Trobiker64 hat geschrieben:Wenn der Freigabeersteller hier unterscheidet zwischen SA und A, dann gilt das auch so. Da aber die konstruktiven Bedingungen am Vorderrad identisch sind und dein Moped formal keine Reifenbindung (Typ und Fabrikat) kennt, sind passende geänderte Größen im Prinzip unabhängig vom Reifentyp prinzipiell möglich. Reifen unterliegen einer Bauartgenehmigung und sind unter Beachtung der Einbauvorschriften (nach Richtlinien 97/24/EG Anhang III) prinzipiell an jedem Fahrzeugtyp zu verwenden. Von daher ist über die SA-Freigabe auch ein Nachweis vorhanden, dass die geänderte Reifengröße auch bei der A passt. Hier braucht auch nichts abgenommen und eingetragen werden. Nur macht der TÜV in rechtswidriger Weise trotzdem öfters Probleme.

Von daher besser vorher informieren. Die Rechtslage ist hier nachlesbar
http://www.polizei.rlp.de/internet/med/ ... wnload.pdf
PS: Wenn mir der TÜV den Stempel bei der HU verweigert wegen falscher Reifengröße, trotz Reifenfreigabe, wird das ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs (den mit der Nachuntersuchung wird in rechtwidriger Weise Kasse gemacht).

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Die Rechtslage in dem Link von dir ist ja relativ gut erklärt.
http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... 35c.10.pdf
Hier steht genau, dass für die SV 650 A/SA der Fall keine Fabrikatsbindung besteht aber die Reifengröße der 120/60 ist.
Die SV 650 S und SA fallen quasi unter den Punkt in A:3 deines Links von der Polizei " Für das Fahrzeig besteht keine Beschränlung in Form einer Fabrikatsbindung und die Reifengrößen sind mit denen in der Genehmigung genannten Reifengröße nicht identisch"
Dann, so steht es weiter unten, ist ein Einbau der Reifen mit einer anderen Reifengröße als in der Genehmigung möglich, solange eine Typengenehmigung für das Modell vorhanden ist. Dann ist noch nichtmal ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig und ein mitführen der Reifenzulassung ist ratsam/"hilfreich" aber ebenfalls nicht notwendig.
Sprich, wenn ich eine Reifenzulassung/Typengenehmigung vom Hersteller(Michelin) für den 120/70 für die Sv 650 A vorweisen kann, muss ich das nichtmal in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Daraufhin hab ich mich direkt an Michelin gewendet und denen gesagt, dass ich die Unbedenklichkeitsbeschenigung/Reifenzulassung für die SV 650 A benötige oder zumindestens schriftlich, dass mit der Reifenzulassung für SA auch die A abgedeckt ist, da die konstruktiven Bedingungen am Vorderrad die gleichen sind.
Antwort von denen:
"mit dem Modell SV650 A wurden von uns tatsächlich keine Fahrtests und somit Freigaben gefahren.
Es ist diesbezüglich auch nichts in Planung."
Daraufhin habe ich denen geschrieben:
"auch wenn mit dem Modell SV 650 A keine Fahrtest gefahren wurden, sind die konstruktiven Bedingungen am Vorderrad bei der SV 650 A und SA identisch. Daher dürfte mit der Reifenzulassungen für die SV 650 SA auch die Zulassung für die SV 650 A gegeben sein.
Sehe ich das Richtig ?
Denn sonst dürfte sich ja KEINER, der das Modell SV 650 A besitzt, Michelin Reifen kaufen, egal welcher TYP und welche Größe.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Interesse von einem Reifenhersteller ist."
Antwort darauf:
"wenn der TÜV dies genau so sieht dass alles identisch ist, dann OK.
Tatsache ist aber dass Suzuki zwei unterschiedliche Modelle raus gebracht hat, die dann rechtlich auch getrennt betrachtet werden müssten. "
Das heiß also quasi, dass mir jeder TUV den Einbau jeglicher Michelin Reifen verbieten darf.
Und sagen mir damit,dass ich mir rechtlich gesehen keinen einzigen Reifen von denen kaufen und auf mein Mopped ziehen dürfte.
Dann wird es wohl doch der Angel GT....