guzzistoni hat geschrieben:Aber jetzt mal eine praktische Frage:wie verhalte ich mich, wenn die Polizei, oder der Prüfer (TÜV o.ä.) dennoch eine Strafe ausspricht, bzw. die Plakette verweigert. Gut, ich kann auf die besagten Vorschriften hinweisen.
Ganz einfach, argumentiere, das sagt auch so die Polizei. Merke dir die Vorschriften, denn unsere Rechtsorgane sind nicht dumm und orientieren sich an Geschriebenes. Sollte trotzdem eine Anzeige ins Haus flattern, erhebe Einspruch und verweise nochmals auf die Vorschriftenlage. Was den TÜV angeht ist die Sache im Bereich der HU nach §29 (HU) eindeutig. Man darf dir die Plakette nicht verweigern, wenn doch mache folgendes:
1. Verlange den leitenden Ingenieur der Prüfstelle (ist in der Regel auch Sachverständiger) und Verweise auf die Rechtsvorschriften, denn es gibt nichts besseres als den Gegner mit seinen eigenen Waffen anzugreifen.
2. Bei einsetzender Unwilligkeit drohe mit einer Beschwerde beim Kraftfahrtbundesamt, denn die Prüfstellen müssen über ihre Akkreditierung auch ihre Prüfbefähigung nachweisen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können die ihren Laden dicht machen.
3. Wenn das immer noch nicht hilft, solltest du jetzt für dich entscheiden, ob du dir eine andere Prüfstelle suchst (das KBA würde ich aber auf jeden Fall über diese Sauerei schriftlich informieren damit sich dann auch mal was ändert) oder du ziehst die ganz harte Nummer durch. Lass dir den negativen Prüfbericht mit Angabe des Durchfallgrundes aushändigen und erstatte bei der nächste Polizeidienststelle Strafanzeige wegen Betruges nach §263 StGB (Vortäuschung eines Irrtums). Denn, mit der Rechtsbeugung wird bei der Nachprüfung Geld eingenommen, und dies ist Betrug.
Es ist mir schon klar, dass meine Ausführungen mit Ärger verbunden sind, aber wenn man sich nicht wehrt, wird sich auch nichts ändern, leider. Aus meiner jetzigen Erfahrung heraus, kann ich aber sagen, dass im Konfliktfall nach Formulierung der ersten Vorschriften, der Kontrollierende meist vorsichtig wird und dich ernst nimmt. Wenn man die Vorschriften kennt und sich demnach verhält, hat man alle Trümpfe für weiter Schritte in der Hand.
