65er Querschnitt


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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nille
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#16

Beitrag von nille » 04.02.2007 23:29

Dann lass die Eintragungen doch bei einer
anderen Gelegenheit machen :roll:
Der Bugspoiler gehört standardmässig dran, fertig :wink:
Weiß doch keiner....
Gruß Nils

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Duffy
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#17

Beitrag von Duffy » 05.02.2007 6:45

nille hat geschrieben:Dann lass die Eintragungen doch bei einer
anderen Gelegenheit machen :roll:
Der Bugspoiler gehört standardmässig dran, fertig :wink:
Weiß doch keiner....
Hehe :twisted:
Muss ich nochma überlegen. Hauptsächlich gehts ja um den anderen Querschnitt....
Aber das bekomm ich alles noch irgendwie hin. 8)
R.I.P. Patrick
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minimal


#18

Beitrag von minimal » 05.02.2007 9:44

@Duffy
Hi, wo ist das Problem, Doppelkarte besorgen alte Nummerschilder dran
und auf gehts zum TÜV.

Siehe da:§ 23 Abs. 4 StVZO: „Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.“
Gruss

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Duffy
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#19

Beitrag von Duffy » 05.02.2007 17:06

Ah, interessant. Dann gäbs ja doch ne Möglichkeit :twisted:

Vielen Dank
R.I.P. Patrick
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Gelöschter Benutzer 9128


#20

Beitrag von Gelöschter Benutzer 9128 » 17.03.2007 23:46

Hi Duffy,
mein TÜV Prüfer meinte damals wie ich den anderen Kram hab eintragen lassen: Warum denn nen 65er, der 70er fährt sich viel harmonischer, ich sollte beim nächsten Vorderreifen mal nen 70er nehmen :lol:
Ich denke mal der trägt´s ein zumal der Kotflügel vorne dafür gemacht ist.

Der ist auch selber Motorradfahrer und hält manchmal Fahrtrainings auf em Nürburgring ab, der ist echt schwer in Ordnung :bier: , hat sogar in der Saison Samstags Biker- Stammtisch auf em TÜV- Gelände wo Probleme besprochen und Fragen beantwortet werden :top:

Wäre für dich ne nette kleine Tour etwa 125km.

Falls du die Adresse haben möchtest, bitte per PN!!!

Gruß Hardy

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#21

Beitrag von Duffy » 18.03.2007 11:53

@Hareu1986:

hast PN ;)
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