Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Und da kommt es auch wieder auf den Wissensstand oder der Lust des kontrollierenden an. Meine Bandit ist EZ 4/99, also höchstwahrscheinlich ABE Zulassung, da hat den Prüfer nur die UBB interessiert. In der Kontrolle war auch nur das Papier wichtig...
Gruß, Mattis
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Rechtlich ja. Die DOT hat aber auch nicht interessiert. 

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
ich bin neu hier, habe aber schon fleißig mitgelesen (und war auch so etwa 2005/6 schon mal wegen einer SV1000S hier angemeldet). In der Diskussion um die Reifenbindungen und den TÜV würde ich gern mal in die Runde fragen, ob folgendes Dokument echt ist oder ein Fake und was sich daraus ergeben würde.
Thomas
ich bin neu hier, habe aber schon fleißig mitgelesen (und war auch so etwa 2005/6 schon mal wegen einer SV1000S hier angemeldet). In der Diskussion um die Reifenbindungen und den TÜV würde ich gern mal in die Runde fragen, ob folgendes Dokument echt ist oder ein Fake und was sich daraus ergeben würde.
Thomas
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Mein Kumpel auf seiner R1150R fährt auch den Power2CT in 170/60 und ist top zufrieden. Solange es den gibt wird er den fahren.
Zum Thema Schwachsinn hier ein Beitrag. Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen da fällt mir wirklich gar nichts mehr ein.
Ein Bekannter hat als 2.Motorrad noch seine GS500 aus den 90igern. Vor einigen Jahren war er damit beim T'ÜV zur HU und dort wurde ihm gesagt, bei seiner Reifeneintragung im Schein würde etwas "fehlen" (es war außer den Größen nichts zusätzlich vermerkt bzw. eingetragen). Daraufhin hat er gegen Bezahlung einer Eintragung den Vermerk erhalten "Reifen nur von einem Hersteller" und "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten"


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"The lightness is the secret" M.T.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Das Dokument scheint echt zu sein, aber teilweise steht Unsinn drin. Denn es widerspricht dem offiziellen Verkehrsblatt 2019 und den europ.Zulassungsrichtlinien. Herstellerfreigaben müssen bei Originalreifengrößen bei europ.Zulassungen nicht mitgeführt werden.
Dazu kann ich nur empfehlen....Strafanzeige wegen "Nötigung im Amt" stellen, denn die GS500 hat keine Reifentypenbindung.jubelroemer hat geschrieben: ↑29.09.2021 13:53Daraufhin hat er gegen Bezahlung einer Eintragung den Vermerk erhalten "Reifen nur von einem Hersteller" und "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten"![]()
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Danke für die Info!jubelroemer hat geschrieben: ↑29.09.2021 13:53Mein Kumpel auf seiner R1150R fährt auch den Power2CT in 170/60 und ist top zufrieden.
Sonst geht´s noch???jubelroemer hat geschrieben: ↑29.09.2021 13:53Zum Thema Schwachsinn hier ein Beitrag. Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen da fällt mir wirklich gar nichts mehr ein.
Ein Bekannter hat als 2.Motorrad noch seine GS500 aus den 90igern. Vor einigen Jahren war er damit beim T'ÜV zur HU und dort wurde ihm gesagt, bei seiner Reifeneintragung im Schein würde etwas "fehlen" (es war außer den Größen nichts zusätzlich vermerkt bzw. eingetragen). Daraufhin hat er gegen Bezahlung einer Eintragung den Vermerk erhalten "Reifen nur von einem Hersteller" und "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten" .
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich habe noch mal das Verkehrsblatt mit dem Dokument der Prüfstellen verglichen und muss feststellen, dass das kriminelle Züge hat, Dinge verzerrt schon in der Absatzüberschrift wiederzugeben.
Beispiel: Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller (Verkehrsblatt) und Fall 1a: Kraftrad mit Reifenbindung, Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller (Prüforganisationen) Im Fall 1a gibt es keine Fahrzeuge mit Reifentypenbindung, da es sich um europäische Typengenehmigungen/Zulassungen handelt. Es spielt dort keine Rolle ob Eintragungen drin stehen oder nicht. Leute,ich sag ich euch, passt bloß auf und lasst euch nicht beschei......Folge wäre sonst, eine UBB bei der HU nachweisenzu müssen und das müsst ihr definitiv nicht.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Kannst Du zu meiner anderen zulassungstechnischen Frage (bei der VFR leuchtet die Leerlauflampe auf, wenn man den Kupplungshebel ganz zieht. Ist das für die HU ein Problem?) etwas sagen?
Vielen Dank
Vielen Dank
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Zur VFR: es gibt im Kabelbaum eine Diode, die im Schaltkreis Leerlaufschalter, Kupplungsschalter, Starterknopf etc. eingebaut ist. Schau mal danach, ob die noch so funktioniert, wie sie soll. Die schlechte Nachricht: diese Diode sitzt bei der RC36/2 (94-97) im Kabelbaum hinter der Frontverkleidung, die dafür wohl abgebaut werden muß.
Zu den Reifenfreigaben: Ich glaube, da steckt noch nicht mal Absicht dahinter seitens TÜV etc. Die sind schlicht zu blöd, um mal was handfestes auszuarbeiten. Ich hab ne kleine Werkstatt, verkaufe und montiere so 150 Reifen im Jahr, sehr oft bei älteren Mopeds. Als die neue Regelung rauskam war mir schnell klar, was das letztlich bedeutet und ich hab meine TÜV-Menschen, die jede Woche hier aufschlagen, wirklich damit genervt, zumal von denen auch keiner sagen konnte, was nun wie gehandhabt wird/werden soll. Meinem Haupt-TÜV-Ing ging das sowieso viel zu weit, der war bei den alten Dingern mit ner Freigabe o.ä. zufrieden. Wollte jemand auf Nummer Sicher gehen, kostete die Eintragung letztes Jahr ca. 96€! Für dieses Jahr gibts ne Regelung, daß diese Eintragungen mit irgendeinem Wisch der Reifenhersteller für 41,90€ zu haben sind. Aber egal, welchen dieser ganzen Heinis man auf die Reifenproblematik anspricht: alle rollen mit den Augen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Danke!TOWO hat geschrieben: ↑29.09.2021 17:46Zur VFR: es gibt im Kabelbaum eine Diode, die im Schaltkreis Leerlaufschalter, Kupplungsschalter, Starterknopf etc. eingebaut ist. Schau mal danach, ob die noch so funktioniert, wie sie soll. Die schlechte Nachricht: diese Diode sitzt bei der RC36/2 (94-97) im Kabelbaum hinter der Frontverkleidung, die dafür wohl abgebaut werden muß.
Wenn das so aufwändig ist, lege ich vielleicht erstmal für die HU den Kupplungsschalter still.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Kontrollleuchte für den Leerlauf keine Pflicht, geschweige denn eine Ansteuerlogik. Solange die Anzeige funktioniert und durch Falschanzeige keine Gefährdung nach §30 StVZO entsteht, sehe ich da kein Problem.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sowas gibt es auch nur bei uns.... Gleiche Reifengröße nur andererer Typ oder Hersteller und schon muss eingetragen werden.
Bei Knubbels ab 2001 muss man das nicht, wie ich das so verstehe, bei denen ist 97/24:Über 175 CCM;4T?
Dennoch wollte der TÜV Prüfer jedesmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller sehen, obwohl die Knubbel 2002 zugelassen ist.
Die 99er Knubbels müssen die Reifen eintragen obwohl es das gleiche Moped ist wie das 2001er weil im Fahrzeugschein unter Punkt 14 nichts drin steht.
Bei Knubbels ab 2001 muss man das nicht, wie ich das so verstehe, bei denen ist 97/24:Über 175 CCM;4T?
Dennoch wollte der TÜV Prüfer jedesmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller sehen, obwohl die Knubbel 2002 zugelassen ist.
Die 99er Knubbels müssen die Reifen eintragen obwohl es das gleiche Moped ist wie das 2001er weil im Fahrzeugschein unter Punkt 14 nichts drin steht.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Am Freitag war ich mit der VFR bei der HU und habe nach den Auswirkungen des Textes im Fahrzeugschein gefragt. Daraufhin kam vom Prüfer die Aussage, dass sie es wie folgt handhaben würde: Bei gleichem Format wie laut Papieren ist es ihnen egal, welche Reifen montiert sind, bei Formatänderung muss eine Einzelabnahme erfolgen.
Das widerspricht nach meinem Verständnis der Aussage des Verkehrsministeriums insofern, als dass dieses Vorgehen eigentlich das für Fahrzeuge mit EU-Zulassung wäre. Wenn es aber so läuft, soll es mir recht sein, es wäre jedenfalls eine pragmatische Lösung...
Der Prüfer war von dem ganzen Quatsch auch genervt, u.a., da es ihn auch selbst betrifft (er hat mit seiner Triumpf Sprint ST natürlich auch das Problem, dass irgendwelche Reifen eingetragen sind, die es 1. nicht mehr gibt und die 2. sehr viel schlechter waren als die aktuellen).
Das widerspricht nach meinem Verständnis der Aussage des Verkehrsministeriums insofern, als dass dieses Vorgehen eigentlich das für Fahrzeuge mit EU-Zulassung wäre. Wenn es aber so läuft, soll es mir recht sein, es wäre jedenfalls eine pragmatische Lösung...
Der Prüfer war von dem ganzen Quatsch auch genervt, u.a., da es ihn auch selbst betrifft (er hat mit seiner Triumpf Sprint ST natürlich auch das Problem, dass irgendwelche Reifen eingetragen sind, die es 1. nicht mehr gibt und die 2. sehr viel schlechter waren als die aktuellen).