Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#76

Beitrag von Trobiker64 » 19.12.2019 13:11

jubelroemer hat geschrieben:
19.12.2019 11:39
Dann sag mal an wieviel die dir für diese Kleinigkeit abknöpfen.
Soll angeblich laut Preisliste 48€ kosten.
Edit: Hat aber 115€ gekostet, weil es zwei Eintragungen waren. Er war auch incl. Papiere erstellen eine Stunde beschäftigt. Von daher ist es auch in Ordnung. 8)

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#77

Beitrag von Trobiker64 » 27.01.2020 12:08

Schlechte Nachrichten, Metzeler/Pirelli haben die geänderten Reifengrößen (70er Vorderradquerschnitt) aus Ihren Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die 6,5er Knubbel und Kante geworfen. Wenn der Erste jetzt anfängt... :( :( hell Bei Michelin tut sich noch nichts.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#78

Beitrag von saihttaM » 27.01.2020 12:25

Jetzt hackt's aber langsam :( hell
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#79

Beitrag von Trobiker64 » 27.01.2020 12:57

:) Angel Ich würde jetzt die älteren Unbedenklichkeitsbescheinigungen konservieren. :twisted:

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#80

Beitrag von jubelroemer » 27.01.2020 13:29

Genau, die werden demnächst wahrschlich wie Gold gehandelt.
"Age is not a question of numbers"

Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

"The lightness is the secret" M.T.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#81

Beitrag von Trobiker64 » 27.01.2020 15:27

Wobei die Legalität einer anderen Reifengröße von diesem Stück Papier gar nicht abhängig ist.. :roll: :D

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#82

Beitrag von Bodo2009 » 06.02.2020 18:24

nun haben sich alle BRV / IVM und wer noch alles an einen Tisch gesetzt...selbstredend haben die Reifenhersteller den Sch...eingezogen..es könne ja einer Marktanteile gewinnen...
Fakt wenn Reifen DOT 2020:

- Fahrzeug mit EU-Zulassung und Reifengröße entspricht der Zulassung...garnichtsmehr notwendig...so daß Gesetz.

Aktuell läuft eine Produkthaftungsanfrage durch uns an den Bund:
KTM 1290 SD 2020 hat einen S22 in Sonderkennung ( andere weiche Karkasse wegen V-Max-Stabilität ) in OE.
Mit dem S22 normal können V-Max-Stabilitätsprobleme auftreten, wenn Fahrer ein Leichtgewicht und LKW-Windschleppe.
Wie kann Händler angesichts Verkehrsblatt 15-2019 (keine Bescheinigungen mehr gültig, alles erlaubt wenn Größe passt) hier aus der Haftung kommen...Gesetz sagt ja..alles erlaubt..Kradhersteller sagt...S22 Kennung SDR

- Fahrzeug mit EU-Zulassung und Reifengröße entspricht nicht der Zulassung...Eintragung der Reifengröße durch TÜV

Aktuell ist unklar, ob der TÜV nur die Größe einträgt, oder auch Fabrikat/Profil...hier stellt der Verband die Haftungsfrage an den TÜV...
Kollegen: ihr könnt nicht einfach sagen alle Reifen der abweichenden Größe funktionieren auf dem Krad...wir Hersteller Y erlauben keine Reifen von uns in abweichender Größe Z auf dem Motorrad!!!!...also garnicht klar.. :evil:

-Fahrzeug hat nur eine ABE/ alte nationale Zulassung ( also ca. vor 2000 gebaut)
Ab sofort gilt die dort seinerzeit hinterlegte Reifenbindung wieder vollumfänglich. Reifenfreigaben sind ungültig, bei abweichendem Reifenprofil/Hersteller sind die neuen Reifenprofile wieder einzeln einzutragen....Geldschinderei. :evil:


Hier die offizielle Verlautbarung des Verbandes

Folgende Änderungen/Vorgaben sind zukünftig zu beachten:

Das bisher akzeptierte Verfahren ist nicht mehr zulässig.
Danach durften, durch das Mitführen einer vom Reifenhersteller ausgestellten Hersteller-/Unbedenklichkeits-Bescheinigung bzw. Servicemitteilung, OHNE Eintragung oder Vorführung/Abnahme bislang auch Reifenkombinationen gefahren werden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Zukünftig dürfen an Krafträdern mit EU-Zulassung die eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen, unabhängig vom Reifenhersteller/-typ, OHNE jede Bescheinigung bereift und gefahren werden. Eine Typengenehmigung der Reifen nach UN-ECE R 75 und ein Originalzustand des Fahrzeuges sind Voraussetzung.

Dies gilt auch für den seltenen Fall, dass mehrere Rad-/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind und sich die montierte Bereifung in Bezug auf Reifenbreite und Abrollumfang „zwischen“ den eingetragenen Reifenoptionen bewegt.

Wird an einem Fahrzeug (mit oder ohne EU-Zulassung) eine abweichende Rad-/Reifen-Kombination, die nicht in Papieren eintragen ist, montiert, erlischt die Betriebserlaubnis.

Zur Wiedererlangung sind eine Vorführung und Abnahme bei den Technischen Überwachungsorganisationen und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies gilt auch, wenn eine Abweichung in der Reifenbauart (Diagonal-/Bias Belted zu Radial oder umkehrt) vorliegt oder eine den Bauraum des Rades betreffende Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wurde.

In allen Fällen ist sicherzustellen, dass der Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben in den Fahrzeugpapieren entspricht oder diese übertrifft.

Diese Vorgehensweise ist ab sofort anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 (ab DOT 0120) hergestellt wurden/werden, ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Auch bei einer anfallenden Hauptuntersuchung des Fahrzeuges sind Beanstandungen von nicht eingetragener Bereifung möglich.

Service-Information:
enthält ausschließlich Bereifungen in originalen Reifengrößen; nur möglich für Motorräder mit EU-Typgenehmigung;
keine Eintragungspflicht !

Herstellerbescheinigung:
enthält Bereifungen mit abweichender Reifengröße oder Bauart für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung;
enthält in Zukunft alle Bereifungen für Fahrzeuge mit ABE / EBE;
generell Eintragungspflicht !

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#83

Beitrag von Gelöschter Benutzer 26799 » 06.02.2020 19:14

Heist, die normalen Reifenfreigaben fallen weg,
und alle die den 120/70er auf der SV vorne fahren wollen stehen, bei Reifen mit DOT ab 0120, im Regen?

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#84

Beitrag von Trobiker64 » 07.02.2020 8:33

So, wie es da steht ... ja ! Aber da steht auch eine Menge Blödsinn, die mit dem §19 StVZO als auch mit der europ. Zulassungsrichtlinie 97/24/EG nicht vereinbar ist, weil Produkthaftung und Zulassungsrecht gemischt wurden und am Ende nur gequierlte Sche.. bei raus kommt.
Beispiele:
Bodo2009 hat geschrieben:
06.02.2020 18:24
Zukünftig dürfen an Krafträdern mit EU-Zulassung die eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen, unabhängig vom Reifenhersteller/-typ, OHNE jede Bescheinigung bereift und gefahren werden. Eine Typengenehmigung der Reifen nach UN-ECE R 75 und ein Originalzustand des Fahrzeuges sind Voraussetzung.
Und was ist bei genehmigten Änderungen, also kein Originalzustand ? Das bezieht sich ausschließlich auf die Produkthaftung, was Suzuki auch auf andere Änderungen (laut Homepage) bezieht. Diese Regelung hat keine Wirkung gegenüber Polizei und TÜV. Für die meisten Maschinen besteht , aufgrund diverser Änderungen, eh keine Produkthaftung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller mehr, oder weil sie schon über 10 Jahre alt sind.
Bodo2009 hat geschrieben:
06.02.2020 18:24
-Fahrzeug hat nur eine ABE/ alte nationale Zulassung ( also ca. vor 2000 gebaut. Ab sofort gilt die dort seinerzeit hinterlegte Reifenbindung wieder vollumfänglich. Reifenfreigaben sind ungültig, bei abweichendem Reifenprofil/Hersteller sind die neuen Reifenprofile wieder einzeln einzutragen....Geldschinderei.
Leider ist das machbar und bezieht sich auf das Zulassungsrecht. :evil: Da über die Zulassungsrichtlinie 92/61/EWG nur die im Beschreibungsbogen gelisteten Reifen verwendet werden dürfen. Die 97/24/EG Kap.1 wurde da noch nicht angewendet. Aber es gibt Hoffnung. Wenn man nachträglich eine andere Reifengröße eintragen lässt, gilt wieder aktuelles Zulassungrecht und man ist generell die Reifenfabrikats- und Typenbindung für die neue Reifengröße los. Im Prinzip gilt das auch für eine Eintragung auf Basis der originalen Reifengröße. Eleganter wäre es, sich die Reifenbindung austragen zu lassen.
Bodo2009 hat geschrieben:
06.02.2020 18:24
Wird an einem Fahrzeug (mit oder ohne EU-Zulassung) eine abweichende Rad-/Reifen-Kombination, die nicht in Papieren eintragen ist, montiert, erlischt die Betriebserlaubnis.
Diese Regelung ist ohne vorherige Feststellung einer Verkehrsgefährdung eindeutig gesetzeswidrig, da sie dem §19 Abs. 2 und 3 widerspricht, also einem Gesetz. Reifen sind pauschal bauartgenehmigt und damit zur Verwendung zugelassen, sofern die Einbauvorschriften eingehalten werden.
Das Gesetz sieht eindeutig keine Pflicht zur Eintragung vor !!! Es kommt wohl auch niemand auf die Idee eine bauartgenehmigte Glühbirne eines anderen Herstellers im Fahrzeug eintragen zu lassen. :evil:
Bodo2009 hat geschrieben:
06.02.2020 18:24
Diese Vorgehensweise ist ab sofort anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 (ab DOT 0120) hergestellt wurden/werden, ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Auch bei einer anfallenden Hauptuntersuchung des Fahrzeuges sind Beanstandungen von nicht eingetragener Bereifung möglich.
Das erinnert irgendwie an Beliebigkeitsregelungen der Obrigkeit im Mittelalter, da dies ohne Sinn und Sachbezug ist. Eine Regelung um rechtswidrige Fakten zu schaffen. Warum sollte eine neuere DOT-Nr. problematischer sein, als eine Ältere. :?:

Diese neue komplette Regelung kann man nur als einen einzigartigen Fall von Rechtsbruch bezeichnen und gehört bekämpft.

PS: Der Gipfel der Frechheit ist ja noch, dass dies nur für Krafträder und nicht für PKW gilt, obwohl bei geänderten Reifengrößen deutlich mehr Probleme zu erwarten wären. An die Autoindustrie traut man sich wohl nicht heran.
PPS: Ich werde mich nicht daran halten.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#85

Beitrag von Gelöschter Benutzer 21772 » 28.02.2020 9:14

https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal

entweder einige Reifensätze aus 2019 kaufen und einfrieren :twisted: oder auswandern ... :evil:

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#86

Beitrag von Trobiker64 » 28.02.2020 10:56

Da hat man wirklich Fakten geschaffen. 8O Es wird auch schwierig dagegen juristisch anzukommen, da die Prüfdienste nur auf Anweisung handeln. Die Regelung müßte dann für sich bekämpft und somit dagegen geklagt werden. Wer macht das schon, das kostet Zeit und Geld ? Im Banditforum wurde das schon intensiv diskutiert. Für mich jedenfalls liegen zukunfig zwei Reifensätze bereit, einer speziell für die HU ohne geänderte Reifengröße. Und für Fahrzeuge ohne EU-Zulassung kommt es nun ganz heftig. Selbst Originalgrößen mit geänderten Reifentypen müssen nun jedesmal eingetragen werden (das ist allerdings im gesetzlichen Rahmen). :evil: Das Ganze nennt man erfolgreiche Lobbyarbeit. :( hell

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#87

Beitrag von Silversurfer » 28.02.2020 17:35

... wenn es am Ende nur um die Eintragerei von Moppedreifen ginge, wäre das ja noch zu verschmerzen. Was nervt ist, dass dies nur eines von vielen Beispielen dafür ist, dass der Politik die Interessen der Menschen ab einem bestimmten Punkt schnurzpiepegal sind.

... trotzdem würde mich mal interessieren, ob jemand 'ne Idee hat, was das Ganze am Ende etwa kostet, bzw. ob ich dann wenigstens die Wahl habe, ob ich die alte oder die neu eingetragene Reifengröße aufziehe.
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#88

Beitrag von Andi » 28.02.2020 23:51

Nach Rücksprache mit unserem TÜVer von der Arbeit wird die alte Reifengröße gestrichen.

Am Dienstag haben wir die erste Maschine, welche die Änderung erhalten "darf".

:roll: :roll: :roll:
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Ick hab ma doch jarnich versteckt!

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#89

Beitrag von Trobiker64 » 29.02.2020 9:30

Es würde dann Sinn machen, den entwerteten alten Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit der Originalgröße behalten zu wollen, falls man die Originalgröße wieder mal fahren möchte. Das ist vor allem bei Fahrzeugen sinnvoll, die noch kein COC-Dokument besitzen. So lassen sich Diskussionen mit der Rennleitung vermeiden.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr

#90

Beitrag von Silversurfer » 29.02.2020 10:21

... und wenn ich die alte Größe wieder fahren will, muss ich das COC-Dokument (bzw. den entwerteten alten Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung) mitführen, oder die Größe wieder umtragen lassen, oder wie!?
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...

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