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darf ich das? kombinationen? kann gelöscht werden

Verfasst: 29.05.2007 19:10
von SV_Chris
gude

darf ich vorne einen metzeler mez4 und hinten einen metzeler roadtec z6 fahren? der vordere ist eingetragen weil er ab werk bei mir drauf war und der hintere ist für meine sv 650s bj 99 freigegeben laut metzeler.

also das ich so fahren?

Verfasst: 29.05.2007 20:00
von robbywilliams
NÖP!

Du darfst nicht kombinieren.

Die Antwort gibts im Forum allerdings schon oft...

Verfasst: 29.05.2007 22:39
von SV_Chris
ich hab nichts gefunden.

kann man es vom tüv eintragen lassen?

Verfasst: 29.05.2007 22:45
von robbywilliams
Abgesehen davon, dass ein z4 gerade vorne überhaupt keinen sinn macht, wird Dir der TÜV das nicht eintragen. Da gibts zumindest für unser BJ keine Freigabe dafür.

Hol Dir für vorne auch den Z6. Der rutscht nicht so leicht und ich weiß wovon ich spreche.

Verfasst: 30.05.2007 9:38
von SV_Chris
es ist ne geldfrage der vordere ist noch wie neu aber der hintere ist unter 1,6mm

und wenn ich mir erstmal wieder einen me z4 kaufe und den dann noch eine sason fahre bis der vordere runner is?

der z6 ist für mein motorrad zugelessen so steht es bei metzeler auf der homepage.

Verfasst: 30.05.2007 10:15
von Remus
Gilt das eigentlich auch in Österreich?
Denn ich fahre vorne einen Sportec M1 und hinten einen PilotPower. Grip-mässig habe ich überhaupt keine Probleme und ich bin auch durch die "Pickerl"-Überprüfung gekommen.

Sehr interessant das das verboten sein soll.

Verfasst: 30.05.2007 10:27
von robbywilliams
In Österreich ist das kein Problem scheinbar:
viewtopic.php?t=41473

Natürlich kannst Du wieder einen Z4 kaufen für hinten und den vorderen runter fahren. Ich persönlich würde das aber nicht machen und auf die ca. 80 EURO des Z4 sch... pfeiffen. Soviel ist mir meine Sicherheit schon wert.

Verfasst: 30.05.2007 10:35
von SV_Chris
alos ich werde mir den z6 für hinten bestellen und mir bei metzeler die freigabe für den reifen besorgen.

http://www.imagehosting.com/show.php/70 ... gabesv.JPG

Verfasst: 30.05.2007 10:36
von SV_Chris
ja meine sicherheit is mir da schon wichtig wo bekomm ich denn ein komplett satz für ca 200 euro? bei ebay koste er ca 225 inc versand.

Verfasst: 30.05.2007 10:41
von Martin650
Hier mal was ausm INet:
Bereifung
KFG § 7 (1); KDV § 4

Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden. Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart. An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)
Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H


130 = Reifenbreite in mm
/90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)
-16 = Felgendurchmesser in Zoll
67 = Loadindex (Tragfähigkeitskennzahl / Einzelreifen, 67 = 307 kg)
H = Geschwindigkeitsindex: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)

Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich.
Der Tiefenwertindikator ist durch verschiedene Symbole oder Buchstaben am Reifen gekennzeichnet.
Der Laufrichtungspfeil an der Reifenseitenwand muss in Drehrichtung des Rades zeigen.
Der Reifenluftdruck (Maßeinheitszeichen : bar) soll der Betriebsanleitung entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. (TL = schlauchlos, TT = mit Schlauch)
Reifenbeschädigungen wie Risse, Schnitte, Stiche, etc. widersprechen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Nachgeschnittene, runderneuerte und Spike-Reifen sind bei Motorrädern verboten, nicht aber die Verwendung von Schneeketten (Önorm).
Neue Reifen sollen wegen des Haftungsvermögens der Lauffläche schonend eingefahren werden.
Quelle: http://www.suf.at/motorradrecht/

Verfasst: 30.05.2007 10:44
von robbywilliams
Es sind zwar keine 200:
Hersteller: METZELER
Profil: Z6
Bezeichnung: 120/60ZR17 (55W)
Für SUZUKI SV650 / SV650S (AV)
92,99 EUR
Hersteller: METZELER
Profil: Z6
Bezeichnung: 160/60ZR17 (69W)
Für SUZUKI SV650 / SV650S (AV)
125,98 EUR
Gesamtsumme (inkl. Mwst): 218,97 EUR
Porto ist inkl.


EDIT: Die Quelle sollte man doch nennen ;-)
Mopedreifen.de

Verfasst: 30.05.2007 11:01
von SV_Chris
das ist doch ein super preis udn wo bekomm ich die für das geld?


gruß

Verfasst: 30.05.2007 11:34
von SV_Chris
so leude hab mir jetzt einen satz z6 bestellt.