siggi_f hat geschrieben: ↑18.06.2024 12:42
In der aktuellen (Oder war es die vorletzte?) MotorradNews ist dazu auch ein Artikel.
Ist richtig, letzte Ausgabe, die Redaktion hat von mir auch schon Post bekommen, habe ja ein Abo bei denen.

Vielleicht steht in der nächsten Ausgabe bei den Leserbriefen was. Dass die Prüfdienste so unterschiedlich verfahren, zeigt diese unfassbare Planlosigkeit bei dem Thema.

Und der BMDV verhält sich auch nicht wirklich verbraucherfreundlich. Es wäre doch nun wirklich keine Problem, zur Klarstellung, die Servicebescheinigungen im Verkehrsblatt für ABE-Fahrzeuge mit aufzunehmen. Für mich ist sowieso die ganze Regelung in einer Grauzone, da Reifen eine Bauartgenehmigung nach §22a StVZO besitzen. Da bedarf es bei Ori-Größen keiner besonderen Einbauhinweise, was ja das Hauptargument bei geänderten Reifengrößen war

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Was die ABE-Zulassungen mit europ. Rechtsbezug angeht, würde im Falle einer deswegen durchgefallenen HU, es bei mir massive Beschwerden beim BMDV geben. Oder noch besser, die Beschwerde geht an die europ. Kommision. Die Richtlinien 97/24/EG mussten umfänglich ab 06/1999 innerhalb eines Jahres in den Nationalstaaten umgesetzt werden und wurden auch Mitte 10/2000 in Deutschland umgesetzt. Dieser Sachverhalt ist eindeutig und bei Verstoß verfolgbar, und sollte auch verfolgt werden.