Reifenfreigaben direkt von Suzuki


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
derAlte


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#46

Beitrag von derAlte » 05.04.2012 21:05

Trobiker64 hat geschrieben: Nein, eben nicht. Die Eintragung ist nur als Empfehlung zu werten und ist nicht bindend, da im Betriebserlaubnisverfahren (Homologation) nach 97/24/EG Kap.1 der Fahrzeughersteller keine Marken- und Typenbindung festlegen kann. :!:
Frage ist nur, ob dass die Grünen (neuerdings auch die Blauen) wissen? Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich die Reifenbindung austragen lassen.

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#47

Beitrag von Trobiker64 » 10.04.2012 10:53

derAlte hat geschrieben:Frage ist nur, ob dass die Grünen (neuerdings auch die Blauen) wissen?
Die Polizei interessiert, in der Regel, nur die Größe und die Profiltiefe. Aber letztlich kann die Unwissenheit Anderer nicht mein Problem sein. Wenn doch, gibt es Möglichkeiten sich zu wehren. ;) bier

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#48

Beitrag von derAlte » 10.04.2012 22:38

Trobiker64 hat geschrieben:Wenn doch, gibt es Möglichkeiten sich zu wehren. ;) bier
Ich glaube, da gibt es auch einen gewissen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Versuch dich mal gegen 'ne Mängelkarte und die entsprechenden Kosten zu wehren. Viel Spaß dabei.

Ich kenne einen Fall, bei dem ein Grüner mit einem im Handy integrierten Lärmmessgerät einen Serienauspuff für zu laut befunden hat, 'ne Mängelkarte geschrieben und kassiert hat. Der Gutachter hat festgestellt, dass der Auspuff nicht zu laut ist und der Moppedfahrer ist auf seinen Kosten sitzengeblieben. Hat auch versucht, sich zu wehren - ohne Erfolg.

Recht haben und Recht bekommen sind bei uns manchmal zwei verschiedene Dinge.

VG Gerhard

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#49

Beitrag von Trobiker64 » 13.04.2012 10:42

derAlte hat geschrieben:Ich kenne einen Fall, bei dem ein Grüner mit einem im Handy integrierten Lärmmessgerät einen Serienauspuff für zu laut befunden hat, 'ne Mängelkarte geschrieben und kassiert hat.
Wenn er vor Ort bezahlt hat, hat er schon den ersten Fehler gemacht, denn eine Mängelkarte würde ich auch nicht akzeptieren. Wenn meine Argumente nicht akzeptiert werden, wird ein RA eingeschaltet, dann sieht man sich halt vor Gericht. ;) bier
Inzwischen ist diese Thema für mich eine Sache des Prinzips. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft sich auf dieses Abenteuer einläßt, denn spätestens vor dem europ. Gerichtshof ist Schluss mit Lustig. :evil:

derAlte


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#50

Beitrag von derAlte » 14.04.2012 18:38

Trobiker64 hat geschrieben: ... denn eine Mängelkarte würde ich auch nicht akzeptieren.
Du bist dir aber schon darüber im Klaren, dass die Polizei dann das Fahrzeug sicherstellen kann?

VG Gerhard

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#51

Beitrag von Trobiker64 » 17.04.2012 8:46

derAlte hat geschrieben:Du bist dir aber schon darüber im Klaren, dass die Polizei dann das Fahrzeug sicherstellen kann?
Du brauchst vor Ort nicht zu zahlen! in der Zwischenzeit kannst du juristisch dagegen vorgehen. Wie sollte sie außerdem die Sicherstellung begründen? Dann müßte jedes (event.) zu laute Fahrzeug beschlagnahmt werden können (also 90% der zugelassenen Zubehördämpfer beim Fahrgeräusch und bestimmt 50% beim Standgeräusch). Aber was sollte dies der Polizei denn bringen? Die Konsequenzen für den Fahrzeugbesitzer wären schlimmstenfalls 25€ da die BE nicht erloschen ist. Die Polizei würde sich selbst mehr Arbeit machen als jemals an Konsequenzen für den Halter zu erwarten wäre und dies ist den meisten Polizisten auch bewußt.
Aber nochmal zum Ausgangsthema. Du bist rechtlich gegenüber TÜV und Polizei in einer stärkeren Position, da die von mir erwähnten Vorschriften nunmal bestehen. Eine Sicherstellung vor Ort ist überhaupt nicht begründbar, da zumindest der Tatbestand einer Verkehrsgefährdung nachgewiesen sein muss, und dies ist schon formal aus mehreren Gründen ausräumbar (z.B. Reifen mit E-Nr. mit entsprechenden Daten wie Größe , Speed- und Lastindex, Reifen passen auf Felgen und ins Fahrzeug, 97/24/EG usw.). ;) bier

derAlte


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#52

Beitrag von derAlte » 17.04.2012 20:29

Trobiker64 hat geschrieben: Eine Sicherstellung vor Ort ist überhaupt nicht begründbar, da zumindest der Tatbestand einer Verkehrsgefährdung nachgewiesen sein muss, und dies ist schon formal aus mehreren Gründen ausräumbar (z.B. Reifen mit E-Nr. mit entsprechenden Daten wie Größe , Speed- und Lastindex, Reifen passen auf Felgen und ins Fahrzeug, 97/24/EG usw.). ;) bier
derAlte hat geschrieben:Frage ist nur, ob dass die Grünen (neuerdings auch die Blauen) wissen?
Es geht doch bei einer Kontrolle darum, welche Rechtsauffassung die kontrollierenden Beamten haben und nicht wer definitiv sachlich Recht hat.
Wenn die Blauen die von dir zitierte Rechtssituation nicht kennen, was nicht auszuschließen ist, liegt für sie Fahren mit unzulässigen Reifen vor und das wäre dann eine Verkehrsgefährdung. In dem Fall hat der Beamte überhaupt keinen Ermessensspielraum - er muss auf die (vermeindliche) Ordnungswidrigkeit reagieren. Als Reaktionsinstrumente hat er die Mängelkarte, das Unterbinden der Weiterfahrt und im Extremfall die Sicherstellung des Fahrzeuges, wenn nur so die Ordnungswidrigkeit gerichtsverwertbar dokumentiert werden kann. Auf jeden Fall sind alle drei Dinge mit Unannehmlichkeiten, Zeitaufwand und Kosten verbunden. Deshalb habe ich geraten, die Reifenbindung austragen zu lassen und man hat auf alle Ewigkeit seine Ruhe.

Gruß Gerhard

P.S.: Noch ein Nachsatz zum Thema Rechtsanwalt: Schau mal etwas genauer in deinen Rechtschutz-Versicherungsbedingungen nach, ob da nicht z.B. eine Selbstbeteiligung (bei mir Erstberatung kostenlos, dann 150 € SB) vereinbart ist oder ob die Versicherung das Recht hat, eine Kostenübernahme wegen "Aussichtslosigkeit" zu verweigern. Ich kann dein "Prinzip" nachvollziehen - die Frage, ob es sich lohnt, muss jeder für sich beantworten.

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#53

Beitrag von Trobiker64 » 18.04.2012 8:52

derAlte hat geschrieben:P.S.: Noch ein Nachsatz zum Thema Rechtsanwalt: Schau mal etwas genauer in deinen Rechtschutz-Versicherungsbedingungen nach, ob da nicht z.B. eine Selbstbeteiligung (bei mir Erstberatung kostenlos, dann 150 € SB) vereinbart ist oder ob die Versicherung das Recht hat, eine Kostenübernahme wegen "Aussichtslosigkeit" zu verweigern. Ich kann dein "Prinzip" nachvollziehen - die Frage, ob es sich lohnt, muss jeder für sich beantworten.
Die Aussichtslosigkeit läßt sich in diesem Fall nicht begründen. Ich habe schon unter ungünstigeren Vorraussetzungen den Rechtsschutz in Anspruch genommen und keine Selbstbeteiligung tragen müssen. Im Grunde geb ich dir ja Recht, was die Ahnungslosigkeit mancher Ordungshüter angeht, aber wenn man mit den Herrschaften vernünftig spricht und argumentiert, gibt es in der Regel auch keine Probleme. Und selbst für den Fall, dass sie mir den Hobel sicherstellen wollen, na und, dann wird halt das Zweitmopped in Betrieb genommen. Gerade bei dem Thema -Reifenbindung- bin ich extrem motiviert, weil ich im Recht bin, denn die Vorschriften existieren nun mal. Wie sollte überhaupt eine Verkehrsgefährdung begründet werden, wenn der Fahrer mit der gleichen Mopete und der gleichen Reifenpaarung ein z.B. niederländisches Kennzeichen hat. Diese Vorstellung ist kompletter Unsinn. :x

PS: Ich muss mich manchmal schon wundern, dass, selbst wenn man Vorschriften nennt, zitiert und erklärt, immer noch alles in Frage gestellt wird. Da hat die Fahrzeuglobby über das KBA, ifz, ADAC .... wirklich ganze Arbeit geleistet. Man sollte die Ordungshüter ebenfalls nicht unterschätzen, denn nicht umsonst, wird bei Kontrollen in der Regel nur die Größe und die Profiltiefe überprüft. ;) bier

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#54

Beitrag von Gelöschter Benutzer 18785 » 18.04.2012 13:12

dachte immer bei ordnungswidrikeiten liegt das oppurtunitätsprinzip zu grunde...

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#55

Beitrag von Trobiker64 » 18.04.2012 13:18

boecks hat geschrieben:dachte immer bei ordnungswidrikeiten liegt das oppurtunitätsprinzip zu grunde...
Exakt :!:

Gelöschter Benutzer 18785


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#56

Beitrag von Gelöschter Benutzer 18785 » 18.04.2012 14:07

na dann...

ich würde es einfach mal im fall der fälle mit einem normalen klärenden gespräch versuchen und nicht gleich auf doof machen.

ist ja auch nur ein mensch...

und btw...

ein fahrzeug einfach mal so sicherzustellen ist nicht einfach... man beachte den grundsatz der verhältnismäßigkeit (vor allem im fall einer owi/ vowi).

finde es oft störend, das viele verkehrsteilnehmer gleich auf stur schalten und nicht das gespräch suchen. natürlich kommt es auch in gewisser weise auf das verhalten des gegenüber an.

einfach mal öfters lächeln :-)

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#57

Beitrag von Trobiker64 » 18.04.2012 14:29

Vollkommen deiner Meinung, wichtig ist vor allem, dass mit Argumenten ein Meinungsaustausch stattfindet. :D

Gelöschter Benutzer 18785


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#58

Beitrag von Gelöschter Benutzer 18785 » 18.04.2012 15:53

genau richtig

der-mopedfahrer


Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#59

Beitrag von der-mopedfahrer » 25.04.2012 0:15

habe leider über die suche nicht wirklich was darüber gefunden

habe immer noch die originalen ersten mez reifen drauf

vorne der ist auf, hinten aber seit ende letzten jahres neu, hat somit noch über >4000 km gut

wollte vorne den angel st nehmen, kann ich hinten den mez drauf lassen?
wie schaut des mit tüv aus? eintragen?



gruß

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Re: Reifenfreigaben direkt von Suzuki

#60

Beitrag von Teo » 25.04.2012 7:59

Mischbereifung - zumal von verschiedenen Fabrikaten - ist generell nicht möglich. Einige Ausnahmen gibt es dabei, unter anderem von Michelin, bei denen man z.B. den Road 2 mit dem Road 3 mischen darf.

Eine Eintragung ist zwar möglich aber nicht nötig. Es reicht, wenn du die Freigabe des Herstellers mitführst.
Bin dann mal wieder da! :-)

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