Juristisch interessante Frage. Ist die Eintragung ein Verwaltungsakt? Ich würde schätzen, ja. Dann stimmt die Aussage nicht, da ein Verwaltungsakt, der nicht angefochten wird, nach Ende der Widerspruchsfrist rechtsgültig wird, egal ob er rechtswidrig erlassen wurde oder nicht....es sei denn sie ist rechtswidrig.
Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Es handelt sich um eine zulassungstechnische Anforderung, die schlicht weg Reifenfabrikats- und Typenbindungen ausschließt, also nicht erlaubt. Und damit beinhaltet die BE nur Größe Last- und Speedindex. Sind in den Papieren trotzdem Reifenbindungen drin, haben sie nur einen empfehlenden Charakter. Aber... ihr könnt euch auch gerne beim KBA schlau machen. Oder dies hier lesen https://www.polizei.rlp.de/internet/med ... wnload.pdf
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
In dem verlinkten Papier steht doch auf S. 3 unter Fall 2 (Fabrikatsbindung steht in der Zulassung), dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist und mitgeführt werden muss.
Wo ist die Stelle, die sagt, dass die Fabrikatsbindung nur unverbindlich ist? Muss allerdings zugeben, dass ich das Papier nicht ganz gelesen habe, sondern nach S. 3 aufgehört habe, zu lesen
Wo ist die Stelle, die sagt, dass die Fabrikatsbindung nur unverbindlich ist? Muss allerdings zugeben, dass ich das Papier nicht ganz gelesen habe, sondern nach S. 3 aufgehört habe, zu lesen
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Es gibt zwei Möglichkeiten keine Bindung zu haben:
1. Nach altem Recht hast du einfach keine Eintragung im Schein. (Früher konnte über 92/61/EWG Artikel 7 eine beliebige Einschränkung berücksichtigt werden. Heute setzen die Baugruppenrichtlinien dem ein Ende)
2. Nach europ. Recht hast du pauschal keine Fabrikatsbindung, weil die folgende Formulierung nach 97/24/EG Kap.1 Anhang III die Grundlage für die Zulassung bildet. Oder anders ausgedrückt, ohne Einhaltung der aktuellen Baugruppenrichtlinien ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
Zusätzliche Angaben
1. Ein vom Fahrzeughersteller aufgestelltes Verzeichnis aller relevanten Versionen und Varianten (sofern vorhanden) des Fahrzeugtyps und der dafür jeweils zu benutzenden Reifen ist beigefügt. Die Beschreibung der Reifen umfaßt ausschließlich folgende Angaben (sind an das Fahrzeug Reifen verschiedener Größe montiert, ist jede Achse einzeln aufzuführen):
- die Reifengrößenbezeichnung,
- die Verwendungsart,
- Kennbuchstabe der niedrigsten Geschwindigkeitskategorie, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vereinbar ist,
- niedrigste Tragfähigkeitskennzahl, die mit der Höchstachslast vereinbar ist,
- Fabrikmarke oder Handelsbezeichnung (nur in den Fällen von Anhang III Abschnitt 1.2.4 Bemerkung meinerseits: Abschnitt 1.2.4 existiert nicht, zudem wird dieser Punkt in der überarbeiteten Fassung von 2006 nicht mehr aufgeführt).
Somit gilt dann Fallbeispiel 1 für serienmäßige Reifengrößen, und 3 bei anderen Größen.
So, und nun habe ich genug geschrieben.
1. Nach altem Recht hast du einfach keine Eintragung im Schein. (Früher konnte über 92/61/EWG Artikel 7 eine beliebige Einschränkung berücksichtigt werden. Heute setzen die Baugruppenrichtlinien dem ein Ende)
2. Nach europ. Recht hast du pauschal keine Fabrikatsbindung, weil die folgende Formulierung nach 97/24/EG Kap.1 Anhang III die Grundlage für die Zulassung bildet. Oder anders ausgedrückt, ohne Einhaltung der aktuellen Baugruppenrichtlinien ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
Zusätzliche Angaben
1. Ein vom Fahrzeughersteller aufgestelltes Verzeichnis aller relevanten Versionen und Varianten (sofern vorhanden) des Fahrzeugtyps und der dafür jeweils zu benutzenden Reifen ist beigefügt. Die Beschreibung der Reifen umfaßt ausschließlich folgende Angaben (sind an das Fahrzeug Reifen verschiedener Größe montiert, ist jede Achse einzeln aufzuführen):
- die Reifengrößenbezeichnung,
- die Verwendungsart,
- Kennbuchstabe der niedrigsten Geschwindigkeitskategorie, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vereinbar ist,
- niedrigste Tragfähigkeitskennzahl, die mit der Höchstachslast vereinbar ist,
- Fabrikmarke oder Handelsbezeichnung (nur in den Fällen von Anhang III Abschnitt 1.2.4 Bemerkung meinerseits: Abschnitt 1.2.4 existiert nicht, zudem wird dieser Punkt in der überarbeiteten Fassung von 2006 nicht mehr aufgeführt).
Somit gilt dann Fallbeispiel 1 für serienmäßige Reifengrößen, und 3 bei anderen Größen.
So, und nun habe ich genug geschrieben.
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Dazu eine Frage: wird in der StVZO auf die EU-RL verwiesen?
Meine Frage deshalb, da sie nur dann gilt. Ansonsten etwas zu Grundlagen EU-Recht: EU-RL sind (innerhalb einer in der RL angegebenen Umsetzungsfrist) von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. In der Anwendung gilt nationales Recht. Wenn ein Mitgliedstaat die RL nicht, nicht fristgerecht oder falsch umgesetzt wird, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um den Mitgliedstaat zur Umsetzung zu zwingen. Das wird allerdings auch nicht immer gemacht.
Eine Ausnahme sind EU-Verordnungen, hier gilt die Verordnung und kann nationales Recht aushebeln.
P.S.: Was ist denn mit dem, was Du unter "zusätzliche Angaben" führst? Da steht doch die Fabrikatsbindung.
Meine Frage deshalb, da sie nur dann gilt. Ansonsten etwas zu Grundlagen EU-Recht: EU-RL sind (innerhalb einer in der RL angegebenen Umsetzungsfrist) von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. In der Anwendung gilt nationales Recht. Wenn ein Mitgliedstaat die RL nicht, nicht fristgerecht oder falsch umgesetzt wird, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um den Mitgliedstaat zur Umsetzung zu zwingen. Das wird allerdings auch nicht immer gemacht.
Eine Ausnahme sind EU-Verordnungen, hier gilt die Verordnung und kann nationales Recht aushebeln.
P.S.: Was ist denn mit dem, was Du unter "zusätzliche Angaben" führst? Da steht doch die Fabrikatsbindung.
Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Hi, ja, allerdings nicht auf die RL von der SV sondern neuer, 2004 und 2007 glaub ich zu den entpsrechenden Verordnungen. Diese sind als Änderungen eingeflossen (letzte Änderungen).
VG
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Fuhrpark:
72er Simson Star
for sale... -> 99er Suzuki SV650S
coming soon... -> 99er Suzuki TL1121SR
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- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Was meinst du mit RL von der SV?
Relevant ist, wie die StVZO aussah/aussieht
Relevant ist, wie die StVZO aussah/aussieht
- Trobiker64
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Leute, Leute, Leute, ihr solltet euch wirklich mal mit Zulassungsrecht beschäftigen. Ich mache als Prüfing. so was täglich in dem ich Prüf- und Zulassungsverfahren betreue. Die Homologationsgrundlage ist im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 euer Mopeten erwähnt. Entweder läuft das auf Basis der 92/61/EWG oder 2002/24/EG mit einer anhängenden Nr. Beide Richtlinien beinhalten einen Betriebserlaubnisbogen, bei dem das Fahrzeug beschrieben werden muss und verweisen auf Rechtsakten, bei der 2002/24/EG sogar mit konkreter Nr. Es gibt keine andere Zulassungsmöglichkeit mehr, als nach EU-Recht seit Okt. 2000. Zwischen 1997 und Okt. 2000 konnte man wahlweise ein Fahrzeug nach EU-Recht oder nationalem Recht homologieren. Allerdings musste jeder Staat in der EU auch EU-homologierte Fahrzeuge zu dieser Zeit zulassen. Also nochmal, heute gilt für Reifen die 97/24/EG Kap.1 ohne Ausnahme.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Die Frage ist nur, wieso es von allen möglichen Herstellern Unbedenklichkeitsentscheidungen gibt, wenn man die laut EU Zulassungsrecht gar nicht braucht, oder sehen ich das Falsch oder ist das nur eine Art Empfehlung.
Ich würde gerne hinten die Pirelli Strada aufziehen und vorne noch den im Profil guten Pilot Power drauf lassen.
Immer alles wechseln zu müssen nur wenn man die Marke wechselt, ist wirklich bald Verschwendung, da ich in meinem Fall den Vorderreifen bald doppelt solange fahren kann wie der hintere.
Ich würde gerne hinten die Pirelli Strada aufziehen und vorne noch den im Profil guten Pilot Power drauf lassen.
Immer alles wechseln zu müssen nur wenn man die Marke wechselt, ist wirklich bald Verschwendung, da ich in meinem Fall den Vorderreifen bald doppelt solange fahren kann wie der hintere.
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Wenn er doppelt so lange hält, passt es doch
Ansonsten mal die Bremse benutzen, dann ist der vordere auch schneller weg, zumal die ja mehr Biss hat als der Motor.
Ansonsten mal die Bremse benutzen, dann ist der vordere auch schneller weg, zumal die ja mehr Biss hat als der Motor.
- Trobiker64
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ganz einfach, da es noch eine Produkthaftung seitens Fahrzeug-/ und Reifenhersteller gibt. Im Schadensfall soll damit eine Haftung seitens des Herstellers ausgeschlossen werden. Das hat aber nichts mit der Zulassung/BE zu tun, also das, was mit TÜV und Rennleitung zu tun hat.hallo_spencer hat geschrieben:Die Frage ist nur, wieso es von allen möglichen Herstellern Unbedenklichkeitsentscheidungen gibt, wenn man die laut EU Zulassungsrecht gar nicht braucht, oder sehen ich das Falsch oder ist das nur eine Art Empfehlung.Ich würde gerne hinten die Pirelli Strada aufziehen und vorne noch den im Profil guten Pilot Power drauf lassen.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ich habe beim Tüv angerufen und gefragt. Dieser meint es steht ja bei fast allen Motorrädern dieser Satz: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Dann muss man in die Betriebserlaubnis gucken. Wenn dort bestimmt Reifentypen enthalten sind, sind diese bindend. Möchte man andere Marken oder Typen fahren, müsste man diese genaugenommen vom Tüv eintragen lassen.
Der vom Tüv sagt es ist viel Unwissen diesbezüglich und bislang traut sich keiner eine Entscheidung zu fällen. Der Hersteller schiebt es auf den Reifenhersteller und andersherum.
Der Tüv sagt aber auch, dass man eigentlich durch den Tüv meistens kommt, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller dabei hat.
Hat jemand ein Auszug vom der Betriebserlaubnis einer SV650 AV Bj. 2002?
Der vom Tüv sagt es ist viel Unwissen diesbezüglich und bislang traut sich keiner eine Entscheidung zu fällen. Der Hersteller schiebt es auf den Reifenhersteller und andersherum.
Der Tüv sagt aber auch, dass man eigentlich durch den Tüv meistens kommt, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller dabei hat.
Hat jemand ein Auszug vom der Betriebserlaubnis einer SV650 AV Bj. 2002?
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Ein Suzuki Vertragshändler schreib mir gerade dass ab 1250ccm eine Bindung gleiches Profil, gleicher Hersteller für beide Reifen gibt.
Reifenherstellerbindung wurde dahingehend geändert, dass man nicht mehr nur die Marken fahren muss, die im Fahrzeugschein stehen.
Somit wäre Mischbetrieb bei der sv650 möglich. Aber die Grenze von 1250ccm hab ich noch nirgends im Internet gefunden.
Reifenherstellerbindung wurde dahingehend geändert, dass man nicht mehr nur die Marken fahren muss, die im Fahrzeugschein stehen.
Somit wäre Mischbetrieb bei der sv650 möglich. Aber die Grenze von 1250ccm hab ich noch nirgends im Internet gefunden.
- Pat SP-1
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Sicher, dass 1250 und nicht 125? Das ist ja die Grenze zwischen Leichtkrafträdern und richtigen Mopeds. Daher gibt es Regelungen, die nur für <125ccm oder >125ccm gelten.
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Re: Reifenfabrikatsbindung ja oder aufgehoben?
Eine gute Frage. Da werde ich gleich anrufen und fragen ob die sich verschrieben haben.