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Hilfe!!!! Unbedenklichkeits-Heckmeck...

Verfasst: 18.03.2005 7:26
von SVBine
Guten Morgen,
bekomme grad ganz doll Bauchweh! Hab mich jetzt für den Z6 entschieden und bin mir jetzt nicht mehr so sicher, ob ich den fahren darf.
Meine SV ist BJ 01 un da steht was von Typ AV.
In der Unbedenkl. Besch. bei Metzeler steht aber nur wasvon Typ WVBY 8O !!! Und bei Suzuki seh ich auch nichts vom Z6. Was nu?!

Ich hatte übrigens auch schon einige der Beiträge zu dem Thema hier gelesen, aber irgendwie bin ich mir trotzdem nicht sicher was nun Fakt ist.
Ich werd wohl nachher mal bei Metzeler anrufen.

Verfasst: 18.03.2005 7:36
von Zorn
auch einen guten Morgen


Du brauchst die von Metzeler http://www.metzelermoto.de/product_info ... /24081.pdf


und die muss dann der Reifenhändler unterschreiben. Da ist der Z6 für die alte SV drin.

für die neue SV ab Baujahr 2003 gibt's die Freigabe direkt von Suzuki.


Zorn

Verfasst: 18.03.2005 7:56
von SVBine
Hm...aber da steht doch auch wieder BJ 99 drin. Heißt das, dass die Unterschrift vom Händler dann praktisch auch die Freigabe für meine 01er gewährleistet, oder wie oder watt :)

Verfasst: 18.03.2005 8:16
von SVBine
So, hab jetzt bei Metzeler angerufen, um ganz sicher zu gehen. Also, es heißt "AB" Bj 99. Dann bin ich ja jetzt beruhigt :D

Schönen Tag Euch allen