Naja, ob eine Freigabe erstellt wird, muss nicht unbedingt technische Gründe haben. Wenn du eben Pech hast, wird der Hersteller aus Marketingründen nie eine Freigabe erstellen. Deshalb meine Empfehlung, frag einfach mal bei Pirelli nach, welche Gründe hier vorliegen. Rein rechtlich, wegen TÜV und Rennleitung, brauchst du keine Freigabe für einen 60er Reifen.
ich71092 hat geschrieben:Ohne die 60er Freigabe macht er das nicht !
Ein typischer Fall von Planlos oder null Bock.

Mich würde es mal interessieren wie der Tüvler es begründet, eine Übertragbarkeit vom 60er Reifen auf Basis einer Freigabe, auf den 70er Reifen durchführen zu können.

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Eine Erweiterung der BE auf Basis der 97/24/EG Anhang II und III für den 120/70er Reifen sollte für den Tüvler, sofern er Ahnung hat, überhaupt kein Problem sein, denn die Kriterien sind klar festgelegt. Es muss geprüft werden , ob der Reifen den Mindestbelastungen (Speed- und Lastindex) gewachsen ist (bei der SV bei ZR-Reifen reine Forrmsache) und ob der Reifen unter Berücksichtigung der dynamischen Verformung nirgends am Fahrzeug anstößt bzw. andere Fahrzeugteile berühren kann (in der Regel reicht ein Mindestabstand bei Radialreifen von 5-10mm je nach Topspeed aus). Zudem darf der Tacho nicht zu wenig anzeigen und der Reifen muss auf die Felge passen. Fahrdynamische Test, wie sie Fahrzeug- und Reifenhersteller aus
Produkthaftungsgründen machen, sind kein Bestandteil der EU-Richtlinien und damit der BE und somit für die Zulassung nicht relevant. Vielleicht solltest du nochmal Ausschau nach einem anderen Tüvler halten oder mal Kontakt zu Fighterbuden suchen. Da soll wohl viel mehr möglich sein, da entsprechende Kontakte zu Sachverständigen eher bestehen.
