MICHELIN Pilot Road5
Re: MICHELIN Pilot Road5
Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides.
Das find ich gut.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Heist wenn ich mir den 120er vorne eintragen lassen brauche ich definitiv keine Freigabe mehr?
Trobiker kannst du das bestätigen?
Wenn ja lass ich mir den 70er nächstes Mal eintragen.
Trobiker kannst du das bestätigen?
Wenn ja lass ich mir den 70er nächstes Mal eintragen.
Zuletzt geändert von Gelöschter Benutzer 26799 am 05.01.2020 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
- Black Jack
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Ja, das stimmt,... was aber nichts mit der neuen Regelung zu hat. Bei Eintragung von neuen Reifengrößen und/oder geänderten Rad- Reifenkombinationen muss immer aktuelles (Zulassungs-) Recht angewendet werden (auch schon vor 2020). Da es seit Oktober 2000 keine Reifenfabrikats- und Typenbindungen für Erstzulassungen mehr gibt, ist auch aus zulassungsrechtlicher Sicht, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mehr nötig. Da spielt es auch bei geänderten Reifengrößen keine Rolle, ob es sich um eine europäische oder alte nationale Zulassung handelt, da die aktuelle Zulassungsrechtslage zählt. Was dir aber noch passieren kann (nicht muss), ist, dass der Sachverständige dir aus Produkthaftungsgründen trotzdem einen Reifentyp zu seinem eigenen Schutz einträgt. Bindend ist der Reifentyp für dich aber nicht, da für TÜV und Polizei ausschließlich Zulassungsrecht zählt.
PS: Bei mir kommen keine anderen Reifengrößen in meine Mopedpapiere, weder bei meiner 2001er Bandit noch bei der 2006er Kante. Sollte die Prüforganisation die geänderte Reifengröße bei der HU bemängeln und/oder auf eine Eintragung drängen, werden sich dann die Gerichte damit beschäftigen müssen, ob die aktuelle Verfahrensweise überhaupt statthaft ist.
Re: MICHELIN Pilot Road5
Ah, ok, danke.
@ Black Jack: Ja, sorry
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Und was ist jetzt dein Plan ?
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Habe vorne 120/70 drauf und
meine Mopete ist diesen Monat HU fällig.
Ich werde berichten.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS.Hasake hat geschrieben: ↑05.01.2020 16:15Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Da betrifft Dich die Neuregelung ja noch nicht.superhelmut hat geschrieben: ↑05.01.2020 18:36Habe vorne 120/70 drauf und
meine Mopete ist diesen Monat HU fällig.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Bei mir rutscht nichts. Hab doch Angst.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑05.01.2020 18:44Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS.Hasake hat geschrieben: ↑05.01.2020 16:15Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
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Bis ich DOT20er Reifen fahren werde dauert es mindestens noch 5Jahre.
Verstehe die ganze 60er oder 70er Querschnittsdiskussion nicht.
Auf meiner SV fahre ich vorne 120/600 R17 Reifen.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Ich muss im Mai zum TÜV hin.
Dann werd ich ihn einfach mal fragen.
Wenn mit der Eintragung die lästige Reifenfreigabe weg fällt, werd ich den 70er wohl eintragen lassen.
Aber mal gucken was der TÜV Maggä sagt.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Danke für eure vielen Tipps! Genau das war auch mein Plan: Im Frühjahr neuen Satz Road 5 in 120/70 kaufen und Rabatt aus der Bucht oder Cashback mitnehmen - und dann sollten die eigentlich auch noch aus Produktion 2019 sein. Ich wollte das nur jetzt schon mal klären, damit ich dann die Aktionen nicht verpasse Dann mal abwarten wie mir die Größe gefällt.
Ich habe gerade mit der Dekra gesprochen. In Bielefeld gibt es dafür auch keine wirkliche Regelung. Ich dachte, dass das zumindest in den Filialen einheitlich gehandelt werden soll, aber bis das Thema Einzelabnahme ja oder nein final geklärt ist, kann der Prüfer wohl individuell den Daumen hoch oder runter geben. Aber mit Reifen aus 2019 sollte das funktionieren, das wurde mir als Tipp auch gerade bestätigt.
Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben. Das ist echt Deutschland pur
Ich habe gerade mit der Dekra gesprochen. In Bielefeld gibt es dafür auch keine wirkliche Regelung. Ich dachte, dass das zumindest in den Filialen einheitlich gehandelt werden soll, aber bis das Thema Einzelabnahme ja oder nein final geklärt ist, kann der Prüfer wohl individuell den Daumen hoch oder runter geben. Aber mit Reifen aus 2019 sollte das funktionieren, das wurde mir als Tipp auch gerade bestätigt.
Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben. Das ist echt Deutschland pur
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Das eher nicht. Das mit dem Originalzustand bezieht sich ja darauf, dass das Fahrverhalten und die Einbausituation nur damit geprüft wurde. Änderungen, die offensichtlich keinen Einfluss auf das Fahrverhalten oder die Einbausituation haben können, wie z.B. andere Kupplungs- und Bremshebel, haben damit nichts zu tun.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Das hast du falsch verstanden. Hier geht es fast ausschließlich um die Produkthaftung. Der Reifenhersteller will nicht die Verantwortung für den Umbau übernehmen, wenn noch an anderen "Stellschrauben" gedreht wurde. Übrigens verweigert auch Suzuki (z.B. beim Neufahrzeug) die Produkthaftung, wenn das Fahrzeug (auch zulässig) technisch verändert wurde.https://motorrad.suzuki.de/service/faq/ ... ukthaftung Der Anbau z. B. eines herstellerfremden genehmigten Bugspoilers oder einer Fußrastenanlage lässt die Produkthaftung erlöschen, obwohl das mit der Konformität des Reifenumbaus mit der Richtlinie 97/24/EG Kap.1 nichts zu tun hat. Das händeln Fahrzeug- wie Reifenhersteller in gleicher Weise. Oder anders ausgedrückt, jeder der an seinem Moped irgendwelche Umbauten mit Fremdteilen durchgeführt hat, kann sich jegliche Produkthaftung abschminken. Spätestens hier erkennt man, welch ein zahnloser Tiger die Produkthaftung für den Kunden ist.charly-1985 hat geschrieben: ↑06.01.2020 13:16Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben.
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Re: MICHELIN Pilot Road5
Was hat es in dem Zusammenhang überhaupt mit Produkthaftung auf sich? Wenn nicht gerade ein Reifen aufgrund eines Herstellungsfehlers auseinderfliegt wüsste ich jetzt nicht, wie er an einem Unfall Schuld sein könnte.