andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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Pat SP-1
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#31

Beitrag von Pat SP-1 » 22.11.2024 14:41

jubelroemer hat geschrieben:
22.11.2024 14:30

Das z.B. damals bei der Knubbel ein Z4 anders geprüft wurde als "alle" 160/60ZR17 bei einer Kante und man deshalb mit einer "ominösen Schablone" 😏 die Freigängigkeit nochmals prüfen müsse ist doch nur Geldmacherei.
Ja, diese Argumentation, dass der Hersteller damals vielleicht nur für ein paar Reifenmodelle eine ausreichende Freigängigkeit geprüft hätte, ist völliger Blödsinn. Das sieht man ja auch schon dran, dass die betreffenden Motorräder weltweit baugleich verkauft wurden und sie nur in D auf bestimmte Reifenmodelle beschränkt waren.
Dass man bei Größenänderungen die Freigängigkeit prüft ist nachvollziehbar, aber bei gleicher Größe ist das doch Schwachsinn.
+1

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#32

Beitrag von Trobiker64 » 23.11.2024 10:15

jubelroemer hat geschrieben:
22.11.2024 14:30
Das z.B. damals bei der Knubbel ein Z4 anders geprüft wurde als "alle" 160/60ZR17 bei einer Kante und man deshalb mit einer "ominösen Schablone" 😏 die Freigängigkeit nochmals prüfen müsse ist doch nur Geldmacherei.
Auch die Behauptung, dass sich Radialreifen kaum während der Fahrt ausdehnen, ist auf die heutige Zeit bezogen, völliger Unsinn. Denn die Hesteller geben auch einen dynamischen Reifenumfang bei Radialreifen an, der sich nur wenig von Diagonalreifen unterscheidet. Zudem möchte ich mal sehen, wie sie die Hüllkurve am Hinterreifen überprüfen. :????: Das macht doch niemand....... :roll: Auf der anderen Seite,.....wenn der TÜV-Süd die Austragung anbietet, würde ich das sofort mit den schon montierten Reifen nutzen, denn danach ist Ruhe. Wer weiss, was man sich noch in der Zukunft alles ausdenkt... :roll:

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#33

Beitrag von armin » 25.11.2024 13:27

Hier höre etwas sehr sinnvolles von Kawasaki: Ein Kumpel hat dort gestern per iMehl nach einer Freigabe zum Reifen-Thema gefragt. Kawa hat ihm am nächsten Tag (also heute) eine Bescheinigung erstellt, dass ein Austragen der Reifenbindung unbedenklich ist.
Das finde ich richtig gut, denn damit dürfte doch kein Prüfer mehr ernsthaft Einwände dagegen haben :mrgreen:

Wisst ihr, ob Suzuki etwas Ähnliches bereitstellt?

============================

Hier der Text der Bescheinigung:


Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Fahrzeugtyp ZRT10C, ABE Nr. xxx

Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit bestätigen wir als Importeur von Kawasaki Motorrädern für Deutschland, dass von unserer Seite keine Bedenken bestehen, die in den Fahrzeugpapieren zu o.g. Fahrzeugtyp eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen zu streichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Verwendet werden typgenehmigte Reifen der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig. Vgl. Datenblatt anbei.
- Die verwendete Reifenpaarung verfügt über eine entsprechende Bauteilgenehmigung (UN/ECE Regelung 75) und stammt von einem Hersteller.
- Das Fahrzeug darf ansonsten keine Veränderungen aufweisen, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.
Der Fahrzeugtyp ZRT10C wurde im Jahr 1998 ebenfalls mit EG-Typgenehmigung homologiert (e4*92/61*0011); die Unterschiede sind lediglich formeller Natur, technisch sind die Fahrzeuge identisch.
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit empfehlen wir die Verwendung einer Reifenpaarung mit einer vom Reifenhersteller ausgestellten Herstellerbescheinigung oder Service-Information.

Freundliche Grüße,
Kawasaki Motors Europe N.V.
Niederlassung Deutschland
Abt. Kundendienst

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#34

Beitrag von Anns » 25.11.2024 15:08

moin,
endlich war es auch so weit.
Letzte Woche beim TÜV gewesen, aufgrund der Reifen durchgefallen, drauf sind die Metzler Z8 vorne in 120/70. Nie Probleme gehabt. Jetzt hat sich ja alles geändert und die Freigabe des Herstellers zählt nicht mehr. (Laut dem Prüfer waren die Reifen auch vorher nicht zulässig, weil sie ja zu groß sind).
Also online hin gesetzt und gemerkt, für die Kante mit ABE, also ohne EU Zulassung ist es ja nahezu unmöglich Reifen zu finden (Keine Mischbereifung zulässig und die Dimensionen müssen stimmen).
Also zu entschieden den 120/70 Reifen Vorne eintragen zu lassen.
Jetzt meinte der Prüfer, die Reifenfreigabe würde nicht reichen, sondern man benötigt zusätzlich von Suzuki eine Freigabe, dass die Bremse mit dem größeren Reifen klar kommt und der Tacho müsste auch angeglichen werden. Sonst könnte er gar nichts machen.
Hat dies schon mal jemand so gehabt?

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#35

Beitrag von Pat SP-1 » 25.11.2024 15:19

Die Kante gibt es doch gar nicht ohne EU-Zulassung.

Wegen Tacho: eine Tachoprüfung hat der SV verlangt, als ich bei meiner SP-1 den 55er Hinterreifen eintragen gelassen habe. Da die SV 650 das Tachosignal vorne abgreift, ist es eigentlich logisch, dass das geprüft wird. Eigentlich ist das ja das einzige, das zu prüfen ist. Ob der Reifen rein passt, sieht man schließlich auch so...

Warum die Bremse mit größeren Reifen Probleme bekommen sollte, würde ich mir mal vom SV erläutern lassen. :wink:

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#36

Beitrag von Trobiker64 » 25.11.2024 16:26

Pat SP-1 hat geschrieben:
25.11.2024 15:19
Die Kante gibt es doch gar nicht ohne EU-Zulassung.
8) Theoretisch schon, wenn es sich um ein Importmodell handelt. Trotzdem würde die Zulassung im EU-Raum unter europ. Rechtsvorschriften stattfinden. Was hier gilt ist aus der ZB1 erkennbar. Aber die Reifenzulässigkeit ist hiervon nicht betroffen. :D
Anns hat geschrieben:
25.11.2024 15:08
Letzte Woche beim TÜV gewesen, aufgrund der Reifen durchgefallen, drauf sind die Metzler Z8 vorne in 120/70. Nie Probleme gehabt. Jetzt hat sich ja alles geändert und die Freigabe des Herstellers zählt nicht mehr. (Laut dem Prüfer waren die Reifen auch vorher nicht zulässig, weil sie ja zu groß sind).
8) Der Prüfer hat Recht, wenn es sich um andere Reifengrößen handelt. Welche DOT-Nr. trägt der Reifen? Bei DOT-Nummer ab 2020 müssen die Reifen eingetragen werden. Bei DOT-Nr. bis 2019 reicht noch (bis 12/2024) eine Reifenunbedenlichkeitsbescheinigung.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#37

Beitrag von Anns » 26.11.2024 14:40

Leider gibt es sie doch, wie Trobiker64 schrieb, ist es ein Importmodel aus Italien. Zugelassen mit ABE und nicht mit EG-Typengenehmigung.
Die Sonderregel mit den Reifen älter 2020 gilt leider auch nur für Maschinen mit EG-Nummer. Fällt also auch schon raus.

Heute nochmal mit einem SV gesprochen der wohl das Problem so kennt. Die bescheinigung für die Bremse könnte man laut ihm auch "herleiten", wenn man zeigt, das die gleiche Bremse in einem mindestens genau so starken und schweren Motorrad verbaut ist welches den 120/70 drauf hat. Weiß hier jemand direkt eine Maschine auf die dies zuträfe?

Zu der Tachoangleichung, leider weiß wohl nach Rückfrage in mehreren Werkstätten von Suzuki niemand ob und wie man den Tacho angleichen könnte. Hat dies jemas schon wer gemacht?

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#38

Beitrag von Pat SP-1 » 26.11.2024 15:15

Anns hat geschrieben:
26.11.2024 14:40
Leider gibt es sie doch, wie Trobiker64 schrieb, ist es ein Importmodel aus Italien. Zugelassen mit ABE und nicht mit EG-Typengenehmigung.
Die Sonderregel mit den Reifen älter 2020 gilt leider auch nur für Maschinen mit EG-Nummer. Fällt also auch schon raus.
So richtig muss ich das nicht verstehen. Die EU-Typgenehmigung gilt doch für Italien und Deutschland gleichermaßen.
Heute nochmal mit einem SV gesprochen der wohl das Problem so kennt. Die bescheinigung für die Bremse könnte man laut ihm auch "herleiten", wenn man zeigt, das die gleiche Bremse in einem mindestens genau so starken und schweren Motorrad verbaut ist welches den 120/70 drauf hat. Weiß hier jemand direkt eine Maschine auf die dies zuträfe?
Z.B. die direkten Nachfolgemodelle (Gladius und SV 650 ab 2016).

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#39

Beitrag von Trobiker64 » 26.11.2024 16:06

Anns hat geschrieben:
26.11.2024 14:40
Leider gibt es sie doch, wie Trobiker64 schrieb, ist es ein Importmodel aus Italien. Zugelassen mit ABE und nicht mit EG-Typengenehmigung.
Könntest du mal bitte den Fahrzeugschein hier reinkopieren, dann wird es eindeutiger. Oder was steht in der ZB1 unter den Punkten "B", "K" und "14" drin. Mein Hinweis bezog sich auf Importmodelle, die von außerhalb der EU in die EU eingeführt wurden. Für die Kante gibt es eine europ. Typengenehmigung, oder handelt es sich um ein Importmodell, dass nach Italien eingeführt wurde ??? Eigentlich ist das auch egal, da zum Zeitpunkt der Erstzulassung und das kann frühestens Ende 2002/Anfang 2003 gewesen sein, schon europ. Zulassungsrecht auf Basis der 97/24/EG für Reifen in der EU gilt.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#40

Beitrag von Anns » 26.11.2024 16:13

Einmal der Schein dazu.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#41

Beitrag von Trobiker64 » 26.11.2024 18:09

Anns hat geschrieben:
26.11.2024 16:13
Einmal der Schein dazu.
8) Super, jetzt ist alles klar. Wie ich schon anmerkte, wurde irgendwann das Fahrzeug in die EU eingeführt. Es handelt sich also nicht um ein Fahrzeug mit einer europ. Typengenehmigung. Du darfst aber trotzdem jeden Reifentyp in der original Reifengröße fahren.
Das erklärt sich an mehreren Merkmalen:

1. Du hast unter Punkt 14 eine europ. Abgasnorm (Euro 2) als Zulassunggrundlage stehen. Damit werden auch die Richtlinien 97/24/EG angewendet und formal gibt es keine Typenbindung.
2. Du hast weder einen Reifentyp noch einen Hinweis zur Beachtung einer Reifentypenbindung drinstehen. Selbst ältere ABE-Fahrzeuge auf Basis nationelem Rechts ohne Reifentypeneintrag, besitzen auch keine Reifentypenbindung.
3. Die Erstzulassung des Fahrzeug war am 15.05.2007. Schon ab November 2000 müssen die europ. Richtlinien Anwendung finden und ab 2003 sind europ. Typengenehmigungen in der EU verpflichtend. Somit sind diese Vorschriften für die Betriebserlaubnis bindend.

:evil: Hier haben wir wieder ein Beispiel für die neue schwachsinnige Regelung im Verkehrsblatt 2019, die pauschal alle ABE-Fahrzeuge, aber auch Importfahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung nach §21 völlig sinnfrei in einen Topf werfen. Das dies auch (fast) :mrgreen: niemand mehr versteht, liegt wohl auf der Hand.
Anns hat geschrieben:
26.11.2024 14:40
Die Sonderregel mit den Reifen älter 2020 gilt leider auch nur für Maschinen mit EG-Nummer. Fällt also auch schon raus.

Teilweise richtig. Reifen mit einer DOT-Nummer bis 2019 dürfen mit den alten UBE's betrieben werden. Bei EU-Fahrzeugen wirkt sich das bei anderen Reifengrößen aus. Bei Fahrzeugen mit ABE sind die Originalgrößen und geänderte Reifengrößen davon betroffen. Bei Fahrzeugen mit Einzelgenehmigungen nach §21 (wie bei dir) haben die UBE's keine Gültigkeit.

Anns hat geschrieben:
26.11.2024 14:40
Die bescheinigung für die Bremse könnte man laut ihm auch "herleiten", wenn man zeigt, das die gleiche Bremse in einem mindestens genau so starken und schweren Motorrad verbaut ist welches den 120/70 drauf hat. Weiß hier jemand direkt eine Maschine auf die dies zuträfe?
Vergiss diesen Unsinn wieder, dass hat mit dem Thema nichts zu tun. Geänderte Reifengrößen müssen die Mindestsicherheitsparameter der Originalgröße (Last- und Speedindex) einhalten sowie ausreichend Platz haben. Mehr nicht.

So und jetzt noch mal konkret zum Metzeler Z8 als 120/70er Vorderreifen. Bis Ende des Jahres 2024 dürfen Reifen noch mit UBE fahren. Aber bei dir gelten UBE's leider nicht. Meine Empfehlung wäre mit Hilfe einer Metzeler-Reifenbescheinigung (aus dem Netz) eine Eintragung der geänderten Reifengröße zu bekommen. Diese Bescheinigung stützt sich zwar auf eine europ. Typengenehmigung, aber da die BE deines Fahrzeugs sich auf die identischen Vorschriften stützt, sollte die Eintragung eigentlich kein Problem sein. Sollte der Prüfer/ Sachverständige den Reifentyp (also Z8) eintragen, braucht dich das nicht stören. Der Eintrag kommt nur aus Haftungsgründen rein.

:D So fertig, mal kurz erklärt. :) devil

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#42

Beitrag von jubelroemer » 31.12.2024 10:43

Wer sich im alten Jahr noch einmal künstlich Aufregen will hier etwas Material dazu:

https://de.mynetmoto.com/news.cfm/motorradreifen.html

Zitat:
"Für Philip Puls von der TÜV SÜD Auto Service GmbH ist das Wegfallen der Übergangsregelung eine konsequente und technisch nachvollziehbare Regelung des Verordnungsgebers: „Vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen sind hinsichtlich der Verwendung auf einem bestimmten Motorradmodell umfangreich geprüft. Ein Schleifen der Reifen an der Kette oder an der Schwinge ist selbst bei extremer Belastung ausgeschlossen – das dient der Sicherheit.“ "

Kein Hirnfug kann bescheuert genug sein um ihn immer wiederzukäuen.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#43

Beitrag von Trobiker64 » 31.12.2024 15:08

8) Naja, die Übergangsregelung hatte ich eh nie verstanden. Denn entweder entspricht etwas den Zulassungsvorschriften oder eben nicht. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die sonst etwas über die DOT-Nummer regeln. Und ob man das Dokument UBE nennt oder Service- und Reifenbescheinigung, ist doch eher was für Germanisten. Für mich sind einige Bestandteile dieser Verkehrsblattregelung 2019 einfach rechtswidrig, da immer bei Verstoß von einer erloschenden BE geschrieben wird. Und das ist Unsinn, da dies der §19 StVZO regelt. Ich kann eigentlich nur für ABE-Fahrzeuge mit Reifentypenbindung empfehlen, die Bindung beim TÜV-Süd austragen zu lassen, dann ist Ruhe für die Zukunft. :D

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#44

Beitrag von jubelroemer » 03.01.2025 9:28

Trobiker64 hat geschrieben:
31.12.2024 15:08
8) Naja, die Übergangsregelung hatte ich eh nie verstanden. Denn entweder entspricht etwas den Zulassungsvorschriften oder eben nicht.
Sehe ich genauso.
Bin jetzt echt gespannt was bei dem Gespräch des Staatsekretärs aus dem Verkehrsministerium mit dem BVDM rausgekommen ist.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#45

Beitrag von Pat SP-1 » 03.01.2025 9:48

Die Beamten, die den Vorbereitungsvermerk machen mussten, sind nicht zu beneiden…

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