Da geht ganz vieles durcheinander. Wenn das Moped eine EU-Typzulassung hat, dann spielen die Reifenmodelle gar keine Rolle, es müssen nur die Parameter, die in den Fahrzeugpapieren stehen, erfüllt sein. Du könntest theoretisch einen Supercorsa mit einem Tourenreifen kombinieren (dass das ganz sicher nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt...).
Bei Mopeds mit deutscher Typzulassung (also der Knubbel und andere ältere Motorräder) ist es irgendwie ganz dumm. Laut dem, was das Bundesverkehrsministerium schreibt, haben die Reifenfreigaben keine Bedeutung, sondern man muss jedes Reifenmodell eintragen lassen (
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html). In der Praxis soll es aber wohl von den Sachverständigen pragmatischer behandelt werden (als ich im Herbst ´21 mit meiner zu dem Zeitpunkt gekauften VFR 750, die ja auch noch keine EU-Zulassung hat, habe ich da jedenfalls nach gefragt und der Sachverständige meinte, dass er da keinen Unterschied machen würde: wenn die Parameter aus den Papieren erfüllt sind, gibt es auch eine HU-Plakete (natürlich nur, wenn es keine anderen gravierenden Mängel gibt.

) Mal schauen, ob ich im Herbst mit meiner aktuellen Kombination, für die ich keine Freigabe habe, die Plakete bekomme oder ob ich bis dahin eh andere Reifen montiert habe. Habe ja noch einen unbenutzten Satz RA3, der vor 2020 hergestellt wurde. Wenn sie sich ganz blöd anstellen, montiere ich den.).