Freigabe Michelin für SV 650 NA?


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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McBain
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Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#1

Beitrag von McBain » 25.12.2013 13:14

Moin!

habe mich gerade durch die Michelin-Freigaben (PiPo/Road) gewühlt.

Es sind jetzt auch die 170er für vorne alle freigegeben :-) (siehe http://svrider.de/Forum/viewtopic.php?f ... e#p9859377)

Für die kleine Kante gibt es 3 Freigabe-Pamphlete:

Nr. 2747 für SV 650 (03-07): http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/2009
Nr. 2748 für SV 650 SA ABS (ab 07): http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/2010
Nr. 2749 für SV 650 S (03-07): http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/2011

Aber es gibt kein Dokument für SV 650 NA ABS (ab 07)!?

Da in Nr. 2747 "Typ WVBY; Auflagen: Keine" drin steht, würde ich im Zweifelsfall einfach die nehmen. Oder?

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#2

Beitrag von Drifter76 » 25.12.2013 13:41

170er für vorne? Fahre doch keinen Bobber... :mrgreen:
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#3

Beitrag von fr33styl3max » 25.12.2013 14:00

Ich täte mir da keine Sorgen machen und würde die N einfach so wie die SA behandeln. Also einfach die SA Freigabe ausdrucken und fertig. Selbst wenn das mal dem Schnittlauch auffallen sollte (sehr unwahrscheinlich meiner Meinung nach), dann müssen die erstmal zeigen, dass die N und die SA sich unterscheiden.
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#4

Beitrag von x-stars » 27.12.2013 9:43

Wozu überhaupt? Die 2007er haben keine Reifenbindung...

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#5

Beitrag von jubelroemer » 27.12.2013 10:12

.... der 120/70 vorne ist aber eine andere Reifengrösse als die Serienmäßige!! Da sollte man schon irgendeine Freigabe mitführen!
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#6

Beitrag von loki_0815 » 28.12.2013 19:31

Würde mir bezüglich S oder N Variante auch keine Sorgen machen ..... wenn mich ein Pozezist darauf ansprechen würde, dann sage ich einfach dass dies eine SA war und ich auf N umgebaut habe da mir die SV nackig besser gefällt !

Wegen der Reifengröße meine ich, bin nicht 100% sicher und müsste meinen TÜV Ing. fragen .... ohne Reifenbindung bedeutet nur dass die angegebene Größe im Schein und vorne wie hinten der selbe Hersteller und Produkt montiert ist bzw. sein muss. Wer z.B. vorne nen Power und hinten nen Road 2 fahren möchte benötigt nach wie vor eine Freigabe.

In der Schweiz und in Luxemburg ist glaube ich selbst Markenmischung erlaubt, solange die Größe, Geschwindigkeit und Tragfähigkeit laut Schein passt.
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#7

Beitrag von Trobiker64 » 28.12.2013 20:04

loki_0815 hat geschrieben:Wegen der Reifengröße meine ich, bin nicht 100% sicher und müsste meinen TÜV Ing. fragen .... ohne Reifenbindung bedeutet nur dass die angegebene Größe im Schein und vorne wie hinten der selbe Hersteller und Produkt montiert ist bzw. sein muss. Wer z.B. vorne nen Power und hinten nen Road 2 fahren möchte benötigt nach wie vor eine Freigabe.
Für die eingetragenen Reifengrößen, also 120/60/17 und 160/60/17, gibt es keine Fabrikats-und Typenbindung mehr, weil die EU-Richtlinien 97/24/EG Kap.1 dies seit Juni 1999 schlichtweg nicht mehr zulassen. Da können auch Reifenhersteller gemischt werden. Über Sinn und Unsinn will ich jetzt nicht diskutieren. Wird eine andere Reifengröße verwendet, muss entweder eine Freigabe vorliegen oder es muss eingetragen werden. Nur weil die Reifengröße nicht eingetragen ist, erlischt aber nicht automatisch die BE. Denn von der Änderung (also der anderen Reifengröße) muss eine Gefährdung ausgehen. :idea: Um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen, da "N" und "S" über die gleiche Gabel mit Anbauteilen verfügen, läßt sich wohl kaum eine Gefährdung unterstellen. Denn die Kriterien für die Zulassung einer Reifengröße sind ebenfalls in der 97/24/EG Anhang II und III beschrieben. Aber rein formal sind "N" und "S" entsprechend Freigabe zwei unterschiedliche Fahrzeuge. Somit liegt lediglich ein Verstoß gegen die Eintragungspflicht nach FZV Para.13 vor, was bei einer Kontrolle zu einer Mängelkarte führen kann. 8)
Übrigens spielt der Hinterreifen, auch formal, keine Rolle da er seitens des Herstellers schon eine Zulassung besitzt.

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#8

Beitrag von McBain » 29.12.2013 0:30

Ah, wieder was gelernt :)

Würde aber trotzdem zu der Freigabe der N ohne ABS tendieren, denn es steht ja "WVBY ohne Einschränkungen" drin. Steht bei meiner jetzigen Freigabe, wo es keine Unterscheidung gibt, ja auch so drin. Wundere mich eher, dass man getrennte Freigaben für mit und ohne ABS gemacht hat..... Sehe ich zum ersten Mal. Ist das der 70er-Dimension geschuldet?
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#9

Beitrag von Trobiker64 » 29.12.2013 1:40

McBain hat geschrieben:Würde aber trotzdem zu der Freigabe der N ohne ABS tendieren, denn es steht ja "WVBY ohne Einschränkungen" drin. Steht bei meiner jetzigen Freigabe, wo es keine Unterscheidung gibt, ja auch so drin. Wundere mich eher, dass man getrennte Freigaben für mit und ohne ABS gemacht hat..... Sehe ich zum ersten Mal. Ist das der 70er-Dimension geschuldet?
Rein rechtlich bestehen die Freigaben bei der Originalbereifung nur noch wegen der Produkthaftung. Bei anderen Reifengrößen spielen jedoch Zulassung und Produkthaftung noch eine Rolle. Hier können die Reifenhersteller ihre Freigaben natürlich nach eigenen Maßstäben festlegen. Warum bei Michelin die ABS-Modelle gesondert gelistet werden, kann eigentlich nur mit der unterschiedlichen Fahrwerksauslegung durch die längere Schwinge zu tun haben und vermutlich weniger wegen dem ABS. Von daher können die Freigaben der anderen Versionen ohne ABS nicht verwendet werden, zudem sind bei Michelin inzwischen auch die Modelljahre zugeordnet. Bei Metzeler spielt das wohl keine Rolle. Letztlich bleibt einem bei anderen Reifengrößen nichts anderes übrig, als sich an die Vorgaben des Freigabenerstellers genau zu halten ohne mit TÜV und Rennleitung Ärger zu bekommen.:wink: Oder alternativ ohne Bindung eintragen lassen, was sich (zu Recht) nur wenige Tüvler trauen.
;) bier

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#10

Beitrag von McBain » 29.12.2013 1:54

Ah, ja jetzt! Bei Michelin steht ja "bis 2007" und "ab 2007" drin. Somit bekomme ich ja erst mit einer K8 Schwierigkeiten. Mit der K7 bin ich da ja doppelt, oder? :lol:
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#11

Beitrag von Trobiker64 » 29.12.2013 10:23

Nix doppelt, bis 2007 heißt einschließlich Modelljahr 2006, außerdem haste bei MJ 2006 kein ABS. :roll: Aber so richtig verstehe ich dein Problem nicht. Denn du hast doch alle wichtigen Typen für vorne als 70iger freigegeben (auch bei der ABS-Version), nur die Kombination zwischen Sport und Tourensport nicht (ABS-Version). Aber wie ich schon erwähnte spielt der Hinterreifen bezüglich der Zulassung eh keine Rolle. 8) Denn du benötigst zulassungsrechtlich (also für TÜV, Polizei) einen Nachweis nur für vorne, dass der Reifen in Anlehnung an 97/24/EG Kap.1 an die Mopete passt. Produkthaftungstechnisch muss die Kombination passen.

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#12

Beitrag von jubelroemer » 30.12.2013 13:46

So wie ich das sehe hat MICHELIN das 650N-Modell mit ABS gar nicht aufgeführt (vergessen). Das einfachste wäre MICHELIN mal drauf hinzuweisen. Mit der Einführung des Road4 wirds ja eh wieder neue Freigaben geben.
Da es die gleichen Freigaben (mit 120/70) bei der 650N+S von 2003-2006 gibt spricht eigentlich nichts dagegen dass das bei den ABS-Modellen auch so ist!!
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#13

Beitrag von loki_0815 » 30.12.2013 14:42

Kennst doch unsere Behörden Römerchen ..... um all diese Ing. zu beschäfftigen muss alles geprüft werden ! Eine SV650S und eine N sind technisch genau gleich ..... ABER ...... da ist ein Buchstabe in der Fahrgestellnummer anders ..... oder die Schraube in der Bremszange wurde im folgenden Baujahr von Sechskant auf Inbus geändert ..... dann bremst die schon ganz anders !
Ein Reifen der auf einen Hajabusa mit 300 funktioniert muss natürlich auf ner gedrosselten SV unbedingt getestet werden ! Könnte ja bei dieser garnicht funktonieren ..... und schon garnicht wenn der Reifen in der selben Größe und Abmessung auf ner ABS CBR600 getestet wurde ..... da ist ja überhauptnicht klar ob dieser Reifen auch auf einer ABS SV650 funktioniert !

Wenns nicht so traurig wäre, könnte ich mich glatt :rofl: :fun3: :hammer: :autsch: :( idiot

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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#14

Beitrag von McBain » 30.12.2013 15:43

jubelroemer hat geschrieben:So wie ich das sehe hat MICHELIN das 650N-Modell mit ABS gar nicht aufgeführt (vergessen). Das einfachste wäre MICHELIN mal drauf hinzuweisen.
Wollte erst mal hier fragen, denn als das letzte Mal jemand beim Hersteller nachgefragt hat, wurden die Freigaben von Pirelli/Metzeler ja zurückgezogen, weil nicht vergessen, sondern zuviel :( hell
loki_0815 hat geschrieben:Kennst doch unsere Behörden Römerchen ..... um all diese Ing. zu beschäfftigen muss alles geprüft werden ! Eine SV650S und eine N sind technisch genau gleich ..... ABER ...... da ist ein Buchstabe in der Fahrgestellnummer anders ..... oder die Schraube in der Bremszange wurde im folgenden Baujahr von Sechskant auf Inbus geändert ..... dann bremst die schon ganz anders !
Ja, total! Ich lass mir auch nach jeder Ausfahrt die an Gewicht und veränderter Aerodynamik hinzugekommene Fliegenscheiße sofort beim TÜV eintragen.

Ehrlich gesagt, sind in der S nicht andere Gabelfedern drin? Ansonsten fällt mir technisch wirklich nichts ein (da wären natürlich noch die Verkleidung, angeblich der Tank sowie Lenkerstummel und die Fußrasten).
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Re: Freigabe Michelin für SV 650 NA?

#15

Beitrag von loki_0815 » 30.12.2013 15:54

Glaub mir .... da ist kein Unterschied ob der MPR3 auf der S oder N drauf ist.
Jeder Reifen beeinflusst je nach Form oder Konstruktion das Fahrverhalten, aber zwischen der S und der N merkst lediglich das Du einmal aufrechter und der S nach vorne gebeugt sitzst ... aber dafür ist nicht der Reifen verantwortlich. Der Hersteller gibt mit den Angaben auf den Reifen an was der Reifen aushält, die Mischung welchen Grip bzw. Langlebigkeit er hat .... und wenn man auf dass alte Klagelied zurück kommt ...... 100Km/h auf Landstraßen, ist da fast alles egeal.
Bei Winterreifen für Autos müssen ja Beschränkungsaufkleber ins Cockpit geklebt werden damit man eben nicht schneller fährt als der Winterreifen zugelssen ist !
Wenn dies bei Autos legal ist, warum dann nicht auch bei Motorrädern ?!
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