hallo_spencer hat geschrieben: ↑06.10.2021 10:27
Bei Knubbels ab 2001 muss man das nicht, wie ich das so verstehe, bei denen ist 97/24:Über 175 CCM;4T?
Nach meinem Rechtsverständnis ist das so, wird die o.g. Richtlinie angewendet, gilt das nicht nur für Kapitel 5 (Abgasemissionen) sondern für alle anwendbaren 10 Kapitel für zweirädrige Kraftfahrzeuge u. a. auch für Kapitel 1 (Reifen). Und damit gilt europ. Zulassungsrecht. Da braucht es noch nicht mal eine Freigabe. Nur,...der BMVI weigert sich beharrlich dies klarzustellen, sondern verweist auf das Verkehrsblatt 2019,.....einer Ansammlung von Fallbeispielen.....bei dem dummerweise dieses spezielle Fallbeispiel nicht erwähnt wird.

Ein Schelm der da Böses denkt.
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑06.10.2021 10:33
Der Prüfer war von dem ganzen Quatsch auch genervt,
Gut, das ist ja kein Einzelfall, aber der einfachste Weg wäre ja mal in die Zulassungsrichtlinie zu sehen und dann rechtskonform zu entscheiden.