von 60er auf 70er umsteigen


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
hallo_spencer
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#91

Beitrag von hallo_spencer » 10.01.2017 11:44

Um zum Thema zurück zu kommen. Ich habe bislang zu der Reifenbindung nichts gefunden, außer in Foren wo drauf mal hingewiesen wird, dass es Reifenbindung nicht mehr gibt. Ich meine wenn dass doch schon ein paar Jahre gilt, wieso berichtet keiner davon. Z.b. ADAC Motorsport usw. Die berichten doch sonst aallen möglichen Zeugs, Winterreifenpflicht usw. Wenn ich da was finden würde, könnte ich beim Tüv auch was glaubhaftes vorlegen und nicht wie ein Anwalt mit Gesetzen dort diskutieren, da ich diesbezüglich hiermit Ahnung habe. Es kann dich einfach nicht sein dass jeder den ich frage, nichts davon weiß. Selbst der Reifenhändler der mir meine Reifen aufgezogen hat, fragte ich ich auch sicher bin dass die Reifen eine Freigabe haben. Dass kann doch einfach nicht sein dass dazu nifürs schriftliches zufinden ist, außer das entsprechende Gesetz selber interpretieren zu müssen.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#92

Beitrag von Pat SP-1 » 10.01.2017 12:04

hallo_spencer hat geschrieben: Dass kann doch einfach nicht sein dass dazu nifürs schriftliches zufinden ist, außer das entsprechende Gesetz selber interpretieren zu müssen.
Wieso, Du hast doch was schriftliches, nämlich deinen Fahrzeugschein. Entweder steht da eine Reifenbindung ´drin oder nicht. Da die Zulassung des Fahrzeugs, bei der der Fahrzeugschein ausgestellt wird, ein Verwaltungsakt ist, wird dieser nach Ablauf der Widerspruchsfrist (üblicherweise 30 Tage, bei falscher oder nicht erfolgter Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr) rechtskräftig, selbst, wenn er rechtswidrig ist. Wenn er rechtswidrig ist, muss man in der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen oder Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Wenn Du das nicht gemacht hast, dann Pech für die Kuh Elsa.
Zumal es doch bei der SV eh scheißegal ist, da gibt es doch Reifenfreigaben ohne Ende.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#93

Beitrag von jubelroemer » 10.01.2017 12:36

Pat SP-1 hat geschrieben:Zumal es doch bei der SV eh scheißegal ist, da gibt es doch Reifenfreigaben ohne Ende.
Deshalb ist das auch kein so gravierendes Problem. Bei den vorliegenden Freigaben sollte für jeden etwas dabei sein ;) bier .
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#94

Beitrag von Trobiker64 » 10.01.2017 13:51

Pat SP-1 hat geschrieben:Wieso, Du hast doch was schriftliches, nämlich deinen Fahrzeugschein. Entweder steht da eine Reifenbindung ´drin oder nicht.
@Pat SP-1
In diesem Zusammenhang hätte ich mal eine Frage an dich. Mal angenommen, ich lasse mir zusätzlich ein Anbauteil (z.B. einen Bugspoiler mit Teilegutachten, könnte aber auch was anderes sein) beim TÜV abnehmen und letztlich beim Straßenverkehrsamt zusätzlich in die Papiere und damit in die Typengenehmigung (Betriebserlaubnis) mit aufnehmen. Darf ich dann auch ohne Bugspoiler die Mopete bewegen ?

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#95

Beitrag von Pat SP-1 » 10.01.2017 14:08

Keine Ahnung. Ist aber eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Als ich die Rückverlegung der Fußrasten gemacht habe, habe ich mir die Frage gestellt, ob ich die Eintragung wieder ändern lassen müsste, wenn ich sie wieder abbauen sollte. Ich habe mich dann einfach dafür entschieden, den Umbau ein paar Tage zu testen und ihn erst dann eintragen zu lassen.

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#96

Beitrag von hallo_spencer » 10.01.2017 14:16

Reifenbindung steht bei meiner Knubbel drin. Ist eines der letzten produzierten. Demnach also nach EU Recht zugelassen. Die Zulassungsstelle wird mir diese Eintragung nicht so einfach rausnehmen.
Es geht nicht darum ob die SV viele Reifenfreigaben hat, sondern allgemein und dass ich Mischreifen dann fahren kann.
Also müsste ich wenn Widerspruch bei der Zulassungsstelle einreichen?

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#97

Beitrag von Pat SP-1 » 10.01.2017 14:28

Warum um alles in der Welt willst Du Mischreifen fahren?
Wenn man was Reifen angeht so empfindlich ist, wie hier oft gesagt wird, dann scheidet Mischbereifung doch völlig aus, da sie sicher nie optimal ist. Wenn einem die Reifenwahl nicht so wichtig ist, spricht doch nichts dagegen, immer den Reifen, der gerade abgefahren ist, gegen einen neuen des gleichen Typs zu tauschen.

Wenn Du es echt erzwingen willst, die Reifenbindung austragen zu lassen, dann solltest Du einen Anwalt fragen. Die können zuverlässiger Auskunft geben als ein Internetforum zu Motorrädern.
Wahlweise gibt es noch die Möglichkeit, sich die Reifenbindung auf eigene Kosten austragen zu lassen. Es gibt Leute, die das schon gemacht haben und Dir wahrscheinlich auch Auskunft geben können, wie sie das gemacht haben (wenn ich mich recht erinnere habe ich auch hier im Forum mal was dazu gelesen).
Zuletzt geändert von Pat SP-1 am 10.01.2017 14:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#98

Beitrag von saihttaM » 10.01.2017 14:34

Meiner Meinung nach müsste dann bei den Zusatzzeilen "auch mögl.: Bugspoiler Typ X" oder "auch mögl.: Lenkerverkleidung Herst. Y" in den Papieren stehen. Also quasi als Option.

Was auch gerne gemacht wird bzw. bei mir so war, ist, Stahlflex zusammen mit dem Lenker einzutragen. Meine Flex haben ne KBA, vorne wie hinten, also alles i.O. Nach meinem Unfall musste der Lenker neu und der Kittel hat ihn mir sinngemäß "in Verb. m. Stahlflex Lucas Typ bla vorne und hinten" eingetragen. Der Sinn erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber latte, der Bock soll ja weg :( :D
Gruß, Mattis
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#99

Beitrag von Trobiker64 » 10.01.2017 14:50

Pat SP-1 hat geschrieben:Keine Ahnung. Ist aber eine interessante Frage
Ich möchte meine Frage mit meiner Gegenfrage dir beantworten. :D Erlischt die Typengenehmigung des Herstellers (ohne Bugspoiler) nur wegen deiner zusätzlichen Eintragung ? :wink: Ich schreibe dir danach worauf ich hinaus will.
hallo_spencer hat geschrieben:Demnach also nach EU Recht zugelassen.
Erkennbar an der Eintragung der Abgasnorm. Steht in den Papieren 97/24 über 175ccm... oder 2002/51....... oder 2003/77... handelt es sich um EU-Recht.
hallo_spencer hat geschrieben:Also müsste ich wenn Widerspruch bei der Zulassungsstelle einreichen?
Nein, denn die Reifenbindung wurde vom Fahrzeughersteller beim Zulassungsverfahren (über die 91/61/ ewg bzw. 2002/24/eg) mit angegeben, obwohl dies nicht mehr bindend verankert werden kann. Da ist die Vorschriftenlage eindeutig über die 97/24/EG Kap.1 (Reifen) Anhang III. Daher ist dieser Eintrag über die Zulassung auch nicht mehr formal bindend sondern nur eine Empfehlung oder Option. Und genau dieser Sachverhalt wird von vielen Leuten nicht verstanden. Der Fahrzeughersteller macht dies ausschließlich aus Produkthaftungsgründen, weicht man von der -Vorgabe- ab, haftet man auch selber für die Schäden. Aber TÜV und Polizei geht die -Vorgabe- nichts an, da formal das Fahrzeug, z.B. mit einer Mischbereifung, den geltenden Zulassungsvorschriften entspricht.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#100

Beitrag von Pat SP-1 » 10.01.2017 15:09

Trobiker64 hat geschrieben:Daher ist dieser Eintrag über die Zulassung auch nicht mehr formal bindend sondern nur eine Empfehlung oder Option.
]
Bei mir steht nichts von Hinweis, sondern "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Das ist eine Forderung.
Behörden schreiben keine Hinweise, es sei denn sie sind explizit als Hinweise gekennzeichnet.

Wenn Du Recht hast und die Behörde damit rechtswidrig gehandelt hat, gilt das, was ich oben über Verwaltungsakte geschrieben habe. Solange ein Verwaltungsakt nicht nichtig ist oder rechtzeitig angefochten wurde, hat er Bestand, unabhängig davon, ob er rechtswidrig ist oder nicht (kannst Du gerne im Verwaltungsverfahrensgesetz nachlesen). Dass man einen rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtzeitig anfechten muss, wenn man nicht damit einverstanden ist oder sich Schadensersatz erhofft, hatte doch auch E.ON letztes Jahr erfahren...

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#101

Beitrag von Trobiker64 » 10.01.2017 15:47

@Pat SP-1
Ist deine Knubbel überhaupt nach europ. Recht homologiert ? Es gab bis Mitte 2000 noch eine Menge Fahrzeuge die nach alten Rechtsgrundlagen zugelassen wurden, erkennbar an der fehlenden Eintragung der Abgasnorm bzw. Zulassungsrichtlinie. Die alten Fahrzeuge mussten nur der ECE-R40 entsprechen, im Zweifel kopiere mal den Schein und dann schauen wir mal.

"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" wird pauschal in die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 eingetragen und bedeutet nur, dass der Fahrer/Halter event. vorhandene Reifenbindungen (je nach Rechtsgrundlage der Zulassung) beachten soll. Gibt es keine Bindung, ist der Eintrag nicht relevant. Von daher kann die ausführende Behörde, also das KBA, auch nicht rechtswidrig handeln. Bei meiner 650er Bandit gibt es weder formal durch EU-Recht eine Reifenbindung, noch durch (nicht bindende) Eintragungen des Fahrzeugherstellers in die Typengenehmigung. Trotzdem steht diese Formulierung in meinen Papieren.

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#102

Beitrag von Pat SP-1 » 10.01.2017 15:59

Abgasnorm müsste Ziffer V9 sein? Da steht bei mir nichts. Wie gesagt, weder bei der Knubbel noch bei der Honda interessiert mich die Thematik. Ich darf fahren, was ich brauche, da es genügend Freigaben gibt, inkl. 70er Querschnitt vorne bei der Knubbel und 55er Querschnitt hinten bei der Honda. Bei der Cagiva meiner Frau könnte das Thema vielleicht mal interessant werden, falls es da keine neuen Freigaben mehr geben sollte. Da wäre es aufgrund der geringen Stückzahl denkbar. Knubbel-SVs fahren so viele von ´rum, da wird es noch auf genügend lange Sicht ausreichend Freigaben für neue Reifen geben.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#103

Beitrag von Trobiker64 » 10.01.2017 16:40

Pat SP-1 hat geschrieben:Abgasnorm müsste Ziffer V9 sein? Da steht bei mir nichts.
Nein, im alten Fahrzeugschein unter 1. unter den drei Typennummern, in der neueren Zulassungsbescheinigung Teil 2 unter Punkt 14. Wenn dort gähnende Leere ist gilt altes Recht, und dann sind Eintragungen mit einer Reifenfabrikats- und Typenbindung festgeschrieben. Leider. Aber es gibt ja noch reichlich Freigaben. :D

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#104

Beitrag von hallo_spencer » 10.01.2017 23:20

So anbei die Zulassungsbescheinigung meiner Knubbel. Erstzulassung 2003 also muss es eines der letzten sein.
Mir geht es ja nicht darum, unbedingt Mischreifen fahren zu wollen, warum auch. Aber es kommt immer mal wieder vor, dass der Hinterreifen neu muss aber der vordere noch halten würde. Wenn man dann ein gutes Angebot eines Reifens bekommt, jedoch eines anderen Herstellers, kann man denen nicht nachgehen, da man den Vorderreifen auch tauschen muss. So war es bei mir. Ich musste wieder PilotPower nehmen, weil nur das wecheseln des Hinterreifens mit PilotPower günstiger war als der vom günstigen Angebot, da ich bei dem günstigen Angebot beide Reifen tauschen müsste. Könnte ich Mischreifen fahren, wäre ich mit dem günstigen Angebot besser weggekommen. Lassen wir mal die angebliche schlechte Fahreigenschaft mit Mischreifen außer acht. Interessiert mich eh nicht, da ich nicht wie blöde in Kurven heize, sondern mehr Touren mache und wenn, gerne auf der Geraden beschleunige da der V2 Anzug so spaß macht. Daher auch Hinterreifen ist schneller unten als Vorderreifen.
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#105

Beitrag von Pat SP-1 » 11.01.2017 7:25

Der spontane Anzug eines V2 bringt doch eher beim Beschleunigen am Kurvenausgang was. Wenn Du gerne auf der Gerade das Gas stehen lässt, ist ein Vierzylinder besser, da man den besser drehen kann :wink:
Zugegeben, war jetzt etwas off-topic. Halb on-topic: musst halt am Ende der Geraden bremsen, dann verschleißt auch der Vorderreifen schneller. Wenn Du dann auch noch in Schräglage beschleunigst und geradeaus eher dahinrollst (muss man ja wegen Tempolimit eh die meiste Zeit), hält je nach Verhältnis Kurven zu Geraden evtl. der Hinterreifen länger als der vordere.

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