Seite 1 von 3

Mindestprofil 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 0:08
von raab-one
Hi wollte grade mal Fragen.
Und zwar war ich bei meinem Kumpel und hab mir nen neuen Reifen draufziehen lassen der arbeitet beim Reifen Wagner wenn euch das was sagt. How ever jedenfalls meinte ich naja gut der hat sicherlich keine 1,6 mm und dann hat er mir erzählt das die Mindestprofieltiefe bei 1mm liegt bei Motorrädern was meint ihr dazu ?

Ich meine "§36 Bereifung und Laufflächen" stimmt dem schon zu aber wird das gewertet ? habe schon öfter gehört, das Man Knöllchen bekommt obwohl das profiel eig. noch gut ist.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 0:20
von Raider
1,6mm gilt auch für Motorräder.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 6:09
von Quicksilver86
Raider hat geschrieben:1,6mm gilt auch für Motorräder.
1mm sind glaub bei Kleinkrafträdern.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 7:36
von monnemajung
http://www.michelin-motorrad.de/oftgefr ... ragt.shtml

1,6 mm Mindestprofiltiefe bei Motorrädern

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 7:47
von Laurent
Quicksilver86 hat geschrieben:
Raider hat geschrieben:1,6mm gilt auch für Motorräder.
1mm sind glaub bei Kleinkrafträdern.
Das gilt nur bei Mofas, ansonsten gilt 1,6 mm für alle Kräder.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 7:48
von raab-one
nun blick ich nichtmehr durch ... überall steht was anderes :( hell

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

unter 2.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 7:52
von Laurent
raab-one hat geschrieben:nun blick ich nichtmehr durch ... überall steht was anderes :( hell

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

unter 2.
Dann ist die Sache doch klar, ich zitiere mal den wichtigen Teil daraus:
Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:02
von Drifter76
Richtig Herr Kollege. Das bedeutet, das alles über 125ccm mind.1,6mm Mindestprofiltiefe besitzen muss. Unter 125ccm sinds nur 1mm.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:07
von JoeyRR
Und das gibt nur beim Auto ein Knöllchen. Motorräder mit weniger Profil werden von der Polizei beanstandet können aber nicht verwarnt werden. Gibts im Busgeldkatalog nichts drüber.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:11
von monnemajung
ja es geht ja aber auch um die eigene sicherheit! die gummsi sind nun mal sehr schutzend in jeglicher hinsicht der verkehrs!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

wenn die gummis die 1,6 erricht haben geht max. noch ne runde hausstrecke aber ne tagestour würd ich nimmer mit machen!!!

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:11
von Drifter76
Dann komm mal her und fahre hier in der Gegend... Dann wirste sehen, wie schnell du dafür Punkte bekommst. Das oben aus dem Link ist der Gesetzestext. Und wenn du dagegen verstößt, gibts ein Verwarnungs-/Bußgeld und/ oder Punkte...

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:14
von monnemajung
das ist sozusagen wie ein sieg in der bundesliega, 3 Punkte!!!

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:22
von Martin650
Naja, der zitierte Text ist der Paragraph 36 und da steht nix von Motorrädern. Als Kraftfahrzeuge werden im Gesetzestext nur Autos bezeichnet. Wo ist die Vorschrift für Motorräder ?
§36
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:34
von monnemajung
Felgen und Reifen, Reifenprofil
Profiltiefe
Reifenprofil: Die Mindest-Profiltiefe bei Motorradreifen beträgt an Vorder- und Hinterrad jeweils 1,6 Millimeter. Das Auge des Gesetzes verlangt diesen Wert über drei Viertel der gesamten Reifenbreite. Nur im äußeren Randbereich, der oft von Anfang an keine Profilrillen aufweist, darf er unterschritten werden.

quelle: motorrad-online.de

Re: Mindestprofiel 1mm ? bei Motorrad

Verfasst: 25.06.2009 9:37
von green650
Martin650 hat geschrieben:Naja, der zitierte Text ist der Paragraph 36 und da steht nix von Motorrädern. Als Kraftfahrzeuge werden im Gesetzestext nur Autos bezeichnet. Wo ist die Vorschrift für Motorräder ?
§36
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Martin nicht ganz.
Hier werden Auto´s und Motorräder zusammen geschmissen

Ein KFZ ist nach § 1 II StVG (vgl. § 2 Nr. 1 FZV)

Als Kraftfahrzeug – Abkürzung: Kfz – bezeichnet man ein maschinell angetriebenes Landfahrzeug, das nicht an Bahngleise gebunden ist (Definition aus dem StVG). Wie bei allen Straßenfahrzeugen wird dessen Spurführung nur durch Haftreibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht.

Gruß