Bolta hat geschrieben:Somit kann der Hersteller weiterhin Verwendungsbeschränkungen in Form von Reifenbindungen vornehmen.
Unsinn, in der zuständigen 97/24/EG ist ganz konkret als Bestandteil der BE nur Größe, Last- und Speedindex für Reifen
zulässig. Und genau diese 97/24/EG ist für die Zuständigkeit in der 2002/24/EG für Reifen festgelegt. Leider wird in der Presse ne Menge Unsinn zu dem Thema verfasst, weil keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die nach nationalem Recht oder europäischem Recht homologiert sind, stattfindet. Genauso wird Zulassungsrecht und Produkthaftung vermischt. Für TÜV und Rennleitung zählt nur das Zulassungsrecht über die BE.
Der Inhaber einer Typgenehmigung für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil, die Verwendungsbeschränkungen nach Absatz 3 enthält, hat zu allen hergestellten selbständigen technischen Einheiten oder Bauteilen ausführliche Angaben zu diesen Beschränkungen und etwaige Einbauvorschriften mitzuliefern.
Das gilt nur für Bereiche, die nicht eindeutig geregelt sind oder einen gewissen Spielraum besitzen. Bei Reifen gilt das nicht, da der Zulassungsumfang klar festgelegt ist.
Übrigens habe ich mit der Fachabteilung des ADAC auch schon über das Thema gestritten. Letztlich gaben sie im zulassungsrechtlichen Sinn zu, dass ich Recht habe. Genauso habe ich im Banditforum mit @Bodo2009 (von [url]
http://www.mopedreifen.de)[/url] über das Thema diskutiert, der dann bei den entsprechenden Stellen recherchiert hat und meine Rechtsauffassung bestätigt hat.
https://www.mopedreifen.de/V2/splash2/f ... oetig.html
Ich empfehle dir mal die entsprechenden Zulassungsrichtlinien
genauer anzusehen, denn nur diese sind entscheidend und nicht das Geschreibsel in der Presse oder in diversen Verkaufshops.