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Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 08.10.2019 19:14
von Trobiker64
Ich hatte, wie einige von euch sicher mitverfolgt hatten, eine Anfrage beim BMVI zur Verwendung von geänderten Reifengrößen gestellt. Die Stellungnahme ist nun gekommen und ist, nach meinem Empfinden, äußert unbefriedigend. Es wurde in keiner Weise auf die Rechtmäßigkeit dieser neuen Verfahrensweise eingegangen, obwohl meine Anfrage dort hin ging, sondern es wurde nur der neue Ist-Zustand beschrieben.
Für mich stellt sich auch hier die Frage zu der Aussage: "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO."
Wo bitte schön steht überhaupt irgendwo in Richtlinien oder dem §19 Abs.3 StVZO, dass für bauartgenehmigte Fahrzeugteile eine Bescheinigung vorliegen muss ? :roll: 8-O :) empty Muss ich dann demnächst auch Bescheinigungen für z. B. genehmigte Beleuchtungseinrichtungen vorlegen ?! Zudem wurde früher seitens des BMVI genau gegensätzlich argumentiert. :( idiot Ich lege die Stellungnahme mal als Anlage bei (aus Datenschutzgründen mit unkenntlichen Namen). Hierbei sind die Kernaussagen unter den Punkten Fall 1c , Fall 2 und "Schlussfolgerung" zu betrachten. Nach meiner Auffassung will man hier gegenüber Prüfdiensten und Bundesländern nur still halten. Es bleibt wahrscheinlich nur der harte Rechtsweg das Thema anzugehen. :( hell

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 09.10.2019 8:23
von jubelroemer
Trobiker64 hat geschrieben:
08.10.2019 19:14
Die Stellungnahme ist nun gekommen und ist, nach meinem Empfinden, äußert unbefriedigend. Es wurde in keiner Weise auf die Rechtmäßigkeit dieser neuen Verfahrensweise eingegangen, obwohl meine Anfrage dort hin ging, sondern es wurde nur der neue Ist-Zustand beschrieben.
Leider war mit so einer Wischi-Waschi Antwort zu rechnen.

Wieso das Herstellungsdatum des Reifens bei der Betrachtung allerdings eine Rolle spielen soll erschließt sich mir überhaupt nicht :) empty .

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 09.10.2019 8:59
von Trobiker64
jubelroemer hat geschrieben:
09.10.2019 8:23
Wieso das Herstellungsdatum des Reifens bei der Betrachtung allerdings eine Rolle spielen soll erschließt sich mir überhaupt nicht
Mir auch nicht ! Vor allem, wenn die BE bei anderen Reifengrößen ab 2025 erlischt, also nach §19 Abs.2 eine Verkehrsgefährdung vorliegt, aber dann bei Reifen-DOT-Nr. bis 2020 eine Verwendung bis 2025 kein Problem darstellt. :vogel: Also gibt es unterschiedliche Verkehrsgefährdungen, die von der Reifen-DOT-Nr. und einem Datum abhängig sind. :roll: Mal ganz ehrlich, die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun. Jeder RA oder SA mit mittelmäßiger Intelligenz nimmt das auseinander. Für mich ist das weiterhin rechtswidrig und gehört bekämpft. Leider sind meine nächsten TÜV-Besuche erst wieder in 1,5 Jahren angesagt, aber ich bleibe dran. Der entscheidende Punkt wird sein, ohne eigene Kosten die Sache bis 2025 vor ein Gericht zu bringen :) Angel oder öffentlich wirksam den Vorgang anzugehen.

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 09.10.2019 10:22
von jubelroemer
Trobiker64 hat geschrieben:
09.10.2019 8:59
Der entscheidende Punkt wird sein, ohne eigene Kosten die Sache bis 2025 vor ein Gericht zu bringen :) Angel oder öffentlich wirksam den Vorgang anzugehen.
Das können eigentlich nur die Reifenhersteller oder die "Fachpresse" leisten. Bei Gelegenheit rufe ich den Herrn Kaufmann bei PIRELLI/METZELER an.
An MICHELIN hatte ich einmal eine E-Mail geschickt, aber nie eine Antwort bekommen.

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 09.10.2019 10:50
von Trobiker64
Ich befürchte fast, dass die Reifenhersteller mit im Boot sitzen und auch die Klappe halten. Mein Weg wäre eher über Strafanzeigen im Konfliktfall gegen die Verursacher (Prüforganisationen) eine Rechtsbeugung mit Hilfe der Staatsanwaltschaft nachzuweisen. In Verbindung mit daraus resultierenden Geldeinnahmen wird das zur Betrugsmasche, mit staatlicher Duldung. Aber du kannst gerne Pirelli/Metzeler mal anschreiben. Die Stellungnahme würde mich auch interessieren. ;) bier Erstaunlicherweise sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen unverändert formuliert, was wieder Hoffnung gibt.

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 09.10.2019 19:04
von Gelöschter Benutzer 26799
Fassen wir zusammen: Fahr ich einen 120/70er Reifen hergestellt am 31.12.2019, 23:59:59 ist alles in Ordnung,
Fahr ich den selben Reifentyp, hergestellt eine Sekunde später, fall ich sofort tot vom Motorrad.

Da schimpf mir noch einer auf die angeblich so korrupten Südländer.... :roll: :roll:

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 10.10.2019 11:14
von Trobiker64
Keiler hat geschrieben:
09.10.2019 19:04
Fahr ich den selben Reifentyp, hergestellt eine Sekunde später, fall ich sofort tot vom Motorrad.
:mrgreen: Nicht ganz korrekt, man redet dir ein, dass das passiert. :evil:

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 10.10.2019 14:31
von Gelöschter Benutzer 26799
Weist du was die mich können!? :mrgreen: :mrgreen:

Re: Neues vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verfasst: 14.11.2019 19:45
von Trobiker64
:mrgreen: So, es ist mal wieder soweit, Antwort aus Berlin. Ich hatte die Frage gestellt, wenn auch sehr komplex, inwieweit die neue TÜV-Regelung bei geänderten Reifengrößen mit dem §19 StVZO in Einklang bzw. Legal ist. Jetzt bekomme ich die Harmonisierung des europäischen Zulassungsrecht bei technischen Änderungen mit des nationalen Zulassungsrecht erklärt. 8O :roll: Anscheinend ist meine Fragestellung schwer verständlich, aber immerhin hat die Antwort nur wenige Wochen gedauert. :D Ich sehe mich also genötigt weiter hartnäckig auf Beantwortung meiner Frage zu drängen. :) cross :twisted: :wink: