Anns hat geschrieben: ↑26.11.2024 16:13
Einmal der Schein dazu.

Super, jetzt ist alles klar. Wie ich schon anmerkte, wurde irgendwann das Fahrzeug in die EU eingeführt. Es handelt sich also
nicht um ein Fahrzeug mit einer europ. Typengenehmigung. Du darfst aber trotzdem jeden Reifentyp
in der original Reifengröße fahren.
Das erklärt sich an mehreren Merkmalen:
1. Du hast unter Punkt 14 eine europ. Abgasnorm (Euro 2) als Zulassunggrundlage stehen. Damit werden auch die Richtlinien 97/24/EG angewendet und formal gibt es keine Typenbindung.
2. Du hast weder einen Reifentyp noch einen Hinweis zur Beachtung einer Reifentypenbindung drinstehen. Selbst ältere ABE-Fahrzeuge auf Basis nationelem Rechts
ohne Reifentypeneintrag, besitzen auch keine Reifentypenbindung.
3. Die Erstzulassung des Fahrzeug war am 15.05.2007. Schon ab November 2000 müssen die europ. Richtlinien Anwendung finden und ab 2003 sind europ. Typengenehmigungen in der EU verpflichtend. Somit sind diese Vorschriften für die Betriebserlaubnis bindend.

Hier haben wir wieder ein Beispiel für die neue schwachsinnige Regelung im Verkehrsblatt 2019, die pauschal alle ABE-Fahrzeuge, aber auch Importfahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung nach §21 völlig sinnfrei in einen Topf werfen. Das dies auch (fast)

niemand mehr versteht, liegt wohl auf der Hand.
Anns hat geschrieben: ↑26.11.2024 14:40
Die Sonderregel mit den Reifen älter 2020 gilt leider auch nur für Maschinen mit EG-Nummer. Fällt also auch schon raus.
Teilweise richtig. Reifen mit einer DOT-Nummer bis 2019 dürfen mit den alten UBE's betrieben werden. Bei EU-Fahrzeugen wirkt sich das bei anderen Reifengrößen aus. Bei Fahrzeugen mit ABE sind die Originalgrößen und geänderte Reifengrößen davon betroffen. Bei Fahrzeugen mit Einzelgenehmigungen nach §21 (wie bei dir) haben die UBE's keine Gültigkeit.
Anns hat geschrieben: ↑26.11.2024 14:40
Die bescheinigung für die Bremse könnte man laut ihm auch "herleiten", wenn man zeigt, das die gleiche Bremse in einem mindestens genau so starken und schweren Motorrad verbaut ist welches den 120/70 drauf hat. Weiß hier jemand direkt eine Maschine auf die dies zuträfe?
Vergiss diesen Unsinn wieder, dass hat mit dem Thema nichts zu tun. Geänderte Reifengrößen müssen die Mindestsicherheitsparameter der Originalgröße (Last- und Speedindex) einhalten sowie ausreichend Platz haben. Mehr nicht.
So und jetzt noch mal konkret zum Metzeler Z8 als 120/70er Vorderreifen. Bis Ende des Jahres 2024 dürfen Reifen noch mit UBE fahren. Aber bei dir gelten UBE's leider nicht. Meine Empfehlung wäre mit Hilfe einer Metzeler-Reifenbescheinigung (aus dem Netz) eine Eintragung der geänderten Reifengröße zu bekommen. Diese Bescheinigung stützt sich zwar auf eine europ. Typengenehmigung, aber da die BE deines Fahrzeugs sich auf die identischen Vorschriften stützt, sollte die Eintragung eigentlich kein Problem sein. Sollte der Prüfer/ Sachverständige den Reifentyp (also Z8) eintragen, braucht dich das nicht stören. Der Eintrag kommt nur aus Haftungsgründen rein.

So fertig, mal kurz erklärt.
