruss
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Ab Baujahr 2007 ist der Kat auch bei Nachrüstanlagen Pflicht .
Wenn Du ein Moped von 2006 oder älter hast ..............
Wenn Du ein Moped von 2006 oder älter hast ..............
Geistige Reife kommt mit zunehmendem Alter --- warum klappt das bei mir nicht ???
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Müsste man mal abgleichen, ob das noch passt...
http://www.svrider.de/index.php?seite=SV1000FAQ#Auspuff
Die angehängten Dokumente (PDF, 2 Seiten) trage ich immer noch mit meinen Fahrzeugpapieren (SV1000S K3) umher:
Dok1 Maxwert 4,5% CO
Dok2 Zertifikat Leovince in Bezg auf EG-Richtlinie 97/24/EG
http://www.svrider.de/index.php?seite=SV1000FAQ#Auspuff
Die angehängten Dokumente (PDF, 2 Seiten) trage ich immer noch mit meinen Fahrzeugpapieren (SV1000S K3) umher:
Dok1 Maxwert 4,5% CO
Dok2 Zertifikat Leovince in Bezg auf EG-Richtlinie 97/24/EG
- Dateianhänge
-
- Dok_SV.pdf
- (1.09 MiB) 97-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von svbomber am 16.04.2013 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
mo68 hat geschrieben:Ab Baujahr 2007 ist der Kat auch bei Nachrüstanlagen Pflicht .
Wenn Du ein Moped von 2006 oder älter hast ..............
das kann ich mir nicht vorstellen, die EU gibt Grenzwerte, keine Technik vor! Das hat vermutlich damit zu tun, dass seit 2007 die Abgasvorschriften "strenger" geworden sind und seitdem auch bei repräsentativen Moppeds nur mit Kat die Vorschriften eingehalten werden.
Im Gegensatz dazu gibt es tatsächlich einen Passus in der STVZO, dass man die Geräusch und Abgaswerte durch Anbauteile nicht verschlechtern darf (§19) wenn ich mich recht erinnere. Aber ich würde mich auf die EU-Norm stützen, weil sie uns eher hilft.
Eine moralische Frage ist natürlich ob wir durch unser Hobby die Natur mehr belasten wollen als es unbedingt nötig ist. Aber das soll jeder im gesetzlichen Rahmen für sich selbst entscheiden.
Gruß
PS.: eine solche Aussage ohne Quelle ist etwas.. schwierig, dem Polizisten kann ich mit einer EU verordnung kommen, mit einem Zitat von "sonstwem" aus dem Internet nicht.
-
- SV-Rider
- Beiträge: 1005
- Registriert: 18.05.2009 17:04
- Wohnort: Hannover
- SVrider:
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Als ich vor 2 Jahren mit der SV mit Original ESD - also mit Kat - beim TÜV war, hat der Prüfer über die Abgaswerte gelächelt undaenermaxx hat geschrieben:
Eine moralische Frage ist natürlich ob wir durch unser Hobby die Natur mehr belasten wollen als es unbedingt nötig ist. Aber das soll jeder im gesetzlichen Rahmen für sich selbst entscheiden.
und meinte etwas wie "ob die nun KAT hat oder nicht - viel schlechter dürften die Abgaswerte ohne nicht werden"
Rock Hard - Ride Free
R.I.P. Lemmy 24.12.1945 - 28.12.2015
R.I.P. Lemmy 24.12.1945 - 28.12.2015
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Hi,
ich muss mal suchen gehen, meines Wissens nach, galt die Regelung fuer Kats fuer Euro 3 Fahrzeuge, Euro 2 wird "nur" mit Volumen % CO < 4,5 gemessen.
Aber ich suche die Quelle nochmals.
Edit: Quelle gefunden
Das ist keine verbindliche Aussage, entspricht aber meinem Kenntnisstand
http://www.motorradonline.de/specials/k ... tik/108899
Und da wir ja alle auf der Kilo max Euro 2 haben, sehe ich den Fall fuer mich klar, mein Leo ohne Kat ist ok.
Bis bald
ich muss mal suchen gehen, meines Wissens nach, galt die Regelung fuer Kats fuer Euro 3 Fahrzeuge, Euro 2 wird "nur" mit Volumen % CO < 4,5 gemessen.
Aber ich suche die Quelle nochmals.
Edit: Quelle gefunden
Das ist keine verbindliche Aussage, entspricht aber meinem Kenntnisstand
http://www.motorradonline.de/specials/k ... tik/108899
Und da wir ja alle auf der Kilo max Euro 2 haben, sehe ich den Fall fuer mich klar, mein Leo ohne Kat ist ok.
Bis bald
Gruß
Kraussi
Kraussi
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Hallo,
super...vielen Dank für die schnellen und imfangreichen Antworten. Ich denke ich erkundige mich sicherheitahalber noch bei der Rennleitung und gebe euch RM.
Gruß
super...vielen Dank für die schnellen und imfangreichen Antworten. Ich denke ich erkundige mich sicherheitahalber noch bei der Rennleitung und gebe euch RM.
Gruß
Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
Ich habe meinen Leo jetzt schon seit ca. 8,5 Jahren dran.
Die Abgaswerte sind okay und ich hab ihn sogar in die Papiere eingetragen bekommen.
Die Abgaswerte sind okay und ich hab ihn sogar in die Papiere eingetragen bekommen.
Semper Fidelis
- flyingernst
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- Beiträge: 1388
- Registriert: 21.05.2002 21:27
- Wohnort: Ditzingen
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Re: Zubehör-ESDs ohne KAT doch illegal?
also ich war grad beim tüv mit ner Mivv ohne Kat...1,8%, kein Thema