von 60er auf 70er umsteigen


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
Hasake
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#76

Beitrag von Hasake » 08.01.2017 20:17

Wenn das Bundesverkehrsministerium sagt, dass die Reifenbindung für Motorräder weiter besteht, dann besteht die weiterhin.
Und nach deren Vorgaben prüfen dann auch die Überwachungsorganisationen und die Polizei in den Kontrollen.
Da helfen auch keine ellenlangen Beiträge in Foren.
Wenn im Fahrzeugschein nichts von Reifenbindung steht dann hat das jeweilige Motorrad keine Reifenbindung.
Ansonsten zählt das was das Verkehrsministerium sagt.
Ob man meint man braucht sich nicht dran zu halten weil das BMVBS keine Ahung hat das ist jedem selbst überlassen.
Man sollte aber die Leute die eine Reifenbindung bei ihrem Moppet im Fahrzeugschein stehen haben nicht dazu bringen sich die falschen Reifen aufzuziehen.
Und das geschieht hier gerade.


http://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

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saihttaM
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#77

Beitrag von saihttaM » 08.01.2017 20:29

Du fährst also den 15 oder 20 Jahre alten, nicht mehr neu zu bekommenen eingetragenen Reifen, der nur für geradeaus taugt?
Und mal ehrlich: der Name Ministerium disqualifiziert die schon von vorn herein (achtung, hier ist etwas Ironie im Spiel)
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#78

Beitrag von Hasake » 08.01.2017 20:51

saihttaM hat geschrieben:Du fährst also den 15 oder 20 Jahre alten, nicht mehr neu zu bekommenen eingetragenen Reifen, der nur für geradeaus taugt?
Und mal ehrlich: der Name Ministerium disqualifiziert die schon von vorn herein (achtung, hier ist etwas Ironie im Spiel)
Um mal das älteste Moppet das ich hab als Beispiel zu nehmen: 24 Jahre alte Honda NTV.
Bridgestone und Conti bieten bei jedem neuen Reifen den sie rausbringen immer eine passende Freigabe an.
So braucht man noch nicht mal mehr die im Schein eingetragenen Mittelalter-Reifengrößen zu fahren.
Vom neuen T30 Evo von Bridgestone bis zum Superklebereifen ContiAttack SM kann man alles fahren.
Tourenreifen, Sportreifen, was das Herz begehrt.
Freigabe ausdrucken, unter die Sitzbank legen, fertig.

Und eine alte NTV mit modernen Sportreifen ist nahezu unbesiegbar. (solang es nicht geradeaus geht) :mrgreen:
https://youtu.be/F_T6YrnhK3g ab 4:10 gehts los. :) Angel

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#79

Beitrag von Trobiker64 » 08.01.2017 20:59

Hasake hat geschrieben:Wenn das Bundesverkehrsministerium sagt, dass die Reifenbindung für Motorräder weiter besteht, dann besteht die weiterhin.
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in dem BMVBS-Schreiben ! Bring mal Argumente oder Nachweise und keine strammen Behauptungen. :roll:
Hasake hat geschrieben:Wenn im Fahrzeugschein nichts von Reifenbindung steht dann hat das jeweilige Motorrad keine Reifenbindung.

Das ist die erste richtige Aussage.
Hasake hat geschrieben:Ansonsten zählt das was das Verkehrsministerium sagt.
Du hast es immer noch nicht begriffen, Zulassungsrecht ist europ. Recht und da hat sich auch Deutschland ab Okt.2000 dran zu halten. Reifentypenbindungen sind nicht mehr zulässig, außer bei der Produkthaftung und auch nur bei Motorrädern. Nur bei älteren Fahrzeugen nach altem nicht europ. Recht und entsprechenden Eintragungen in den Papieren gilt dann eine Reifenbindung.
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 08.01.2017 22:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#80

Beitrag von jubelroemer » 08.01.2017 21:19

Hasake hat geschrieben:Und eine alte NTV mit modernen Sportreifen ist nahezu unbesiegbar. (solang es nicht geradeaus geht) :mrgreen:
Ausser von einer Hawk und einer kleinen SV natürlich :wink: ;) bier .
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#81

Beitrag von Hasake » 08.01.2017 21:41

Trobiker64 hat geschrieben:
Hasake hat geschrieben:Wenn das Bundesverkehrsministerium sagt, dass die Reifenbindung für Motorräder weiter besteht, dann besteht die weiterhin.
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in dem BMVBS-Schreiben ! Bring mal Argumente oder Nachweise und keine strammen Behauptungen. :roll:
Hasake hat geschrieben:Wenn im Fahrzeugschein nichts von Reifenbindung steht dann hat das jeweilige Motorrad keine Reifenbindung.

Das ist die erste richtige Aussage.
Hasake hat geschrieben:Ansonsten zählt das was das Verkehrsministerium sagt.
Du hast es immer noch nicht begriffen, Zulassungsrecht ist europ. Recht und da hat sich auch Deutschland ab Okt.2000 dran zu halten. Reifentypenbindungen sind mehr zulässig, außer bei der Produkthaftung und auch nur bei Motorrädern. Nur bei älteren Fahrzeugen nach altem nicht europ. Recht und entsprechenden Eintragungen in den Papieren gilt dann eine Reifenbindung.
http://www.westbikers-tourer.de/wbb4/in ... inigungen/

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0005_ ... reifen.pdf

In Fachkreisen spricht man in solchen Fällen von "Beratungsresistenz".
Frei nach dem Motto:
"Wo steht das Herr Wachtmeister!? Ich achte nur Gesetze und Verordnungen die ich selber gelesen hab!
Deswegen bau ich mir mein Moppet um wie ich das für richtig halte und wundere mich wenn der Staat dann durchgreift!" :wink:

Ich bin raus aus diesem Thread. Soll sich jeder die Reifen aufs Moppet machen die er für richtig hält und einfach gucken was kommt. Peace! ;) bier

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#82

Beitrag von Trobiker64 » 08.01.2017 22:07

Hasake hat geschrieben:Ich achte nur Gesetze und Verordnungen die ich selber gelesen hab!
Nach deinen Beiträgen zu urteilen, hast du bei diesem Sachverhalt noch nichts Vorschriften relevantes gelesen, oder zumindest nicht begriffen, und kannst daher auch nichts vorlegen, sondern verweist nur auf Meinungen Dritter. Ich habe die zuständigen Vorschriften genannt, in der Knowledgebase die entscheidenden Passagen zitiert und es hier nochmals erklärt. Mehr kann man nicht tun, von daher bin ich da auch raus, wenn jemand Fakten nicht akzeptiert. :wink:
Wir sollten zum eigentlichen Thema zurück kehren.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#83

Beitrag von Pat SP-1 » 09.01.2017 14:36

Trobiker64 hat geschrieben: Von mir sieht seit einigen Jahren keine Prüfstelle mehr eine Reifenfreigabe. Sollte ich mal deswegen bei der HU durchfallen, wird bei Beratungsresistenz sofort Strafanzeige erstattet wegen Betrug und gleichzeig eine Beschwerde beim KBA erstellt.
Worin genau besteht der Betrug? Betrug ist laut StGB, sich durch falsche Angaben o.ä. des Eigentums eines anderen zu bemächtigen. Inwiefern bemächtigt sich ein Sachverständiger deines Eigentums, wenn er Dir einen Prüfstempel verweigert?

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#84

Beitrag von jubelroemer » 09.01.2017 14:45

Pat SP-1 hat geschrieben:Inwiefern bemächtigt sich ein Sachverständiger deines Eigentums, wenn er Dir einen Prüfstempel verweigert?
€70,- - Schein :?:
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#85

Beitrag von Pat SP-1 » 09.01.2017 14:49

jubelroemer hat geschrieben:
Pat SP-1 hat geschrieben:Inwiefern bemächtigt sich ein Sachverständiger deines Eigentums, wenn er Dir einen Prüfstempel verweigert?
€70,- - Schein :?:
Kostet eine Nachprüfung neuerdings so viel? Die Kosten für 1 Mal HU kannst Du nicht zählen, die kostet mit oder ohne Plakette gleich viel.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#86

Beitrag von Trobiker64 » 09.01.2017 15:33

Pat SP-1 hat geschrieben:
Trobiker64 hat geschrieben: Von mir sieht seit einigen Jahren keine Prüfstelle mehr eine Reifenfreigabe. Sollte ich mal deswegen bei der HU durchfallen, wird bei Beratungsresistenz sofort Strafanzeige erstattet wegen Betrug und gleichzeig eine Beschwerde beim KBA erstellt.
Worin genau besteht der Betrug? Betrug ist laut StGB, sich durch falsche Angaben o.ä. des Eigentums eines anderen zu bemächtigen. Inwiefern bemächtigt sich ein Sachverständiger deines Eigentums, wenn er Dir einen Prüfstempel verweigert?
Nein, erst wenn er bei der Nachprüfung abkassiert. Da erst jetzt ein Vermögensschaden, auf Basis eines vorgetäuschten Irrtums, speziell zu diesem Sachverhalt entstanden ist. Die Verweigerung des Prüfstempels alleine ist natürlich kein Betrug, sofern die dafür festgelegten Kriterien auch eingehalten wurden. Entspricht das Fahrzeug allerdings den gültigen Rechtsvorschriften, und es wird trotzdem vorsätzlich mit rechtsbeugenden Methoden, die Plakette verweigert, ist das Betrug. Ich könnte da noch andere Beispiele aus der Vergangenheit bringen, die vor allem die älteren Forumsmitglieder interessieren würden. Aber früher ist man noch ehrfürchtig mit Kupferpaste in der Hose zu TÜV gefahren, da hatte der Prüfer immer Recht. :mrgreen:

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#87

Beitrag von Pat SP-1 » 09.01.2017 17:03

Auch dann ist mir nicht klar, ob es Betrug ist. Der Prüfer bereichert sich nicht, er bekommt sein Gehalt unabhängig vom Prüfergebnis. Stellt sich die Frage, ob der TÜV als juristische Person der Dritte sein kann, für den er es macht. Da das Strafrecht nur auf natürliche Personen anwendbar ist, habe ich daran Zweifel.

Gibt es hier denn keine Juristen, die dazu was sagen können?

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#88

Beitrag von janaldo » 09.01.2017 18:38

Ich bin zwar kein Jurist, aber das dürfte § 14 StGB regeln.
Wäre ja noch schöner, wenn das Strafrecht nicht für Firmen gelten würde :lol:

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#89

Beitrag von Pat SP-1 » 09.01.2017 18:52

Ich muss ehrlich sagen, dass ich §14 nicht verstehe. Aber allgemein gilt das Strafrecht nicht für juristische Personen. Man kann eine Firma schlecht ins Gefängnis stecken :wink: Für sowas gilt entweder das Privatrecht oder das Verwaltungsrecht.
Meine Frage ist, ob eine juristische Person der Dritte in § 263 1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.sein kann. Das dürfte in der Tat in §14 stehen, aber den verstehe ich nicht.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#90

Beitrag von Trobiker64 » 09.01.2017 18:56

Pat SP-1 hat geschrieben:Da das Strafrecht nur auf natürliche Personen anwendbar ist
Das ist korrekt, aber im Normalfall haben Prüfstellen einen leitenden amtlich anerkennten Sachverständigen, im Volksmund leitenden Ingenieur, der für die Prüfstelle verantwortlich ist. Das wäre auch der nächste Anlaufpunkt bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Prüfer bevor schärferes Geschütz aufgefahren wird. Eine vorherige Kontaktaufnahme /Beschwerde beim KBA kann ebenfalls helfen. Das hat mir schon selbst ein TÜV-Prüfer gesteckt. Ich wollte ursprünglich auch nur darauf hinweisen, das Prüfer und Sachverständige bei Rechtbeugung nicht unangreifbar sind. Genau dieser Umstand führt dann oft zu unterschiedlichen Bewertungen bei technischen Änderungen.

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