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WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 12:50
von Vera81
Weiß einer von euch mehr darüber?
Wie soll das gehen. Was für ein Blödsinn!!
Gibt es überhapt Winterreifen für die SV 650? Ich habe keine gefunden!
Grüße von Vera
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 13:04
von felix2k6
ja, hab mich auch schon gewundert. bald wird eh auf JEDEM reifen ein M+S + Flocke sein. so einfach kann man das untricksen
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 13:05
von Taldor_SV
das sind bestimmt die reifen mit spikes dranne
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 13:12
von purzel7505
Reifenfabrik Heidenau stellt sowas her....ansonstens sind die für Mopeds doch sehr, sehr rar auf dem Markt
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 13:18
von Jonny
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 13:33
von DerJimmy
Kann mich Jonny da nur anschliessen. Die haben doch echt nen Lattenschuss...
WINTERREIFENPFLICHT auch für MOTORRAD
Verfasst: 28.11.2010 14:00
von littleBigBike
Fahren wir bald alle
so rum??
Dann werde ich jetzt wohl wieder zur "Saison-Schwuchtel"...

Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 15:26
von nille
Bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn fährt niemand Motorrad,
also wozu dieser sinnlose Beitrag?
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 15:42
von Karbuk
Doch!
Letzten Winter (irgendwann im Januar glaubsch) bei der A14 Ab- bzw. Auffahrt Leipzig Nord nen Moppedfahrer gesehen. Bei so 10cm Schnee und Spurrrillen auf der Straße

Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 19:18
von littleBigBike
nille hat geschrieben:Bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn fährt niemand Motorrad...
Bin gespannt auf die Definition "Winterreifenpflicht (auch) für Motorräder". An welchen Parametern wird die Pflicht fest gemacht??
"Winterliche Straßenverhältnisse" kann man auslegen wie man will... Unter 6°C (Grip und und so), unter 6°C und Nässe, ab Glättegefahr, ab Schnee und Eis, oder ab Winteranfang bis Frühlingsanfang...
Gits es schon eine klare Definition explizit für uns KRADler??
Hab keine Lust im März bei +5°C und Sonnenschein Geld in Form von Verwarn-oder Bußgeld zum Fenster rauszuwerfen, nur weil es noch "winterlich" laut Rennleitung ist...

Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 19:34
von Taldor_SV
Wo soll man solche reifen blos herbekommen....die ham sich echt ein an der waffel, ob das motorrad nun mit den normalen reifen auf eis rutscht oder mit "winterreifen" is ja wohl egal
und die können mir nicht sagen das es da ein so großer unterschied is zu nen recht weichen sprotschlappen und nen winterreifen
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 20:12
von rennbär
littleBigBike hat geschrieben:nille hat geschrieben:Bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn fährt niemand Motorrad...
Bin gespannt auf die Definition "Winterreifenpflicht (auch) für Motorräder". An welchen Parametern wird die Pflicht fest gemacht??
"Winterliche Straßenverhältnisse" kann man auslegen wie man will... Unter 6°C (Grip und und so), unter 6°C und Nässe, ab Glättegefahr, ab Schnee und Eis, oder ab Winteranfang bis Frühlingsanfang...
Gits es schon eine klare Definition explizit für uns KRADler??
Hab keine Lust im März bei +5°C und Sonnenschein Geld in Form von Verwarn-oder Bußgeld zum Fenster rauszuwerfen, nur weil es noch "winterlich" laut Rennleitung ist...

Bisher definiert sind wohl Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte und Glatteis...also wohl eher Bedingungen, bei denen Biken höchstwahrscheinlich ohnehin ausfällt...wenn die Straßen nicht diese Parameter aufweisen, sollte eigentlich alles okay sein mit normalen Reifen...ich denke, alles halb so wild mit der Winterreifenpflicht für Motorräder. Letztendlich sollte wohl auch der gesunde Verstand entscheiden, wann man im Winter unterwegs ist...jedenfalls für Normalbiker...wie die Elefantentreffen-Treiber das anstellen, weiß ich nicht
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 20:36
von Jonny
Ich denke, hier setzt der Gesetzgeber Motorrad- mit Autofahrern gleich. Stupides Beispiel: Autofahrer an der Nordsee fährt bis Januar mit Sommerreifen, weil es bislang keinen richtigen Schnee gab. Plötzlich gibt es Ende Januar richtig Schnee und der Autofahrer denkt sich, "neee lass ma, für die paar Tage kauf ich mir jetzt keine Winterreifen". Da verstehe ich eine Pflicht.
Bei Motorradfahrern siehts halt vollkommen aus. Generell kann man ja sagen, dass selbst im Hochsommer im Regen kaum Moppedfahrer fahren. Nächste Stufe ist, dass in von November bis März praktisch kaum Fahrer übrig bleiben, die überhaupt eine Zulassung haben. Darauf die nächste Stufe sind solche, die unter 5°C auch nicht mehr fahren. Und die paar Fahrer, die unter 5°C fahren, fahren nur bei Trockenheit. Und DIE restlichen paar Elefantentreiber sind es nur noch, auf die vlt. eine solche Regel zutreffen würde. Hab ich das dann soweit richtig verstanden?! Also nicht sofort eine Winterreifenpflicht aufgrund der Jahreszeit, sondern nur bei den bestimmten Bedingungen?!
MFG Jonny
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 28.11.2010 20:47
von rennbär
@Jonny
Eine Definition der Jahreszeit ist wohl nicht beschrieben, sondern nur der Straßenzustände...sollte es also in Bayern im Mai schneien, brauchst Du auch Winterreifen, wenn Du fahren willst. Nächste Woche...voraussichtlich..wissen wir mehr, da wirds wohl per Gesetz amtlich.
Re: WINTERREIFEN!!!!! MOTORRAD???
Verfasst: 01.12.2010 16:44
von sv mikel
Hab Ich gerad gelesen:
Dienstag, 16. November 2010
Winterreifenpflicht
Keine Ausnahme für Motorräder
Wenn die Winterreifenpflicht kommt, dann für alle, auch für Zweiräder mit Motor. Ausnahmen gibt es dabei keine.
Motorräder müssen verkehrstüchtig sein, egal bei welchem Wetter. Das gilt auch für die Bereifung und die aktuelle Diskussion über eine Winterreifenpflicht. Deshalb müssen Zweiräder, ganz gleich mit welcher Hubraumklasse, jeder Wetterbedingung angepasst sein.
In der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse angepasst werden müsse, wozu auch die geeignete Bereifung zählt. Das Wort Winterreifen taucht im Gesetzestext jedoch nicht auf. Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO soll lauten: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)."
Da unter Kraftfahrzeuge alle Typen fallen, gilt die neue Regel auch für Zweiräder mit Motorantrieb. Allerdings nicht für den Winter generell, sondern nur bei winterlichen Bedingungen. Wer deshalb im Winter bei Sonnenschein und trockener Straße mit Sommerreifen auf Tour geht, braucht keine Strafe zu befürchten.
Vielleicht hilft das weiter.