Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
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Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ich wollte einmal nachfragen ob diese Reifenfabrikatsbindung bei der SV650, welche im Fahrzeugschein eingetragen ist, noch bindend ist. Ich habe gelesen, dass Suzuki diese Reifenbindung teilweise für einige Maschinen aufgehoben hat.
- Trobiker64
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Welches Modelljahr hast du ?
Ansonsten guckst du hier
http://www.svrider.de/index.php?seite=k ... rtikel=247 oder hier
http://www.svrider.de/index.php?seite=k ... rtikel=248
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Die Frage bezieht sich auf die SV650 Bj: 2002 Knubbel.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei mir unter Punkt 14: 97/24 über 175ccm.
Lauf dem Link hat dann die Betriebserlaubnis eine erteilung auf Basis europäischem Rechts. Demnach kann ich also Reifenhersteller mischen?
Dumm ist nur dass in meinem Schein unter Punkt 14: "Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten" steht.
Demnach müsste diese Eintragung doch gelöscht werden.....
Aber was ich hier gefunden habe, gibt es wohl dann doch die Möglichkeit, dass Hersteller eine Reifenfabrikatsbindung vorsehen:
http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reif ... indung.pdf
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei mir unter Punkt 14: 97/24 über 175ccm.
Lauf dem Link hat dann die Betriebserlaubnis eine erteilung auf Basis europäischem Rechts. Demnach kann ich also Reifenhersteller mischen?
Dumm ist nur dass in meinem Schein unter Punkt 14: "Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten" steht.
Demnach müsste diese Eintragung doch gelöscht werden.....
Aber was ich hier gefunden habe, gibt es wohl dann doch die Möglichkeit, dass Hersteller eine Reifenfabrikatsbindung vorsehen:
http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reif ... indung.pdf
- Trobiker64
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Hier gilt europ. Zulassungsrecht. Damit besteht formal keine Reifenfabrikatsbindung, selbst dann, wenn Reifentypen im Schein gelistet wären.hallo_spencer hat geschrieben:In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei mir unter Punkt 14: 97/24 über 175ccm.
Ja !hallo_spencer hat geschrieben:Demnach kann ich also Reifenhersteller mischen?
Sagen wir mal so, die Eintragung ist in vielen Fällen sinnlos.hallo_spencer hat geschrieben:Demnach müsste diese Eintragung doch gelöscht werden.....
Übrigens, der- ifz- schreibt im Sinne des Zulassungsrechts, da pauschal formuliert, letztlich dummes Zeug. Die scheinen die zuständiges Richtlinien noch nie gelesen zu haben.
Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Der ADAC und das Bundesverkehrsministerium sagen, das die Reifenbindung nach wie vor existiert und auch rechtens ist. Man begündet das damit, das in Deutschland andere Zulassungsbestimmungen gelten und auch andere Geschwindigkeiten gefahren werden. Ist auch nicht die erste EU Richtlinie, welche eine Nation anders umsetzt.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben% ... _29840.pdf
Ist es übrigens nicht. Ebenfall auch kein Motorrad welches ein deutsches Kennzeichen trägt. Maßgeblich für die Zulassung eines Fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr ist die die STVO und VZO.
VG
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben% ... _29840.pdf
Das halte ich für dünnes Eis. Ist meine kürzlich eingetragene Leistungssteigerung im Auto auch sinnlos weil mein Auto nach EU Recht zugelassen ist?Trobiker64 hat geschrieben:Hier gilt europ. Zulassungsrecht. Damit besteht formal keine Reifenfabrikatsbindung, selbst dann, wenn Reifentypen im Schein gelistet wären.
Sagen wir mal so, die Eintragung ist in vielen Fällen sinnlos.
Ist es übrigens nicht. Ebenfall auch kein Motorrad welches ein deutsches Kennzeichen trägt. Maßgeblich für die Zulassung eines Fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr ist die die STVO und VZO.
VG
Zuletzt geändert von bigrick am 08.07.2016 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ja diese Info habe ich auch alle gefunden. Mal seht es so mal so.
Wie so oft, 2 Leute mit 3 Meinungen.
Ich werde mal beim Tüv nachfragen, Mal sehen was die Prüfer so zu berichten haben.
Wundern tut mich halt, dass die Reifenhersteller für die SV650 Knubbel immer noch aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen. Auch Suzuki selber hat eine Auflistung mit möglichen Reifen bezüglich Unbedenklichkeit.
Wenn es wegen der Richtline überflüssig wäre, wieso gibt es dann für die SV650 dann noch diese Bescheinigungen. Klar man kann das als Empfehlung ansehen aber es ließt sich halt so als bräuchte man diese zwingend.
Wie so oft, 2 Leute mit 3 Meinungen.
Ich werde mal beim Tüv nachfragen, Mal sehen was die Prüfer so zu berichten haben.
Wundern tut mich halt, dass die Reifenhersteller für die SV650 Knubbel immer noch aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen. Auch Suzuki selber hat eine Auflistung mit möglichen Reifen bezüglich Unbedenklichkeit.
Wenn es wegen der Richtline überflüssig wäre, wieso gibt es dann für die SV650 dann noch diese Bescheinigungen. Klar man kann das als Empfehlung ansehen aber es ließt sich halt so als bräuchte man diese zwingend.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ohne die EU-Richtlinie im Detail zu kennen, ist es üblicherweise so, dass EU-RL den Mitgliedsstaaten Mindestvorgaben machen, von denen sie bei der Umsetzung nach oben abweichen können, solange es nicht explizit der RL widerspricht. Ist jedenfalls im Umweltbereich so.
Insofern sind zusätzliche Anforderungen (in diesem Fall Reifenbindung) prinzipiell möglich. Ist ja bei der SV kein Problem, da gibt es so viele von, dass es auch für so ziemlich alle relevanten Reifen Freigaben gibt. Ist bei selteneren Mopeds teilweise schwierig, weil da die Reifenhersteller für die geringen Stückzahlen nicht unbedingt in die Freigabe investieren wollen.
Insofern sind zusätzliche Anforderungen (in diesem Fall Reifenbindung) prinzipiell möglich. Ist ja bei der SV kein Problem, da gibt es so viele von, dass es auch für so ziemlich alle relevanten Reifen Freigaben gibt. Ist bei selteneren Mopeds teilweise schwierig, weil da die Reifenhersteller für die geringen Stückzahlen nicht unbedingt in die Freigabe investieren wollen.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Allgemein ist es richtig und es gibt genug Reifen für die SV aber es nervt, wenn man immer wieder den selben Hintterreifen aufziehen muss wie vorne, da vorn nunmal länger hält.
Ich möchte hinten von Pilot Power auf Pilot Road wechseln, da ich mehr touren mache als Rennstrecke fahre und die mitte des Reifens sich nicht so schnell abfährt. Demnach müsste ich vorn auch wechseln, obwohl der Reifen noch so gut wie neu ist.
Ich möchte hinten von Pilot Power auf Pilot Road wechseln, da ich mehr touren mache als Rennstrecke fahre und die mitte des Reifens sich nicht so schnell abfährt. Demnach müsste ich vorn auch wechseln, obwohl der Reifen noch so gut wie neu ist.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Unsinn !!! Erstens gelten die StVZO und FZV und zusätzlich ab 1999 nur noch europäisches Zulassungsrecht (in Deutschland mit einer Übergangsfrist ab Okt. 2000). Die zuständigen Vorschriften sind über die Betriebserlaubnisbögen 92/61/EWG und dem Nachfolgepapier 2002/24/EG geregelt. Für Motorradreifen gilt ausschließlich 97/24/EG Kap.1. Ich habe das schon gefühlt 1000mal versucht zu erklären.bigrick hat geschrieben:Maßgeblich für die Zulassung eines Fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr ist die die STVO und VZO.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn du deine BE mit weiteren Eintragungen erweitern lässt, dann gilt das auch.bigrick hat geschrieben:Das halte ich für dünnes Eis. Ist meine kürzlich eingetragene Leistungssteigerung im Auto auch sinnlos weil mein Auto nach EU Recht zugelassen ist?
Das hat ausschließlich bei EU-Fahrzeugen mit der Produkthaftung von Fahrzeug- und Reifenhersteller im Schadensfall zu tun. Für TÜV und Polizei ist aber das Zulassungsrecht, also die BE, entscheidend.hallo_spencer hat geschrieben:Wundern tut mich halt, dass die Reifenhersteller für die SV650 Knubbel immer noch aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen.
- Trobiker64
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Und warum schreibst du was dazu.Pat SP-1 hat geschrieben:Ohne die EU-Richtlinie im Detail zu kennen
Nein, die Formulierung in der RiLi ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Für die Zulassung sind ausschließlich (Formulierung der RiLi) Angaben zu Größe, Last- und Speedindex möglich. Hintergrund der Sache ist das europ. Wettbewerbsrecht.Pat SP-1 hat geschrieben:Insofern sind zusätzliche Anforderungen (in diesem Fall Reifenbindung) prinzipiell möglich.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
OK, interessant zu wissen. Normalerweise werden Dinge, für die es keine nationalen Sonderwege geben darf nicht als EU'-RL sondern als EU-Verordnung verabschiedet (die gilt dann 1:1 und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden).Nein, die Formulierung in der RiLi ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Für die Zulassung sind ausschließlich (Formulierung der RiLi) Angaben zu Größe, Last- und Speedindex möglich.
Laut den Freigaben von Michelin kannst Du die verschiedenen PiPo und PiRo Modelle fast beliebig mischen. Wobei ich mit dem Abfahren immer das umgekehrte Problem hatte, der PiPo ist mein erster Reifen auf der SV bei dem der hintere genauso schnell verschleißt wie der vordere, sonst hätte der HR immer noch 1000-2000km gekonnt wenn der VR weg war.Allgemein ist es richtig und es gibt genug Reifen für die SV aber es nervt, wenn man immer wieder den selben Hintterreifen aufziehen muss wie vorne, da vorn nunmal länger hält.
Ich möchte hinten von Pilot Power auf Pilot Road wechseln, da ich mehr touren mache als Rennstrecke fahre und die mitte des Reifens sich nicht so schnell abfährt. Demnach müsste ich vorn auch wechseln, obwohl der Reifen noch so gut wie neu ist.
Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ganz geschmeidigTrobiker64 hat geschrieben:Unsinn !!! Erstens gelten die StVZO und FZV und zusätzlich ab 1999 nur noch europäisches Zulassungsrecht (in Deutschland mit einer Übergangsfrist ab Okt. 2000). Die zuständigen Vorschriften sind über die Betriebserlaubnisbögen 92/61/EWG und dem Nachfolgepapier 2002/24/EG geregelt. Für Motorradreifen gilt ausschließlich 97/24/EG Kap.1. Ich habe das schon gefühlt 1000mal versucht zu erklären.bigrick hat geschrieben:Maßgeblich für die Zulassung eines Fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr ist die die STVO und VZO.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn du deine BE mit weiteren Eintragungen erweitern lässt, dann gilt das auch.bigrick hat geschrieben:Das halte ich für dünnes Eis. Ist meine kürzlich eingetragene Leistungssteigerung im Auto auch sinnlos weil mein Auto nach EU Recht zugelassen ist?
Ich habe micht verschrieben, musste schnell gehen. Ich meine natürlich STVZO und Fahezugzulassungverordnung. Auch wenn jeder Polizist und Sachverständige die nationale regelung zur Gurndlage nimmt, gehen wir mal davon aus deine Aussage stimmt.
Deine zweite Aussauge wiederspricht dem. Meine Leistungsseigerung würde in den Papieren vermerkt (ebenso wie andere Rad/Reifenkombination, Zusatzbauteile wie Fahrwerkänderung, Bremsen, Karossiereteile, Auspuffanlage, Sicherheitssysteme wie Gurte, etc). Die Reifenbindung ist ebenfalls eine eingetragene Erweiterung und ist einzuhalten. Nicht umsonst lassen sich manche diese explizit austragen. An meiner GS500 wurde das z.B. gemacht.
In den Freigabe der Reifenhersteller sind eigentlich immer Kombinationen zwischen älteren und nachfolge Reifenmodell mit enthalten. Z.B. die Kombinationen Mezteler Z6 und Z8 oder Angel ST ung GThallo_spencer hat geschrieben:Allgemein ist es richtig und es gibt genug Reifen für die SV aber es nervt, wenn man immer wieder den selben Hintterreifen aufziehen muss wie vorne, da vorn nunmal länger hält.
VG
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ja Pilot Reifen sind untereinanderm mischbar Pilot Power zu PP aber nicht nicht mit Pilot Power zu Pilot Road. Dazu habe ich noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Kombination gefunden.
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ah, OK dachte, das würde auch gehen. Wobei auch die Frage ist, ob es sinnvoll ist, Touren- und Sportreifen zu mischen, da sie ja doch eine deutlich unterschiedliche Kontur haben und das Fahrverhalten darunter leiden könnte. Keine Ahnung, inwiefern man das bei diesen Modellen merkt, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass das Einlenkverhalten etwas merkwürdig wird, wenn Du vorne den spitzen PiPo und hinten den flachen PiRo hast. Könnte mir vorstellen, dass das genauso ein Mist ist wie ein 190/50er Reifen hinten bei Sportlern.Ja Pilot Reifen sind untereinander mischbar Pilot Power zu PP aber nicht nicht mit Pilot Power zu Pilot Road. Dazu habe ich noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Kombination gefunden.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ich habe nichts anderes behauptet. Zusätzliche Eintragungen haben ihre Gültigkeit.bigrick hat geschrieben:Deine zweite Aussauge wiederspricht dem. Meine Leistungsseigerung würde in den Papieren vermerkt (ebenso wie andere Rad/Reifenkombination, Zusatzbauteile wie Fahrwerkänderung, Bremsen, Karossiereteile, Auspuffanlage, Sicherheitssysteme wie Gurte, etc).
...es sei denn sie ist rechtswidrig. Bei europ. Zulassungen ist das beim Reifenfabrikat der Fall. Werden sogar andere Größen nachträglich eingetragen, gelten für die neue Größe die aktuellen Rechtsvorschriften. Dann muss der Sachverständige sicherstellen, dass die Größen fabrikatsunabhängig immer passen. Es darf diese Sachlage nicht mit einer Reifentypen- und Fabrikatsbindung umgehen, egal ob es sich um europ. oder alte nationale Zulassungen handelt. Genau genommen, müssen andere Größen noch nicht einmal mehr eingetragen werden, sofern sie den entsprechenden Einbauvorschriften genügen. Das hängt wiederum mit der Bauartgenehmigungspflicht für Reifen seit 1998 zusammen. Auch hier gilt wiederum die 97/24/EG Kap.1 Anhang III oder beim PKW die 92/23/EWG Anhang IV.bigrick hat geschrieben:Die Reifenbindung ist ebenfalls eine eingetragene Erweiterung und ist einzuhalten.