Mischbereifung K7 MPP und MPR2
Verfasst: 05.08.2008 0:24
Hallo Leute,
zum Thema Mischbereifung habe ich bisher noch nichts schwarz auf weiß gelesen was diese GRUNDSÄTZLICH verbietet. Gibt es dazu ernstzunehmende Quellen?
In meinem Fall (SV650A K7) ist nur die Reifendimension im Fahrzeugschein eingetragen, KEIN Hersteller und KEIN Eintrag dass vorne und hinten gleicher Hersteller oder Reifentyp drauf sein muss. Heute habe ich unverbindlich beim TÜV Rheinland gefragt und der meinte nach einiger Suche und befragtem Kollegen dass ich im Prinzip alles fahren darf, nur soll ich VR und HR den gleichen Hersteller nehmen. Begründen konnte er mir das aber auch nicht...
Mit meinem MPP bin ich prinzipiell zufrieden, nur nicht mit der Laufleistung in der Mitte des Hinterreifens. Daher ist mein Wunsch den MPR2 als HR zu nehmen, weil dieser in der Mitte ja härter ist. Den VR würde ich zunächst gerne so auf MPP lassen wollen, da dieser noch für 4-5 tkm gut ist und auch gute Fahreigenschaften hat. Da ich vom MPR2 VR hier und da auch kritische Stimmen gehört habe, will ich diese Mischbereifung dann evtl. auch langfristig beibehalten.
Kann mir dazu nun hier jemand stichhaltige Hinweise geben? Am besten mit Quelle im Gesetzestext wenn es dazu etwas gibt.
zum Thema Mischbereifung habe ich bisher noch nichts schwarz auf weiß gelesen was diese GRUNDSÄTZLICH verbietet. Gibt es dazu ernstzunehmende Quellen?
In meinem Fall (SV650A K7) ist nur die Reifendimension im Fahrzeugschein eingetragen, KEIN Hersteller und KEIN Eintrag dass vorne und hinten gleicher Hersteller oder Reifentyp drauf sein muss. Heute habe ich unverbindlich beim TÜV Rheinland gefragt und der meinte nach einiger Suche und befragtem Kollegen dass ich im Prinzip alles fahren darf, nur soll ich VR und HR den gleichen Hersteller nehmen. Begründen konnte er mir das aber auch nicht...

Mit meinem MPP bin ich prinzipiell zufrieden, nur nicht mit der Laufleistung in der Mitte des Hinterreifens. Daher ist mein Wunsch den MPR2 als HR zu nehmen, weil dieser in der Mitte ja härter ist. Den VR würde ich zunächst gerne so auf MPP lassen wollen, da dieser noch für 4-5 tkm gut ist und auch gute Fahreigenschaften hat. Da ich vom MPR2 VR hier und da auch kritische Stimmen gehört habe, will ich diese Mischbereifung dann evtl. auch langfristig beibehalten.
Kann mir dazu nun hier jemand stichhaltige Hinweise geben? Am besten mit Quelle im Gesetzestext wenn es dazu etwas gibt.