Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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knubbelrider107
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Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#1

Beitrag von knubbelrider107 » 24.07.2017 12:23

Hallo Zusammen,

da auf der offiziellen Freigabeseite von Conti der Road Attack 3 nicht für die Knubbel auftaucht, sondern erst ab BJ 03, habe ich mal den Hr. Viering angeschrieben.

Und... tadaa: Hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Knubbel.
0105.11.pdf
(51.14 KiB) 348-mal heruntergeladen
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Anbei übersende ich Ihnen die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den freigegebenen Continental- Reifen für Ihr Modell.

Die Bescheinigung gilt als Original mit farbigem Continental Logo (Farbdruck) oder als bestätigte Kopie mit Stempel und Unterschrift des Reifenhändlers oder direkt von Continental.

Die Bescheinigung muss mit den Fz.- Papieren mitgeführt werden.

Eine Einzelabnahme und Eintragung ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüssen / Best regards,

Ralph Viering

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ghato
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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#2

Beitrag von ghato » 24.07.2017 13:56

Mit 70er Querschnitt......seeehr löblich :top: :top:
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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#3

Beitrag von jubelroemer » 25.07.2017 18:02

Würde ich aktuell einen neuen Reifen kaufen wäre das auch meiner.
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#4

Beitrag von toecutter » 08.12.2020 12:24

Gibt es die Freigabe für die Kante noch irgendwo hier? Bei mopedreifen.de ist nur noch die mit Querschnitt 120/60 da.
Zuletzt geändert von toecutter am 08.12.2020 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#5

Beitrag von toecutter » 08.12.2020 12:26

Mit dem 70iger vorne hat man in Schräglage einfach mehr Gummi auf der Straße oder ?
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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#6

Beitrag von toecutter » 08.12.2020 13:35

Habe sie schon selber gefunden. Einfach der Nummer Nr. 0228.10 suchwn.
Dateianhänge
0228.10.pdf
(255.49 KiB) 159-mal heruntergeladen
Der Weech ist das Ziel.

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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#7

Beitrag von Gelöschter Benutzer 26799 » 09.12.2020 13:35

Die Freigaben gelten nicht mehr, sofern der Vorderreifen eine DOT ab 2020 haben.

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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#8

Beitrag von Trobiker64 » 09.12.2020 13:51

Keiler hat geschrieben:
09.12.2020 13:35
Die Freigaben gelten nicht mehr, sofern der Vorderreifen eine DOT ab 2020 haben.
:mrgreen: Zwischen den TÜV-Besuchen gelten sie schon. :) Angel Das ist eine reine TÜV-Regelung und hat nichts mit der BE zu tun.

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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#9

Beitrag von superhelmut » 10.12.2020 9:05

Trobiker64 hat geschrieben:
Keiler hat geschrieben:
09.12.2020 13:35
Die Freigaben gelten nicht mehr, sofern der Vorderreifen eine DOT ab 2020 haben.
:mrgreen: Zwischen den TÜV-Besuchen gelten sie schon. :) Angel Das ist eine reine TÜV-Regelung und hat nichts mit der BE zu tun.
Zu diesem Thema habe ich ein Video, welches das rundum erklärt, gemacht.

https://youtu.be/5smNtSnvCvQ


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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#10

Beitrag von Pat SP-1 » 10.12.2020 10:43

Trobiker64 hat geschrieben:
09.12.2020 13:51
Keiler hat geschrieben:
09.12.2020 13:35
Die Freigaben gelten nicht mehr, sofern der Vorderreifen eine DOT ab 2020 haben.
:mrgreen: Zwischen den TÜV-Besuchen gelten sie schon. :) Angel Das ist eine reine TÜV-Regelung und hat nichts mit der BE zu tun.
Das stellt das BMVI aber anders da: Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (siehe weiter zu beachtende Erläuterungen unter dem Punkt Schlussfolgerung).
(gilt für die Fälle 1c und 2)

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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#11

Beitrag von Trobiker64 » 10.12.2020 11:35

Pat SP-1 hat geschrieben:
10.12.2020 10:43
Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (siehe weiter zu beachtende Erläuterungen unter dem Punkt Schlussfolgerung). (gilt für die Fälle 1c und 2)
Das steht so in diesem merkwürdigem Verkehrsblatt für den Fall 1c, aber nicht in der StVZO :evil: . Zudem hatte der BMVBS (später BMVI), früher (2008) anders argumentiert. Ich hatte ja schon mehrfach erklärt, dass in diesem Papier reichlich Bullshit steht. Denn der geänderte Reifen ist an sich Bauartgenehmigt, also mit "E".Nr. Es geht nur noch um die Kompatibilität mit dem Fahrzeug und dies wird über die 97/24/EG Kap.1 geregelt. Hier wirkt der §19 Abs. 3+4 überhaupt nicht. Zudem erlischt die BE nur dann gemäß §19 Abs.2, wenn der Reifen eine Gefährung darstellt und das ist 1. durch die Bauartgenehmigung und 2. in Verbindung mit der UBB schon nicht mehr begründbar. Zu dem Thema gibt es auch ein Urteil vom OLG Köln aus dem PKW-Sektor, die genau meine Argumentation bestätigen. Da wurde der Autofahrer in zweiter Instanz mit einer geänderten Reifengröße von dem Vorwurf der erloschenden BE freigesprochen. Damit der §19 Abs.2 zum Tragen kommt, muss auch der Tatbestand -Gefährdung- wirklich bestehen, sonst ist die BE eben nicht futsch. Und ganz wichtig...bauartgenehmigte Reifen mit "E"-Nr. müssen bei EU-Zulassungen nicht eingtragen werden, da die Typenbindung wegfällt....Und genau dies wurde zu Gunsten von TÜV & Co. und zu Lasten der Fahrzeugeigner ausgehebelt. Oder anders ausgedrückt, vor der Rennleitung braucht man keine Angst zu haben, aber dafür bei der HU. :autsch: :) up Das nennt man perfekte Lobbyarbeit.

PS:Ich werde jedenfalls zwischen den TÜV-Besuchen weiterhin mit geänderten Reifengrößen und UBB, unabhängig von der DOT, weiterfahren. Der TÜV bekommt das Geld für die Eintragung von mir nicht, schon aus Prinzip. Schließlich habe ich zwei Radsätze. Soll mir doch mal einer blöd kommen.

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toecutter
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Re: Freigabe Conti Road Attack 3 Knubbel

#12

Beitrag von toecutter » 10.12.2020 13:55

Ich bin schon mit 55er aus 2020 hinten zum Tüv. Da habe ich dann die Alte (auch offiziell nicht mehr zu bekommende)
Reifenfreigabe vorgezeigt und voila neue Plakette. Das ist dann die normative Kraft des Faktischen :mrgreen: .
Jedenfalls werde ich den 70iger fahren und sogar damit zum Tüv fahren. Mann muss ja nicht zu den Tintenpissern vom
Tüv Rheinland gehen. Werkstatttüv oder so das funktioniert immer. Dann die Freigabe unter die Sitzbank fertig.
Der Weech ist das Ziel.

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