Nein, die Darstellung stimmt, sie ist aber etwas unübersichtlich, da nach der ersten Trennung die Reifen-Typenänderung mit der Größenänderung zusammengefasst wurde. Entscheidend ist aber das (gesetzliche) Verkehrsblatt 2019, was sich u.a. auch auf europ. Richtlinien im Fall 1 bzw. 1a stützt. Ich lege den Ausschnitt mal bei. Übrigends habe ich immer noch keine Antwort aus Berlin, wie z. B. eine Kubbel aus 2001 und 2002, also mit ABE und europ. Zulassungsgrundlage, bei der HU zu behandeln ist. Die Anfrage ist bald 3 Monate her , entweder setzt denen Corona oder meine Anfrage zu. Jedenfalls, sollte ich die falsche Antwort bekommen, geht die Anfrage weiter an die europäische Kommission. Denn die v.g. Fahrzeuge sind wie europ. Zulassungen zu behandeln und nicht wie alte Nationale mit ABE nach Fall 2 im Verkehrsblatt.jubelroemer hat geschrieben: ↑24.07.2020 21:53Wenn ich das Schaubild richtig interpretiere brauchen die Motorradtypen mit EG-Zulassung immer noch eine Reifenfreigabe, weil viele Maschinen ja eingetragene Reifentypen in den Papieren haben. Ich dachte das verstößt gegen EU-Recht !?Widerspricht auch der Aussage vom Bodo von früher
Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Hilft dann nur noch die Eintragung?
Wofür ich dann eigentlich die e-Nr in der Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Wofür ich dann eigentlich die e-Nr in der Unbedenklichkeitsbescheinigung?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Zu dem Thema Knubbel und andere Reifengröße, ich hab übernächste Woche Montag Termin beim TÜV, kann euch dann erzählen was raus kam.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sehr gerne. Hast Du denn auch schon einen Vorderreifen von 2020? Sonst wäre ja noch alles beim alten.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Für Knubbels ja, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Die sind noch nach deutsch-nationalen Recht zugelassen. Übrigens erlischt die Betriebserlaubnis nicht nur bei anbweichenden Dimensionen, sondern auch wenn man andere Reifen fährt als die ursprünglich homologierten.
Das ist die Nummer der Betriebserlaubnis der Kante europäische Zulassung keine Problemesuperhelmut hat geschrieben: ↑25.07.2020 17:14Wofür ich dann eigentlich die e-Nr in der Unbedenklichkeitsbescheinigung?[
Habe das Theam mit der Eintragung schon so gut wie durch. Soll heißen: Alles soweit mit dem Prüfer besprochen und er wird es abnehmen. Ich fahre Anfang kommender Woche hin zur eigentlichen Abnahme. Dann guckt er ob der Vorderreifen tatsächlich vorne montiert ist und der Hinterreifen tatsächllich hinten, nimmt sich die Freigabe, pardon Service-Information, von Conti und 70€ von mir und stellt mir das "Gutachten" aus. Damit darf ich dann zur Zulassungstelle eiern und mir neue Papiere holen, denn diese "müssen umgehend berichtigt werden".
Ich rege mich nicht mehr auf und lasse den sehr sehr engagierten Trobiker diesen Krieg austragen. Dafür meinen tiefen Respekt und verbindlichsten Dank
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Da bin ich ja noch dran, denn die 2001er und 2002er sind auch auf Basis europ. Zulasssungsvorschriften homologiert worden. Ich warte noch auf Antwort aus Berlin.discus hat geschrieben: ↑25.07.2020 19:36Für Knubbels ja, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Die sind noch nach deutsch-nationalen Recht zugelassen. Übrigens erlischt die Betriebserlaubnis nicht nur bei anbweichenden Dimensionen, sondern auch wenn man andere Reifen fährt als die ursprünglich homologierten.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, ist mir aber auch egal.Pat SP-1 hat geschrieben:Sehr gerne. Hast Du denn auch schon einen Vorderreifen von 2020? Sonst wäre ja noch alles beim alten.
Meine Pellen sind sowas von knapp vor Verschleiß, das ich die lieber vor der HU draufziehen lasse.
Dann kann ich das direkt alles auf einmal machen.
War aber vor 2 Wochen erst bei der Zulassung wegen Umzug, keine Lust da schon wieder aufzuschlagen...
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
War heute bei der Abnahme. Wei erwartet keine Probleme und günstiger als zuvor veranschlagt. Habe bei der DEKRA in Hannover € 42,90 gezahlt.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Reifen(größen)eintragung (70iger Querschnitt) vorne
Wenn ja, wie lautet denn der genaue Wortlaut
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Si, mit 120/70. Aber leider mit Profilbindung. Da ließ er nicht mit sich reden. Nachtrag weiterer Profile schlägt wohl mit € 30 zu Buche.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ja, das ist leider gängige Praxis, vor allem bei alten Zulassungen. Eigentlich gilt für die Eintragung immer die aktuelle (in diesem Fall europ.) Rechtslage. Womit die Typenbindung für die neue Reifengröße aus dem Rennen wäre. Aber diesen Kampf werde ich sicherlich nicht auch noch führen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Eigentlich wollte ich dich wegen der Thematik auf den Plan rufen. Schön dass du dich auch so gemeldet hast .
.....das macht doch den Kohl jetzt auch nicht mehr fett .Trobiker64 hat geschrieben: ↑29.07.2020 15:39Aber diesen Kampf werde ich sicherlich nicht auch noch führen.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Wo kann ich eigentlich nachlesen, welche Reifenbindung in meinen Fahrzeugpapieren gemeint ist?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Bspw. hiersuperhelmut hat geschrieben: ↑29.07.2020 17:37Wo kann ich eigentlich nachlesen, welche Reifenbindung in meinen Fahrzeugpapieren gemeint ist?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein, dass sind nachträglich erstellte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers. Die ursprünglichen Reifentypeneintragungen wurden bis 2005 (oder 2006 ) in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vermerkt. Zu diesem Zeitpunkt lief schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, sodass man dann auf die Eintragungen in den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 verzichtet hat. Heute wird nur noch auf die Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsgrundlage allgemein verwiesen.discus hat geschrieben: ↑29.07.2020 17:54Bspw. hiersuperhelmut hat geschrieben: ↑29.07.2020 17:37Wo kann ich eigentlich nachlesen, welche Reifenbindung in meinen Fahrzeugpapieren gemeint ist?
Letztlich ist es auch egal, ob die Typenbindung eingetragen wird, formal ist sie nicht wirksam für die ergänzte Reifengröße. Und das gilt auch für alte Zulassungen sprich ABE-Zulassungen. Das führt dann dazu, dass die originale Reifengröße (bei ABE-Zulassungen) einer Bindung unterliegt und die neue Größe nicht. Und da soll noch jemand durch blicken. Die eigentliche Sauerei ist, dass die rechtlichen Grundlagen den TÜV/DEKRA etc. nicht interessieren. Ändert man wieder den Reifentyp bei der neuen Reifengröße, heißt es wieder Eintragung bzw. Ärger bei der HU. Nur mit EU-Zulassungen oder ABE-Zulassungen ohne Reifentypenbindung biste sauber raus aus dem Problem.jubelroemer hat geschrieben: ↑29.07.2020 17:05.....das macht doch den Kohl jetzt auch nicht mehr fett
PS: Es gibt seit 1998 fur Fahrzeugreifen eine Bauartgenehmigpflicht. Da hätte man elegant auf dieser Basis den ganzen Reifentypenbindungsschwachsinn in die Tonne kloppen können. Aber -Nein- hier in Deutschland muss ja alles totgeregelt werden. Ich glaube fast, dass der Staat selber nicht begreift was er da macht.