Probleme mit mein-reifen-outlet / Rakuten.de


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Trobiker64
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#31

Beitrag von Trobiker64 » 12.01.2017 12:04

hallo_spencer hat geschrieben:Ist wohl doch beschiss das Angebot der dot2014 ST Reifen.
Vielleicht waren andere Käufer schneller. Ich habe zweimal ein DOT2014 Angebot erfolgreich nutzen können bei Delticom über reifendirekt.de. :D

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jubelroemer
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#32

Beitrag von jubelroemer » 13.01.2017 8:09

Darkspire hat geschrieben:Wie gesagt, ich hab vor ca. 3 Monaten auch dort bestellt (war Delticom und nicht GIGA Reifen) und es hat wunderbar geklappt, bzw. war noch günstiger. Ein gültiger Kaufvertrag kommt auch erst mit Lieferung, bzw. Bestellbestätigung zu Stande also regt euch Mal nicht so auf ;)
Giga-Reifen ist einer der Online-Shops. Delticom ist der "Überbau". Reifendirekt und Mein-Reifen-Outlet sind auch Online-Shops von denen.

Vielleicht gibt es einen (Rechts-)Experten der beantworten kann ob mit Auftragsbestätigung und Abbuchung des Rechnungsbetrages nicht doch schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist !?
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#33

Beitrag von saihttaM » 13.01.2017 8:25

Hier steht, dass eine Auftragsbestätigung den Vertragsschluss seitens des Verkäufers besiegelt. Also Bestätigung ist ein gültiger Vertrag.
Auch hier wird geschrieben, dass eine Bestellbestätigung nicht ausreicht, sondern eine Auftragsbestätigung nötig ist, um den Vertrag endgültig zu schließen.
Gruß, Mattis
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#34

Beitrag von jubelroemer » 13.01.2017 8:47

.........und inwieweit spielt die Einziehung des Rechnungsbetrages eine Rolle ? Außerdem wurde auch schon ein Liefertermin in Aussicht gestellt !?

Bestelldatum: 04.01.2017
Vorraussichtliches Lieferdatum: 09.01.2017

Pirelli Angel GT ( 160/60 ZR17 TL (69W) Hinterrad, M/C DOT2014 )


Kein Rechtsverdreher vertreten der sich damit etwas besser auskennt bzw. schon Erfahrung gesammelt hat?
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#35

Beitrag von Trobiker64 » 13.01.2017 9:00

Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ein Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden, wenn die Verpflichtungen einer Vertragsseite nicht eingehalten werden können. In diesem Fall, die Lieferung der Ware. Ist ärgerlich, passiert aber sehr oft.

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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#36

Beitrag von jubelroemer » 13.01.2017 9:14

Trobiker64 hat geschrieben:Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ein Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden, wenn die Verpflichtungen einer Vertragsseite nicht eingehalten werden können. In diesem Fall, die Lieferung der Ware. Ist ärgerlich, passiert aber sehr oft.
Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist (und das ist die entscheidende Frage, ob das so ist oder nicht), kann kein Vertragspartner einfach so vom Vertrag zurücktreten.
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#37

Beitrag von Pat SP-1 » 13.01.2017 9:19

jubelroemer hat geschrieben:
Trobiker64 hat geschrieben:Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ein Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden, wenn die Verpflichtungen einer Vertragsseite nicht eingehalten werden können. In diesem Fall, die Lieferung der Ware. Ist ärgerlich, passiert aber sehr oft.
Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist (und das ist die entscheidende Frage, ob das so ist oder nicht), kann kein Vertragspartner einfach so vom Vertrag zurücktreten.
Wenn das Geld von Deinem Konto eingezogen wurde (Du es also nicht aktiv überwiesen hast, ohne das der andere sich dagegen wehren konnte), hat Dein Vertragspartner Dein Angebot angenommen. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (so würde ich das zustandekommen eines Vertrags interpretieren, bin aber auch kein Jurist). Was die Folge ist, wenn ein Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht nachkommt/nicht nachkommen kann, habe ich allerdings auch keine Ahnung. Ich vermute mal gar nichts, da keiner Seite ein Schaden entstanden ist (Du hast Dein Geld ja zurück bekommen, selbst wenn es mit dem üblichen Wert (ein bestimmter Prozentsatz über dem Leitzins) verzinnst werden müsste, würde das am Betrag nichts ändern).

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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#38

Beitrag von saihttaM » 13.01.2017 9:23

Der Schaden ist dem Käufer doch durch die Abbuchung des Kaufbetrags entstanden. Geld weg und Ware gibts nicht.
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#39

Beitrag von Pat SP-1 » 13.01.2017 9:26

Geld ist doch wieder da. Also kein Schaden.
Ärgerlich ist das Ganze natürlich schon.

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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#40

Beitrag von saihttaM » 13.01.2017 9:35

Achso, das habe ich überlesen :roll:
Gruß, Mattis
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#41

Beitrag von jubelroemer » 13.01.2017 10:33

Pat SP-1 hat geschrieben:Wenn das Geld von Deinem Konto eingezogen wurde (Du es also nicht aktiv überwiesen hast, ohne das der andere sich dagegen wehren konnte), hat Dein Vertragspartner Dein Angebot angenommen. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (so würde ich das zustandekommen eines Vertrags interpretieren, bin aber auch kein Jurist).
Was die Folge ist, wenn ein Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht nachkommt/nicht nachkommen kann, habe ich allerdings auch keine Ahnung. Ich vermute mal gar nichts, da keiner Seite ein Schaden entstanden ist.
Geld eingezogen - Vetrag zustande gekommen. Das ist meine Interpretation.

Wenn du einen teureren Ersatzkauf machen musst ist der Differenzbetrag der Schaden der entstanden ist, so sehe ich das zumindestens.
Pat SP-1 hat geschrieben:Geld ist doch wieder da. Also kein Schaden.
Wie gesagt Differenzbetrag für Ersatzbeschaffung und etwas Dispozins weil keine wertstellungsneutrale Zurückerstattung.
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#42

Beitrag von Trobiker64 » 13.01.2017 10:37

jubelroemer hat geschrieben:Geld eingezogen - Vetrag zustande gekommen. Das ist meine Interpretation.
Da muss ich mich jetzt selbst auch korrigieren, wenn man der Argumentation hier folgt https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland) dürfte kein Kaufvertrag nach deutschem Recht zustande gekommen sein.
Anderes Beispiel: Ich gehe an den Tresen und bestelle einen Gegenstand, bezahle diesen schon, und erfahre später, dass das gute Stück nicht mehr lieferbar ist. Kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Ware dem Käufer nicht übergeben werden konnte. Geld wird rückerstattet und alle ärgern sich.

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#43

Beitrag von jubelroemer » 13.01.2017 10:58

Trobiker64 hat geschrieben:............ wenn man der Argumentation hier folgt https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland) dürfte kein Kaufvertrag nach deutschem Recht zustande gekommen sein.
Auf was beziehst du dich da genau?

Auszug aus den AGB's von Delticom:
2.2 Vertragsschluss / Kundenkonto

Die Produktdarstellungen im Online-Shop stellen verbindliche Kaufangebote dar. Durch Abschluss des Kaufs nehmen Sie das Kaufangebot verbindlich an. Um ein Kaufangebot anzunehmen, müssen Sie den „Jetzt kaufen“ Button im Bestellprozess betätigen.

Bei einem Kauf über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 3 Schritte:

1. Schritt: Melden Sie sich mit Ihrem Kundenkonto durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Rakuten ID und Ihrem persönlichen Passwort an. Bei der Erstbestellung müssen Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und, falls gewünscht, eine abweichende Lieferanschrift angeben.

2. Schritt: Wählen Sie, mit welcher Zahlungsart Sie Ihre Bestellung bezahlen möchten. Als registrierter Nutzer ist die zuletzt verwendete Zahlungsart bereits ausgewählt. Diese können Sie selbstverständlich jederzeit im Bestellprozess ändern, indem Sie auf „ändern“ klicken.

3. Schritt: Unter „Prüfen und Bestätigen“ haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsart) zu überprüfen und zu ändern, indem Sie auf den jeweiligen Link „ändern“ klicken. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters oder indem Sie den Link „Abbrechen und zurück zum Shop“ betätigen, abbrechen. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" schließen Sie den Bestellvorgang ab und schließen einen verbindlichen Kaufvertrag.

5.2 Selbstbelieferungsvorbehalt

Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unserem zuverlässigen Lieferanten trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Die Beweispflicht für eine fehlende Belieferung durch unseren Lieferanten obliegt dabei uns.

Ist 5 Tage später unverzüglich??

Es gäbe nicht so viele Rechtsstreitigkeiten wenn alles immer eindeutig wäre :roll: .
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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#44

Beitrag von Pat SP-1 » 13.01.2017 11:01

Trobiker64 hat geschrieben:
jubelroemer hat geschrieben:Geld eingezogen - Vetrag zustande gekommen. Das ist meine Interpretation.
Da muss ich mich jetzt selbst auch korrigieren, wenn man der Argumentation hier folgt https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland) dürfte kein Kaufvertrag nach deutschem Recht zustande gekommen sein.
Anderes Beispiel: Ich gehe an den Tresen und bestelle einen Gegenstand, bezahle diesen schon, und erfahre später, dass das gute Stück nicht mehr lieferbar ist. Kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Ware dem Käufer nicht übergeben werden konnte. Geld wird rückerstattet und alle ärgern sich.
Deshalb habe ich ja geschrieben "Wenn das Geld von Deinem Konto eingezogen wurde (Du es also nicht aktiv überwiesen hast, ohne das der andere sich dagegen wehren konnte)"
jubelroemer hat geschrieben:Wenn du einen teureren Ersatzkauf machen musst ist der Differenzbetrag der Schaden der entstanden ist, so sehe ich das zumindestens.
Ich glaube nicht, dass das als Schaden zählt. Du musst den Kauf ja nicht machen und es ist alles wieder so wie vorher. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.
jubelroemer hat geschrieben:ie gesagt Differenzbetrag für Ersatzbeschaffung und etwas Dispozins weil keine wertstellungsneutrale Zurückerstattung.
Hatte ich mich ja zu geäußert. Wieviel Zins erwartest Du für 9 Tage? Es gibt eine Regelung, wieviel Zins erstattet werden muss (ist irgendein Zuschlag zum Leitzins). Wenn überhaupt kommen da doch nur wenige Cent zusammen.

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Re: Reifenempfehlung (allgemein) die Tausendste...

#45

Beitrag von Pat SP-1 » 13.01.2017 11:05

jubelroemer hat geschrieben:Ist 5 Tage später unverzüglich??
Unverzüglich bedeutet "ohne Schuldhafte Verzögerung". Wieviele Tage das sind ist vom Einzelfall abhängig. Keine Ahnung, ob das hier noch als unverzüglich zählt. Aber da zwischen dem 4. und dem 9. ein Wochenende und in einigen Bundesländern auch ein Feiertag lag, vermute ich mal, dass es noch durchgehen würde.

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