Was ist bei deinem damaligen Anschreiben eigentlich herausgekommenTrobiker64 hat geschrieben: ↑05.06.2024 21:03Das Thema ist gerade in der "Motorradnews 07/2024" behandelt worden. Allerdings habe ich die Redaktion angeschrieben, da mir zwei Punkte nicht gefielen. Anscheinend machen einige Prüfstellen wieder was sie wollen. Das muss man beobachten und hart eingreifen.
Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Mein Text ist ungekürzt in der "Motorrad News 09/2024" veröffentlicht worden bei den Leserbriefen (S.121). Ich hoffe nur, dass das auch genug Leute lesen.jubelroemer hat geschrieben: ↑07.09.2024 16:14Was ist bei deinem damaligen Anschreiben eigentlich herausgekommen
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
a.) Würdest du den genauen Wortlaut hier einstellen
b.) Hat die Redaktion deinen Leserbrief kommentiert
b.) Hat die Redaktion deinen Leserbrief kommentiert
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
zu a) kein Problem, s.u. Der Text wurde schon gekürzt, indem Erklärungen raus genommen wurden, aber nicht
sinnverfälschend. Die Leserbriefe müssen möglichst kurz verfasst werden, daher wurden nur die klaren Aussagen
abgebildet.
zu b) Nein
Zitat, Motorrad News 09/2024, Leserbriefe:
"Ich bin über die sachlich großteils korrekte Darstellung des o.g. Themas positiv überrascht. Trotzdem möchte ich noch einige Anmerkungen zu diesem komplexen Thema machen. ABE-Fahrzeuge unterliegen nur dann einer Typenbindung, wenn sie auch eine Reifenbindung in der BE besitzen. Bei leistungsschwächeren Krädern mit 34PS oder 50PS wurden oft keine Reifenbindungen vorgenommen. Ein weiterer Sonderfall sind ABE-Fahrzeuge mit eingetragener Reifenbindung und europäischem Rechtsbezug für die Abgasnorm Euro 1. Diese ABE-Fahrzeuge müssen genauso behandelt werden wie europ. Typengenehmigungen. Meistens handelt es sich hier um Fahrzeuge in der Übergangsphase von altem nationalem Recht in europäisches Recht (z.B. GPZ 500, SV650N/S oder Fazer 600). Wenn die Prüfdienste hier eine Eintragung bei der HU fordern, sollte dagegen aktiv angegangen werden." Ende Zitat
PS: Bei der Gelegenheit möchte ich darum bitten, mir eine Information zukommen zu lassen, wenn Prüfdienste bei ABE-Zulassungen ab EZ 11/2000 mit europ. Rechtbezug, die HU-Plakette verweigern wegen der Reifentypenbindung. Für mich wäre dann interessant welche Prüfstelle die HU verweigerte. Auf diese Weise könnte ich auf vorliegenden Daten einen Frontalangriff auf den BMDV starten und die Herrschaften mit der Rechtslage konfrontieren. Mit Anfragen kommt man da nicht weiter.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Danke für die Info.
Gelten aktuell eigentlich die Serviceinformationen (für Originalgrößen) bei der HU für "reine"ABE-Fahrzeuge oder darf sich der TÜV mit der Reifeneintragung die Taschen vollstopfen
Gelten aktuell eigentlich die Serviceinformationen (für Originalgrößen) bei der HU für "reine"ABE-Fahrzeuge oder darf sich der TÜV mit der Reifeneintragung die Taschen vollstopfen
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Orientiert man sich an der BMDV-Seite, muss eine Typenänderung eingetragen werden, obwohl die Prüfdienste das anders händeln wollten.
Aktueller Stand, keine Ahnung.
Betrachtet man sich die rein zulassungsrechtliche Seite, dann muss die Unbedenklichkeit bei eingetragenen Reifentypen nachgewiesen sein. Die entscheidenen Frage ist nur, wer darf das? Die Prüfdienste bestehen darauf, dass nur sie das dürfen. In meinen Augen unbegründet, den es gibt auch Baugruppen, die einfach nur über die Produkthaftung des Herstellers abdeckt sind, wie z.B. Rahmen oder Lenkung, da dies eine Designfrage ist und über die Fahrzeugzulassung festgeschrieben ist. Warum sollte also eine Bauartgenehmigung für Reifen + eine Servicebescheinigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers nicht ausreichend sein? Laut BMDV erlischt dann die BE, aber ehrlich, das ist zulassungsrechtlicher Unsinn, denn die Haftung ist ja geklärt.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Heute beim TÜV gewesen.
er meintesolange ich den Ausdruck Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller habe und ich entsprechend die Reifen zukaufen bekomme, muss ich erstmal nichts machen. Ansonsten muss ich die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Aber dann werden Maße genommen ob Abstände zur Kette, Schutzblech, Rahmen usw eingehalten werden. Liegt daran, da Reifen verschiedener Hersteller trotz gleicher Größe, sich dennoch in der Breite sich unterscheiden.
Als ich meinte, die SV ist Zulassung 2002 mit 14: 97/24 über 175ccm ... meinte der TÜV-Prüfer, Zulassung unter K: K329* ist eine nationale Zulassung.
Letztentlich ist es egal ob man Recht hat oder nicht. Wenn er der Meinung ist und seine Vorgaben hat, bekomme ich dann kein TÜV. Aber man braucht ja den TÜV Stempel und hat keine Zeit auf lange Klagerein und Einsprüche usw....
er meintesolange ich den Ausdruck Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller habe und ich entsprechend die Reifen zukaufen bekomme, muss ich erstmal nichts machen. Ansonsten muss ich die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Aber dann werden Maße genommen ob Abstände zur Kette, Schutzblech, Rahmen usw eingehalten werden. Liegt daran, da Reifen verschiedener Hersteller trotz gleicher Größe, sich dennoch in der Breite sich unterscheiden.
Als ich meinte, die SV ist Zulassung 2002 mit 14: 97/24 über 175ccm ... meinte der TÜV-Prüfer, Zulassung unter K: K329* ist eine nationale Zulassung.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Äh, ne. Natürlich ist das wichtig. Sonst würden selbst bei EU-Fahrzeugen weiter Zettelchen gefordert. Da muss man sich wehren.hallo_spencer hat geschrieben: ↑18.06.2025 11:23Letztentlich ist es egal ob man Recht hat oder nicht.
Der Mann versteht die Zusammenhänge nicht, als Prüfer braucht er das auch nicht und deshalb versuche ich ja seit einiger die Wurzel des Übels zu packen, nämlich die Vorgaben der Prüfdienste.hallo_spencer hat geschrieben: ↑18.06.2025 11:23Als ich meinte, die SV ist Zulassung 2002 mit 14: 97/24 über 175ccm ... meinte der TÜV-Prüfer, Zulassung unter K: K329* ist eine nationale Zulassung.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Ja das ist klar, dass es viele Prüfer und Polizisten gibt die das nicht verstehen. Dennoch es ist einfach nervig, jedesmal zu diskutieren, obwohl man vorher schon weiß dass es nichts bringt. Diesemal habe ich TÜV bekommen da ich die Unbedenbklichkeitsbescheinigung dabei hatte. Hätte ich die nicht dabei, bzw anderen Reifenhersteller drauf, hätte ich wieder fahren können.
Aber wie geschrieben, man könnte sich dann beim Vorgesetzten beschweren usw. aber davon hätte ich dennoch kein TÜV-Stempel. Wielange sollte das Beschwerdeverfahren sich hinzuiehen... und ich würde in der zwischenzeit nicht fahren können, da kein neuer TÜV-Stempel drauf ist....
Aber wie geschrieben, man könnte sich dann beim Vorgesetzten beschweren usw. aber davon hätte ich dennoch kein TÜV-Stempel. Wielange sollte das Beschwerdeverfahren sich hinzuiehen... und ich würde in der zwischenzeit nicht fahren können, da kein neuer TÜV-Stempel drauf ist....
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Die UBE's haben ab 2025 keine Gültigkeit mehr. Du hattest einfach nur Glück, dass der Prüfer keinen Plan hatte. Kommst du an einen anderen Prüfer, muss der Reifen eingetragen werden, oder noch besser, man lässt sich die Reifentypenbindung austragen, natürlich gegen Bares. Mein Ansatz ist aber ein anderer, speziell für Fahrzeuge mit dem Eintrag 97/24 über 175ccm. Für mich unterliegen diese Fahrzeuge europ. Recht im Bereich Reifen. Und dies gilt es auch durchzudrücken. Ich hatte heute morgen nochmals das BMV angeschrieben bezügl. rechtlicher Klärung. Ich kann da sehr hartnäckig sein.hallo_spencer hat geschrieben: ↑18.06.2025 12:14Diesemal habe ich TÜV bekommen da ich die Unbedenbklichkeitsbescheinigung dabei hatte.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Es ist auch nervig €160 für eine Austragung der Reifenbindung zu bezahlen - insbesondere in dem von Trobiker64 geschilderten Fall in dem es gar keine Reifenbindung mehr gibt.hallo_spencer hat geschrieben: ↑18.06.2025 12:14Dennoch es ist einfach nervig, jedesmal zu diskutieren, obwohl man vorher schon weiß dass es nichts bringt.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Ja kann sein dass ich glück hatte und der Prüfer die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Herstellerfreigabe verwechselt hat. Aber das Problem geht ja weiter. Ich muss mich bei jeder Polizeikontrolle auf das gleiche einstellen und manche werden werden es als Strafe ahnden.
Gibt es denn irgendwas worauf man sich stützen kann, dass 97/24 über 175ccm als EU Zulassung und nicht als ABE angesehen wird?
Gibt es denn irgendwas worauf man sich stützen kann, dass 97/24 über 175ccm als EU Zulassung und nicht als ABE angesehen wird?
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Beim Tüv angerufen und mit ein anderen gesprochen. Er meint was steht unter Feld K. Da steht eine ABE Nummer, also nationale Zulassung. Montag habe ich ein Termin bezüglich Reifen austragen lassen. Da werden Maße genommen. Abstand zum Schutzblech, Antrieb Federbein usw. Diese müssen Mindestabstände haben, damit gewähleistet ist, dass andere Reifen anderer Hersteller und Modelle, welche von der Breite oft sich unterscheiden, nicht zurdicht an die Bauteile gelangen. Werden sie Maße eingehalten, wird die Reifenbindung ausgetragen, ansonsten gehts nicht und man muss immer die Reifen die man Fahren möchte eintragen lassen. Was das blöde daran ist, jeder muss siese Prozedur machen. Reicht also nicht, wenn eine SV650 man bemessen ist und dass man dies auf andere übertragen könnte. naja was will man machen.
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Eigentlich sollten das "Fachleute" sprich Sachverständige wissen, wenn sie sich mit Zulassungsrecht beschäftigen. Eine ABE-Zulassung bleibt auch eine ABE-Zulassung, aber die Richtlinien 97/24/EG sind spätestens ab Ende 2000 anzuwenden, egal ob es sich um EU-Typengenehmigungen oder ABE-Zulassungen handelt. Und wenn der Eintrag 97/24 über 175ccm in der ZB1 steht, dann wurden diese Richtlinien auch angewendet. Und zwar nicht nur in Bezug zur Abgasnorm sondern ganzeinheitlich und damit auch für die Reifen nach Kapitel 1. Da kann man sich manchmal nur wundern, wie das Thema ignoriert wird.hallo_spencer hat geschrieben: ↑18.06.2025 21:54Gibt es denn irgendwas worauf man sich stützen kann, dass 97/24 über 175ccm als EU Zulassung und nicht als ABE angesehen wird?
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Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen
Wenn du diese Prozedur schon durchziehen willst würde ich in dem Zusammenhang noch einen 120/70 Vorderradreifen eintragen lassen. Dann hat die Geschichte wenigstens einen Sinn und das Geld ist nicht komplett zum Fenster raus geworfen.hallo_spencer hat geschrieben: ↑19.06.2025 10:14Montag habe ich ein Termin bezüglich Reifen austragen lassen.
Ich schicke dir gerne meinen Mustereintrag, wenn der bei vielen "Sachverständigen" auch nichts bringt.
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