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Angel GT Kürzel

Verfasst: 22.05.2014 18:35
von IronDust
Hallo zusammen,

bin derzeit dabei mir neue Reifen für meine SV zu kaufen.
Nachdem ich mit dem Angel ST sehr zufrieden war wollte ich nun auf den GT umsteigen.

Nachdem ich bei Reifen.com mal nach dem Preis geschaut habe, ist mir aufgefallen dass es zwei unterschiedliche Reifenbezeichnungen gibt:

Angel GT FR Front M/C
Angel GT Front M/C

Was hat dieses FR Kürzel zu bedeuten? Und welchen Reifen brauch ich?

:dose: :) sv

*edit* Ich habe etz gesehen dass es der selbe unterschied ist wie die Typenbezeichnung A (--> Reifendimension --> unten ) handelt, heißt der Typ A ein bischen auf Langlebigkeit gepolt ist. Kommt mir entgegen, aber ist der auch zugelassen?

Re: Angel GT Kürzel

Verfasst: 25.05.2014 21:19
von IronDust
Keiner ne Ahnung ob man beide oder nur einen nehmen kann?

Re: Angel GT Kürzel

Verfasst: 26.05.2014 7:51
von Drachenbruder
Lade Dir doch auf der Pirelli-Seite die Freigabe runter, da steht doch drinne, welche Reifen Du nehmen kannst...

Re: Angel GT Kürzel

Verfasst: 26.05.2014 12:44
von IronDust
Ich werde von den Freigaben auf der Pirelli Seite leider nicht schlau. Dort steht der FR als zugelassen für unsere Maschinen drinnen, jedoch zB 2 mal aufeinanderfolgend ohne irgendwelche Änderungen?

Re: Angel GT Kürzel

Verfasst: 26.05.2014 13:10
von Drachenbruder
Ich kann grad nicht gucken, das pdf lädt er hier im Büro nicht runter, aber vermutlich ist das einmal mit dem Angel ST und einmal mit dem GT als Hinterreifen...

Re: Angel GT Kürzel

Verfasst: 26.05.2014 13:29
von CrashKid
es sind immer die kombinationen VR/HR dargestellt.
du darfst den GT FR fahren als kombi:
120/60 ZR 17 M/C (55W) TL Angel GT Fr. 160/60 ZR 17 M/C (69W) TL Angel GT
120/60 ZR 17 M/C (55W) TL Angel GT Fr. 160/60 ZR 17 M/C (69W) TL Angel ST

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Angel GT Fr. 160/60 ZR 17 M/C (69W) TL Angel GT ¹)
120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Angel GT Fr. 160/60 ZR 17 M/C (69W) TL Angel ST ¹)

¹) Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder
der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt
worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der
Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht
erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO).

ist doch alles klar?