Ja es wurde sich verschrieben. Die meinten 125ccm. Also die Herstellerfreigabe wurde von Suzuki aufgehoben. Man darf nun jeden Reifen fahren, wozu es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt.
Somit ist man auch bezüglich der Gleichheit der Reifen Vorn und Hinten gebunden, da die Reifenhersteller nur für die eigenen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Also Mischbetrieb ist nicht.
Sobald der Satz im Fahrzeugschein drin steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten ... muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitführen und somit ist dann auch der Mischbetrieb verschiedener Hersteller nicht zulässig.
Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ab EZ Ende 2000 sind alle SV nach europ. Recht homologiert und damit gibt es im zulassungsrechtlichen Sinne, also der BE nach, formal keine Reifenbindungen mehr, selbst wenn Reifentypen noch in den Papieren stehen. Bei mir sieht deshalb kein Tüvler mehr eine Freigabe, auch wenn es Diskussionen gibt. Da sitze ich am längeren Hebel. Genau genommen könnt ihr sogar hinten einen 170/60er Reifen legal montieren ohne Freigabe.hallo_spencer hat geschrieben:Hat jemand ein Auszug vom der Betriebserlaubnis einer SV650 AV Bj. 2002?
PS: Ich habe in der Knowledgebase das Thema ausführlich erörtert.
Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Gute Nachrichten!
Die Reifenbindung für Motorräder wurde aufgehoben!
Was im Fahrzeugschein steht hat nichts zu sagen.
Das Bundesverkehrsministerium hat keine Ahunung und seine Schreiben haben keinen Einfluss auf die Rechtslage in Deutschland.
Zieht euch vorne einen Avon und hinten einen Shinko Reifen auf und klagt euch durch die nächste Hauptuntersuchung. Sowohl die Prüfer sämtlicher Überwachungsorganisationen als auch die Polizei sind falsch informiert, denn sie haben nicht diesen Thread gelesen. Wir haben jetzt den Wissensvorteil und sitzen am längeren Hebel!
Bin gerade dabei einen 200er Supercorsa SP auf die SV zu montieren. Sieht voll geil aus!!
Die Reifenbindung für Motorräder wurde aufgehoben!
Was im Fahrzeugschein steht hat nichts zu sagen.
Das Bundesverkehrsministerium hat keine Ahunung und seine Schreiben haben keinen Einfluss auf die Rechtslage in Deutschland.
Zieht euch vorne einen Avon und hinten einen Shinko Reifen auf und klagt euch durch die nächste Hauptuntersuchung. Sowohl die Prüfer sämtlicher Überwachungsorganisationen als auch die Polizei sind falsch informiert, denn sie haben nicht diesen Thread gelesen. Wir haben jetzt den Wissensvorteil und sitzen am längeren Hebel!
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Mettet Best Session 2021
https://m.youtube.com/watch?v=OOFNWBwkDBA
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