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Beitrag
von heikchen007 » 19.12.2006 18:27
Wenn die Lenkerverkleidung eine ABE hat, mußt du nix eintragen lassen.
Ist ja eben eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Du mußt die ABE allerdings immer dabei haben.
Sollte deine Lenkerverkleidung keine ABE haben, sondern nur ein Teilegutachten,
dann ist eine Eintragung in die Papiere notwendig.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras