von 60er auf 70er umsteigen
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Ich habe nur daran gedacht, da andere Gabelfedern und Heckhöherlegung ein anderes Fahrverhalten mit sich bringt und eigentlich getestet auch nur mit den Reifen, welche es zu der Zeit gab. Wenn nun immer mehr Reifenhersteller die 120/70 freigeben, denke ich, dass auch die Reifenhersteller nur mit originalen Fahrwerk testen. Somit könnte ein anderes Fahrverhalten mit dem geänderten Fahrwerk dann vorliegen, welches so evtl. keine Zulassung bekommen hätte. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert, da heutzutage alles mögliche mit Richtlinien und Gewährleistungen zugemüllt ist.
Der Hinweis bei Pirelli, bezüglich unveränderter Originalzustand, bezieht sich auf alle Reifengrößen und nicht nur die 120/70.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Im Prinzip hast du die Sache richtig erkannt. Allerdings muss man wissen, dass für die Reifenfreigaben nicht alles abgeprüft werden kann, auch im 100% Originalzustand. Da wird z.B. die sog. Bremsüberschlagneigung, bei großen Reiseenduros ein großes Problem aufgrund ihres hohen Schwerpunktes, bewusst ausgeklammert. Und, im Prinzip brauchst du noch nicht mal eine Reifenfreigabe, wenn der Reifen bei europ. Fahrzeugzulassungen in das Fahrzeug passt. Dies begründet sich durch die Bauartgenehmigungspflicht für KFZ-Reifen und EU-Recht bezügl. der Einbauvorschriften. Allerdings haben diesen Sachverhalt viele KFZ-Prüfstellen bis heute noch nicht begriffen.hallo_spencer hat geschrieben:Ich habe nur daran gedacht, da andere Gabelfedern und Heckhöherlegung ein anderes Fahrverhalten mit sich bringt und eigentlich getestet auch nur mit den Reifen, welche es zu der Zeit gab. Wenn nun immer mehr Reifenhersteller die 120/70 freigeben, denke ich, dass auch die Reifenhersteller nur mit originalen Fahrwerk testen. Somit könnte ein anderes Fahrverhalten mit dem geänderten Fahrwerk dann vorliegen, welches so evtl. keine Zulassung bekommen hätte. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert, da heutzutage alles mögliche mit Richtlinien und Gewährleistungen zugemüllt ist.
Korrekt, ich wollte nicht darauf hinweisen um die Sache nicht noch verwirrender zu gestalten. Spätestens hier erkennt man, dass der -genehmigte Zustand- nur gemeint sein kann. Sonst würde sogar der Anbau eines nicht genehmigungspflichtigen Topcase die Reifenfreigabe für sinnlos erklären. Mal davon abgesehen, dass für deinen Fahrzeugtyp nach europ. Recht eh keine Freigabe für die Typengenehmigung mehr nötig ist.hallo_spencer hat geschrieben:Der Hinweis bei Pirelli, bezüglich unveränderter Originalzustand, bezieht sich auf alle Reifengrößen und nicht nur die 120/70.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Wenn du eine Heckhöherlegung drin hast (ich habe ein SRAD-Federbein drin, das bewirkt das gleiche), kommst du mit einem 120/70 eher wieder auf Serienniveau.hallo_spencer hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit der 120/70 Freigabe aus, wenn man .............. Heckhöherlegung eingetragen hat.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Wegen Reifenfreigabe für die Knubbel hatte ich beim Tüv mal nachgefragt. Die meinen es wird sich immer noch der Schuh hin und her geworfen Reifenhersteller und Fahrzeughersteller wegen Zulassung. Bislang wird die Bescheinigung des Reifenherstellers anerkannt, weswegen man die Bescheinigung mitführen muss. Mischreifen unterschiedliche Hersteller fahren ist jedoch unzulässig. So deren Auskunft.
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Da ist dir Schweiz schon weiter .... da darf man markentechnisch mischen.
Gruß Loki
Du sehnst dich nach Nervenkitzel ....
Liebst das Risiko ?
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Genau das meine ich, die haben keine Ahnung.hallo_spencer hat geschrieben: Mischreifen unterschiedliche Hersteller fahren ist jedoch unzulässig. So deren Auskunft.


PS: Das Thema habe ich in der Knowledgebase schon ausführlich beschrieben.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Ja wegen der Knowledgebase war ich beim TÜV und habe wegen Mischbereifung gefragt, da ich nicht einsehen wollte beide Reifen neu zu machen oder bei der Reifenmarke bleiben zu müssen. Mischreifen geht schonmal gar nicht war die Auskunft. Die Fahreigenschaften wäre unvorhersehbar usw. Was soll man machen wenn man den Tüvstempel braucht. Dieses verklagen usw. nimmt auch viel Zeit in Anspruch und hab bekommt dann Wochenlang kein Tüv Stempel. Bei einer Polizeikontrolle hat man dann auch immer wieder Schwierigkeiten.
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Sobald im Feld 22 des Fahrzeugscheins etwas wie "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" oder ein bestimmter Reifentyp drinsteht ist man in Deutschland auf Reifenfreigaben angewiesen.
Steht in Feld 22 nix drin, kann man an Reifen fahren was man möchte, solang die Reifengrößen passen.
Dann gilt keine Reifenbindung.
Tüv oder Dekra zu verklagen weil eine Plakette nicht zugeteilt wird ist eine super Idee.
Die hatte bisher noch keiner.
Besonders eine "Strafanzeige" ist ratsam, da eine nicht zugeteilte Plakette nach StGB eine klare Straftat darstellt, die mit nicht wengier als 2 Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.
Gruß
Hasake
Steht in Feld 22 nix drin, kann man an Reifen fahren was man möchte, solang die Reifengrößen passen.
Dann gilt keine Reifenbindung.
Tüv oder Dekra zu verklagen weil eine Plakette nicht zugeteilt wird ist eine super Idee.
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https://m.youtube.com/watch?v=OOFNWBwkDBA
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Blanker Unsinn, schon mal mit Prüf-und Zulassungsverfahren beschäftigt gewesen ? Eintragungen können auch optional bestehen. Ich führe schon Typenprüfungen seit über 25 Jahren durch und hatte die Rechtslage in der -Knowledgebase- ausführlich erklärt. Diese Eintragungen wirken sich beim TO (europ. Typengenehmigung) nicht auf die Betriebserlaubnis/Typengenehmigung aus, sondern nur auf die Halter- und Produkthaftung. Allerdings ist seine Knubbel über 10 Jahre alt und somit ist auch die Produkthaftung des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers kein Thema mehr.Hasake hat geschrieben:Sobald im Feld 22 des Fahrzeugscheins etwas wie "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" oder ein bestimmter Reifentyp drinsteht ist man in Deutschland auf Reifenfreigaben angewiesen.

Finde ich auch und ist auch eine gute Möglichkeit mit wenig eigenem Aufwand zu seinem Recht zu kommen, denn hier geht es um Zulassungsrecht und nicht um verschlissene Bremsbeläge. Daran sind die Prüfdienste und die Polizei gebunden.Hasake hat geschrieben:Tüv oder Dekra zu verklagen weil eine Plakette nicht zugeteilt wird ist eine super Idee.
Es geht um Rechtsbeugung und weiteren unberechtigten Einnahmen über die Nachprüfung. Das nennt man Betrug (nach Para 263 StGB).Hasake hat geschrieben:Besonders eine "Strafanzeige" ist ratsam, da eine nicht zugeteilte Plakette nach StGB eine klare Straftat darstellt, die mit nicht weniger als 2 Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.

Re: von 60er auf 70er umsteigen
Deswegen sind Foren so unterhaltsam.
Jeder ist besser informiert als der Gesetzgeber selbst.
Fahre ruhig die Reifen die du für richtig hältst.
Es müssen schon sehr viele unglückliche Ereignisse zusammen fallen bevor man deswegen wirklich ernsthafte Probleme bekommt, und das ist unwahrscheinlich.
Ich werde dein Moppet nie prüfen müssen also ist alles im grünen Bereich.
Grüße aus dem Winterloch
Hasake
P.s. Hier noch mal eine Zusammenfassung für alle Moppetfahrer die es nicht aus Berufswegen besser wissen als das BMVBS selbst.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben% ... hkeitserklärungen5_2015_29840.pdf
Jeder ist besser informiert als der Gesetzgeber selbst.
Fahre ruhig die Reifen die du für richtig hältst.
Es müssen schon sehr viele unglückliche Ereignisse zusammen fallen bevor man deswegen wirklich ernsthafte Probleme bekommt, und das ist unwahrscheinlich.
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Grüße aus dem Winterloch
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P.s. Hier noch mal eine Zusammenfassung für alle Moppetfahrer die es nicht aus Berufswegen besser wissen als das BMVBS selbst.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Aha, und was schreibt der Gesetzgeber vor. Klär mich mal auf, aber bitte harte geschriebene Fakten.Hasake hat geschrieben:Jeder ist besser informiert als der Gesetzgeber selbst.
Dieses Schreiben ist hier öfters im Forum verlinkt worden und hat auch weiterhin Gültigkeit, setzt aber voraus, dass man weiß, welches Fahrzeug europ. Recht unterliegt und somit formal keine Reifenfabrikats- und Typenbindung mehr hat. Wie man an diese Information kommt, hatte ich ja schon geschrieben. Dieses Schreiben vom BMVBS klärt nur darüber auf, wie mit anderen Reifengrößen in Abhängigkeit zu Zulassungen auf Basis altem nationalem und europäischem Recht umzugehen ist. Und genau diese Informationen ignorieren leider die meisten Prüfstellen.Hasake hat geschrieben:P.s. Hier noch mal eine Zusammenfassung für alle Moppetfahrer die es nicht aus Berufswegen besser wissen als das BMVBS selbst.
PS: Wenn man schon solche Dokumente verlinkt, sollte man das auch verstehen.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Suzuki Service hatte mir mal per Mail genatwortet: Motorräder ab 125ccm gilt das mit den Reifenfreigaben. Somit haben die wohl dann auch keine Ahnung über Motorräder welche nach EU Recht zugelassen sind? Egal wo und wem man fragt, niemand erzählt dass es Unterschiede bezüglich Zulassung nach EU Recht und Nationalen Recht gibt. Jetzt noch eine Frage bezüglich Wirtschaftlichkeit: Warum testen Reifenhersteller Reifen für Motorräder, welche nach EU Recht zugelassen sind, obwohl es gar nicht notwendig ist. Warum investieren die Kosten? Ein Hinweiß zum jeweiligen Motorrad dann bezüglich EU Recht und Reifen kann gefahren werden wäre doch mehr als genug.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
zurück zur Eingangsfrage: der 70er fährt sich viel besser als der 60er, auch ohne irgendwelche sonstigen Modifikationen und wenn du die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller mitführst, dann bist du auf der sicheren Seite.
Alles andere an Diskussionen hier führt doch nur zur Verwirrung ...
Gruß vom W.
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... ich wollte nur fahren, nie was ändern ... ;-)
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Trobiker64 hat geschrieben:Aha, und was schreibt der Gesetzgeber vor. Klär mich mal auf, aber bitte harte geschriebene Fakten.Hasake hat geschrieben:Jeder ist besser informiert als der Gesetzgeber selbst.
Dieses Schreiben ist hier öfters im Forum verlinkt worden und hat auch weiterhin Gültigkeit, setzt aber voraus, dass man weiß, welches Fahrzeug europ. Recht unterliegt und somit formal keine Reifenfabrikats- und Typenbindung mehr hat. Wie man an diese Information kommt, hatte ich ja schon geschrieben. Dieses Schreiben vom BMVBS klärt nur darüber auf, wie mit anderen Reifengrößen in Abhängigkeit zu Zulassungen auf Basis altem nationalem und europäischem Recht umzugehen ist. Und genau diese Informationen ignorieren leider die meisten Prüfstellen.Hasake hat geschrieben:P.s. Hier noch mal eine Zusammenfassung für alle Moppetfahrer die es nicht aus Berufswegen besser wissen als das BMVBS selbst.
PS: Wenn man schon solche Dokumente verlinkt, sollte man das auch verstehen.
http://www.ifz.de/tipps%20und%20Tricks/ ... indung.pdf
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... V%3Al21221
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https://m.youtube.com/watch?v=OOFNWBwkDBA
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Informier dich bei den richtigen Stellen, wenn du gültigen Vorschriften nicht glaubst und das wäre das KBA. Ich habe diese Diskussionen schon gefühlt hundert mal hier geführt und muss immer wieder den gleichen Mist lesen. Um dem zu entgehen, habe ich die Rechtslage in der Knowledgebase abgelegt um mich nicht immer zu wiederholen. Und nochmal. ich argumentiere auf Basis der Typenzulassung/BE was für TÜV und Rennleitung entscheidend ist. Es ist formal für den Fahrzeughersteller nicht mehr möglich ab 10/2000 (eigentlich schon 06/1999 aber Deutschland braucht immer was länger zur Umsetzung) eine Reifenbindung in die Fahrzeuggenehmigung aufzunehmen. Dies ergeht eindeutig aus der 97/24/EG Kap.1 Anhang III und ist aufgrund der Wortwahl nicht diskutierbar. Im PKW-Bereich ist das über die 92/23/EWG Anhang IV übrigens genauso geregelt. Trägt der Hersteller trotzdem Reifenbindungen in die Fahrzeuggenehmigung ein (über Fahrzeugschein/-brief), ist dies formal nicht bindend, sondern nur eine Empfehlung/Option. Es gibt auch mir bekannte TÜV-Sachverständige die diesen Sachverhalt auch kennen, nur leider zu wenige. Grundlage für diese Regelung ist übrigens hier europäisches Wettbewerbsrecht.hallo_spencer hat geschrieben:Egal wo und wem man fragt, niemand erzählt dass es Unterschiede bezüglich Zulassung nach EU Recht und Nationalen Recht gibt.
Ganz einfach, aus Gründen der Produkthaftung. Das ist aber einen anderes Rechtsgut und regelt nicht die Zulassung im Straßenverkehr sondern Haftungsfragen im Schadensfall.hallo_spencer hat geschrieben:Warum testen Reifenhersteller Reifen für Motorräder, welche nach EU Recht zugelassen sind, obwohl es gar nicht notwendig ist.
PS: Mit Hr. Thiel von -mopedreifen- habe ich diese Diskussion auch schon geführt. Nachdem er sich kundig gemacht hat, gibt es hier eine entsprechende Info per Video. https://www.mopedreifen.de/de/ Ich hoffe damit sollte alles klar sein.
.Wiederholungstäter hat geschrieben:zurück zur Eingangsfrage: der 70er fährt sich viel besser als der 60er, auch ohne irgendwelche sonstigen Modifikationen und wenn du die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller mitführst, dann bist du auf der sicheren Seite.
Exakt, bei anderen Reifengrößen ist das die sicherste Methode.