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Keine Reifenbindung mehr ab K7?

Verfasst: 18.07.2007 23:28
von Laurent
Hallo SV-Rider,

da ich eine K7 fahre und mit den Dunlops absolut unzufrieden bin, würde ich gerne wechseln. Nun finde ich z.B. bei Michelin nur Freigaben für die K3 bis K6, ausdrücklich OHNE ABS.

Auf meine Anfrage bei Michelin erreichte mich heute diese Antwort:

"laut unserer Informationen stehen in Ihren papieren nur noch die Reifengrößen. Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb dieser Größen die Reifen frei zu wählen und brauchen keine Bescheinigung dafür."

Kann das denn wirklich sein? Ich kann aufziehen was ich will, wenn es die richtige Dimension hat?

Auf der Suzuki Webseite gibt es eine Freigabe als PDF, auf der NUR der Dunlop aufgeführt ist. Das würde der Antwort von Michelin aber widersprechen.

Wie ist das denn nun wirklich?

Verfasst: 18.07.2007 23:47
von Gelöschter Benutzer 9128
Hallo Laurent. Schau mal hier:

SUZUKI erstellt keine eigenen Reifenfreigaben mehr.


Ab Mai 2007 erstellt die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH keine eigenen Reifenfreigaben mehr. Neue Modelle sind keiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung unterworfen.

SUZUKI empfiehlt laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet wurden, wird keine Haftung übernommen.

Für die meisten SUZUKI Modelle haben die Hersteller bzw. Importeure von Reifen in eigener Regie Reifen getestet. Für Informationen zu geprüften Alternativbereifungen wenden Sie sich bitte an die Reifenhersteller bzw. Reifenimporteure.

Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne gesetzliche Reifenbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.

ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist grundsätzlich mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit für dieses Modell ausreichend ist!

Allgemeine Hinweise:

Neue Reifen müssen eingefahren werden! Produktionsbedingt haben Neureifen eine glatte Oberfläche, die volle Reifenhaftung ist noch nicht gewährleistet. Während der Einfahrzeit ist deshalb die Schräglage in Kurven langsam zu steigern. Vermeiden Sie während der ersten 160 km scharfes Beschleunigen und starkes Bremsen, vor allem in Schräglage. Die Gefügestruktur des Reifengummis erhält ihre endgültige Form erst nach einer Erwärmung auf Betriebstemperatur und anschließender Abkühlung. Vermeiden Sie deshalb während der ersten 160 km bei starken Motorrädern (über 100 kW / 136 PS) Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit. Nichtbeachtung kann im Extremfall zu Laufflächenablösung (Profilausrissen) führen. Beachten Sie die entsprechenden Vorschriften des Fahrerhandbuchs bzw der Reifenhersteller. Achten Sie (nicht nur) bei starken Motorrädern sehr genau auf Einhaltung des vorgeschriebenen Luftdruckes und kontrollieren Sie diesen regelmäßig und zusätzlich vor Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit. Der jeweilige den Betriebsbedingungen entsprechende Reifenluftdruck ist dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.

Bezüglich des Reifenalters gilt die Festlegung der führenden Unternehmen im Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) vom September 2001, der zufolge Reifen bei sachgemäßer Lagerung bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neureifen betrachtet und im normalen Gebrauch bis zu einem Gesamtalter von max. zehn Jahren verwendet werden können.

Beachten Sie auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für Krafträder 1,6 mm, für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾ der Breite der Lauffläche. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO). Fahrer von Fahrzeugen (außer Mofas) mit darüber hinaus abgefahrenen Reifen müssen gemäß Bußgeldkatalog Tatbestand Nr. 212 mit einer Geldbuße von 50 € und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Hinzukommen kann gemäß Tatbestand Nr. 213 ein Bußgeld von 75 € und weitere drei Punkte für den Fahrzeughalter, der den Betrieb mit abgefahrenen Reifen anordnet oder zulässt. Dabei ist allerdings unerheblich, ob einer oder mehrere Reifen unzureichend Profil aufweisen.

Vor Verwendung von Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers anzufordern. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.

Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte folgendes:

Die Reifenumrüstbescheinigungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Motorräder, die von der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner bzw. EU-Betriebserlaubnis entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und - soweit nicht anders vermerkt - Motorleistung.

Bezüglich der Gültigkeit von Bescheinigungen für SUZUKI Modelle vor 1997, die in der "offenen" Ausführung über mehr als 72 bzw. 74 kW Motorleistung verfügen, ziehen Sie bitte die Bescheinigung "Offenleistung" (siehe Typenübersicht) heran.

Die Alternativbereifungen sind von SUZUKI freigegebene Reifenkombinationen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung aufgeführte Reifenkombinationen werden von SUZUKI nicht empfohlen.

Kopien aller Bescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen wurde ersetzt durch den Hinweis auf das Original der Bescheinigungen hier auf www.suzuki.de.

Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Profil- und Geschwindigkeits- Bezeichnung beziehen. Unproblematisch sind höhere Geschwindigkeits- und / oder Tragfähigkeitswerte nur dann, wenn keine Marken- und Profilbindung besteht. Unproblematisch sind grundsätzlich auch zusätzliche oder fehlende M/C Kennzeichnungen, solange es sich eindeutig erkennbar um Zweiradreifen mit runder Kontur handelt.

In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen ziehen Sie bitte die Handbücher der Reifenhersteller heran bzw. wenden Sie sich direkt an die Reifenfirmen.

Für Bereifungen, die von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH nicht getestet und freigegeben wurden, wird keine Gewähr übernommen.

Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)


SUZUKI INTERNATIONAL
EUROPE GMBH


Quelle:www.suzuki.de


Wenn also bei dir kein genauer Typ angegeben ist, musst du dich nur an die Dimensionen und Spezifikationen halten.

Verfasst: 19.07.2007 0:04
von Laurent
Na das ist ja mal eine sehr gute Nachricht! Dann fahre ich die Dunlops jetzt mal sehr zügig weg und teste dann mal ein Päärchen MPP oder MPR2 - mal schauen...

Verfasst: 19.07.2007 8:26
von DarkAge
Hey Laurent (warst du die graue SV, die mir gestern in Bornheim entgegen kam?),

ich habe gestern meine Dunlops (wegen Nagel drin) gegen Metzeler Z6 tauschen lassen... unglaublicher Unterschied!! Vorher bin ich in die Kurve rein, ab ner gewissen (geringen) Schräglage wurde es kippelig und ich hab ein bisl Angst bekommen.
Nun mit dem noch nicht eingefahrenen Z6 fahre ich ordentlich schräg in die Kurve .... und warte... aber nix kippelt, wackelt oder tut sonst was! Läuft wie auf ner Schiene, super stabil und ist wie gesagt noch gar nicht eingefahren!

Mein Händler hat mir von den Pilot Power abgeraten, weil ich nicht supersportlich fahre und auch auf Haltbarkeit wert lege. Der Z6 ist laut Test gerade vom Kurvenverhalten her noch besser, als der deutlich teurere Pilot Road 2 !

Gruß, DarkAge

Verfasst: 19.07.2007 22:51
von Laurent
DarkAge hat geschrieben:Hey Laurent (warst du die graue SV, die mir gestern in Bornheim entgegen kam?),
Nein, in Bornheim war ich schon länger nicht mehr und noch nie auf dem Mopped... Meins ist recht gut wieder zu erkennen, siehe OwList.
DarkAge hat geschrieben:ich habe gestern meine Dunlops (wegen Nagel drin) gegen Metzeler Z6 tauschen lassen... unglaublicher Unterschied!! Vorher bin ich in die Kurve rein, ab ner gewissen (geringen) Schräglage wurde es kippelig und ich hab ein bisl Angst bekommen.
Nun mit dem noch nicht eingefahrenen Z6 fahre ich ordentlich schräg in die Kurve .... und warte... aber nix kippelt, wackelt oder tut sonst was! Läuft wie auf ner Schiene, super stabil und ist wie gesagt noch gar nicht eingefahren!
Dein Bericht D220 kommt mir SEHR bekannt vor. Ich hab schon an meinen Fähigkeiten gezweifelt, weil ich ab einer gewissen Schräglage so ein komisches Gefühl bekomme. Den letzten Zentimeter Reifenrand bekomme ich einfach nicht weg wegen dieses kippligen Gefühls.

Dann schaue ich ja wohl rosigen Zeiten entgegen, wenn ich den HR mal auf 2-3 mm weg hab, denn dann kommt der neue Satz dran - ENDLICH!