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Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 16.08.2022 22:08
von Trobiker64
Ich hatte mal wieder das Bedürfnis Rechtssicherheit nach außen führen zu wollen. Hierbei stand die Frage im Raum, inwieweit bei technischen Änderungen, vor allem auch auf Basis des §21 StVZO, welche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Also immer aktuelles Recht oder das Recht, was bei der Erstzulassung galt. Dieser Punkt wäre vor allem bei Veränderungen der Reifengrößen bei ABE-Zulassungen wichtig. Könnte man mit der Eintragung einer anderen Reifengröße auch die Reifentypenbindung loswerden ???

So, nun Post aus Berlin. 8O Meine Anfrage wurde innerhalb von drei Tagen beantwortet (viel Lob und Anerkennung :ACK: ) , dabei gibt es positive und negative Nachrichten.
Grundsätzlich gelten im KFZ-Bereich bei technischen Änderungen, die Rechtsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung Bestand hatten.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsvorschriften aus anderen Fachbereichen gibt es u.a. auch im KFZ-Bereich ein Bestandsrecht. Entscheidend ist dabei nicht die Art des Zulassungverfahrens (europ. Typengenehmigung oder ABE nach §20 StVZO), sondern die Rechtsvorschriften (Anforderungen) an sich. Im Gegensatz zu meiner früheren Meinung, werden bei nachträglichen technischen Änderungen nicht immer die aktuellen Vorschriften herangezogen. Da ich inzwischen auch schon nachdenklich wurde, wollte ich das jetzt von höchster Stelle geklärt wissen.

Was für Konsquenzen hat das nun für ABE-Motorräder mit Änderungen der Reifengrößen?

1. Motorräder, die eine Reifentypenbindung besitzen, können mit einer Änderung der Reifengröße eine Reifentypenbindung nicht los werden, leider. :mist: Hiervon ist leider die Knubbel bis EZ 10/2000 betroffen, da die Eintragung des Reifentyps zu diesem Zeitpunkt zulässig war. Aber der eingetragene Reifentyp ist nicht an die Reifengröße gebunden, auch die Ori-Größe konnte so genutzt werden.

2. Motorräder, die keine Reifentypenbindung besitzen, können mit einer Änderung der Reifengröße auch weiterhin ohne Reifentypenbindung ihre neue Reifengröße genießen. :D

3. Motorräder, die eine Reifentypenbindung eingetragen haben, aber schon den Rechtsvorschriften der EU-Richtlinien 97/24/EG unterliegen (EU-Abgasemissionen im Fahrzeugschein Punkt 1 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1, Punkt 14) und/oder eine Erstzulassung ab 11/2000 haben, werden genauso behandelt wie EU-Zulassungen (Typengenehmigungen). Eine Reifengrößenänderung hat keinen Einfluss auf eine Reifentypenbindung. :D

4. Bei Motorrädern mit einer §21-Zulassung hängt es eben vom Zeitpunkt der Erstzulassung ab, vor oder nach 11/2000, je nach dem, welche Vorschriften die Grundlage der Erstzulassung bildeten.


Letztlich muss man wiederum feststellen, dass man es sich mit dem Verkehrsblatt 2019 zu einfach gemacht hat und neben Vereinfachungen für EU-Typengenehmigungen, auch rechtlichen Unsinn für ABE-Zulassungen reguliert hat. :) grins . Da sollte man mal wirklich nach der Fachkompetenz fragen. :autsch:

Wer soll da noch durchblicken? :povoll:

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.08.2022 8:46
von SVKNECHT
Vielen Dank wieder einmal für deine Mühe dieses schwer zu verdauende Thema verständlicher zu machen und vor allem Danke das du da dran bleibst. :)

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 05.06.2024 21:03
von Trobiker64
8) Das Thema ist gerade in der "Motorradnews 07/2024" behandelt worden. Allerdings habe ich die Redaktion angeschrieben, da mir zwei Punkte nicht gefielen. Anscheinend machen einige Prüfstellen wieder was sie wollen. Das muss man beobachten und hart eingreifen.

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 20:10
von sicksam666
Also versteh ich das richtig, das meine am 12.06.2001 zugelassene knubbel keine Reifentypbindung hat ?
Ich steig bei dem Ganzen Thema net wirklich durch !

Also wenn ich den "70"er vorne drauf machen möchte ist das (wenn ich das richtig lese und interpretiere) kein Problem Oder ?

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 20:30
von Pat SP-1
120/70 ZR17 ist ein anderes Format als 120/60 ZR17 und muss eingetragen sein.

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 20:42
von Trobiker64
sicksam666 hat geschrieben:
17.06.2024 20:10
Also versteh ich das richtig, das meine am 12.06.2001 zugelassene knubbel keine Reifentypbindung hat ?
Was hast du in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1, Punkt 14 stehen? Steht dort "97/24 über 175ccm..." gilt für Reifen und Abgasnorm formal europ. Zulassungsrecht und es gibt für deine Knubbel keine Reifenfabrikats- und Typenbindung.

Läßt du dir nun mit Hilfe einer Reifenbescheinigung den 120/70er eintragen, egal ob der Reifentyp mit eingtragen wird oder nicht, kannst du später jeden Reifentyp in den eingetragenen Größen fahren. Allerdings scheint das nicht jeder Prüfer zu begreifen.

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 21:06
von sicksam666
Dann hab ich wohl wirklich glück. Mal sehen wie lange meine Dunlop halten, wollen im September in die Dolomiten, danach schau ich sie mir an und entscheide ob ich schon neue brauche.
Screenshot 2024-06-17 210511.jpg

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 21:07
von sicksam666
Trobiker64 hat geschrieben:
16.08.2022 22:08
Ich hatte mal wieder das Bedürfnis Rechtssicherheit nach außen führen zu wollen. Hierbei stand die Frage im Raum, inwieweit bei technischen Änderungen, vor allem auch auf Basis des §21 StVZO, welche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Also immer aktuelles Recht oder das Recht, was bei der Erstzulassung galt. Dieser Punkt wäre vor allem bei Veränderungen der Reifengrößen bei ABE-Zulassungen wichtig. Könnte man mit der Eintragung einer anderen Reifengröße auch die Reifentypenbindung loswerden ???
Wer soll da noch durchblicken? :povoll:
und vielen dank für die Mühe die du dir machst !

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 17.06.2024 21:20
von Trobiker64
sicksam666 hat geschrieben:
17.06.2024 21:06
Dann hab ich wohl wirklich glück.
Jepp. :D

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 06.09.2024 19:39
von Dieter
So, jetzt geht's auch bei mir los. EZ 08/2000.
Metzler Z8 hinten nach dem Treffen platt. Montags mit Stopfen zum TÜV, der hat den Reifen keine Beachtung geschenkt. Also freudestrahlend nen neuen Z8 geordert. Jetzt 1500km später ist der vordere auch runter. Im Netz keinen Z8 gefunden in 120/60 den ich bräuchte. Dachte Lieferengpässe, also zum Reifenheini. Nix da, gibt es nicht mehr. Lt. Reifenfreigabe Metzler darf ich einen M3 Roadtac (oder so) in Kombination mit dem Z8 hinten in 120/60 fahren. Muss aber eingetragen werden.
Den Z8 gibt es aber noch in 120/70, den muss ich dann aber eintragen lassen weil andere Größe.
Die spinnen doch. Was über 20 Jahre gut war ist jetzt illegal. Gelddrucken für fortgeschrittene

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 06.09.2024 20:07
von Pat SP-1
Ob du nun einen Z8 oder einen anderen Vorderreifen nimmst, ist egal.

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 06.09.2024 21:23
von Trobiker64
Dieter hat geschrieben:
06.09.2024 19:39
So, jetzt geht's auch bei mir los. EZ 08/2000.
Noch keine europ. Abgasnorm in den Papieren ?

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 07.09.2024 10:52
von Dieter
Leider nein

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 07.09.2024 14:07
von Trobiker64
Dieter hat geschrieben:
07.09.2024 10:52
Leider nein
:( Sche.., also Arschkarte! Ganz ehrlich, lass dir den Z8 als 70er Reifen eintragen, dann bist du flexibler. Ein Reifentyp ist nicht an die Größe gebunden. Falls du nochmal mit einem anderen Reifentyp das gleiche Problem hast, kannst du vielleicht auf die andere Größe ausweichen.
Metzeler hat eine Herstellerbescheinigung dafür.
Das ist wirklich ärgerlich und auch sachlich nicht nachvollziehbar, wenn die gleiche SV mit EZ 11/2000 keine Probleme hat. :evil:

Re: Andere Reifengrößen für alte ABE-Zulassungen

Verfasst: 07.09.2024 16:00
von Dieter
Meine ist ja sogar nur Tageszulassung 08/2000 gewesen und erst 02/2001 wirklich in Verkehr gegangen.