Schäden nach Auffahrunfall
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Anwalt ist noch nicht eingeschaltet, aber ich werde mir jetzt vorsorglich schon mal einen Suchen und die Sachlage schildern. Bisher habe ich nur das Geld bekommen aber noch nicht das Abrechnungsschreiben. Und ohne das will man mir bei der gegnerischen Versicherung keine Fragen beantworten.
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Ich hab bei dem Vollcrash meiner DKW vor 4 Jahren (siehe OWL 2) gelernt das der Anwalt unverzichtbar ist. Immer wenn die gegnerische Versicherung zicken gemacht wegen irgendwas hat kam er mit neuen Ideen wie ich zu meinem Recht (Geld) kam.
War mir damals vom ADAC empfohlen worden der Mann (mir noch anderen, durfte mir einen aussuchen)
Die Stiefel sind das mindeste.
Bei mir wurde Helm, Hose, Jacke, Schuhe, Brille gezahlt (hatte bis auf Jacke normale Sachen an) war alles Blutverschmiert nach dem Nasenbruch, Nutzungsausfall für 2 Wochen, es wurde eine Hilfskraft für den Haushalt abgerechnet, rest weiss ich gerade nicht mehr.
War mir damals vom ADAC empfohlen worden der Mann (mir noch anderen, durfte mir einen aussuchen)
Die Stiefel sind das mindeste.
Bei mir wurde Helm, Hose, Jacke, Schuhe, Brille gezahlt (hatte bis auf Jacke normale Sachen an) war alles Blutverschmiert nach dem Nasenbruch, Nutzungsausfall für 2 Wochen, es wurde eine Hilfskraft für den Haushalt abgerechnet, rest weiss ich gerade nicht mehr.
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- SV-Rider
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Das habe ich inzwischen auch gelesen, das Schutzkleidung zum Neuwert ersetzt werden muss und auch der Helm auch ohne sichtbare Schäden.
Ich bin mir grad nur leider unsicher beim einschalten eines Anwalts, weil ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe. Sollte die Versicherung wieder erwarten im Recht sein, habe ich dann die Anwaltskosten am Hals.
Ich bin mir grad nur leider unsicher beim einschalten eines Anwalts, weil ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe. Sollte die Versicherung wieder erwarten im Recht sein, habe ich dann die Anwaltskosten am Hals.
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Gibt es nicht eine "Rechtsbelehrung"? Die ist kostenpflichtig (relativ wenig), dann schilderst du dem Anwalt das Problem, er sagt dir dann ob das richtig ist oder ob die dich übern Tisch ziehen wollen....
Rechtsschutz ist leider in unserer Welt wichtig. Ich hab die Verkehrsrechtsschutz über den ADAC.
Rechtsschutz ist leider in unserer Welt wichtig. Ich hab die Verkehrsrechtsschutz über den ADAC.
Zuletzt geändert von Dieter am 10.05.2016 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schäden nach Auffahrunfall
Ich werd es mal versuchen und berichten was bei rumgekommen ist.
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Den Eindruck habe ich übrigens auch.Koopmander hat geschrieben: Lag ich falsch in meiner Annahme oder will mich die Versicherung über den Tisch ziehen?
Wieviel hast du denn bekommen??
Wieso sollte die denn im Recht sein? Dir ist jemand hinten drauf gefahren und damit hast du keine Schuld?Koopmander hat geschrieben:Sollte die Versicherung wieder erwarten im Recht sein, habe ich dann die Anwaltskosten am Hals.
War der andere Beiteiligte ein Freund/Bekannter von dir? Gibt es noch andere Zeugen?
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Ich habe ca. die Hälfte von der Differenz des wiederbeschaffungswertes und des Restwertes bekommen. Wieviel davon auf schutzkleidung entfällt weiß ich nicht weil die Post momentan wohl etwas langsam ist
Es war ein mir unbekannter Motorradfahrer der mir reingefahren ist und ich habe auch einen Zeugen. Die Schuldfrage ist eindeutig, mir geht's hier aber darum das die Versicherung nicht das zahlt was ich als rechtmäßig empfinde. Und sollte sie doch im Recht sein mit dem geringen Betrag den ich bekommen habe, was ist dann mit den Anwaltskosten?

Es war ein mir unbekannter Motorradfahrer der mir reingefahren ist und ich habe auch einen Zeugen. Die Schuldfrage ist eindeutig, mir geht's hier aber darum das die Versicherung nicht das zahlt was ich als rechtmäßig empfinde. Und sollte sie doch im Recht sein mit dem geringen Betrag den ich bekommen habe, was ist dann mit den Anwaltskosten?
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Anwaltliche Erstberatung heißt das Zauberwort.
Gibt's über die Verursacherfrage Zweifel?
Wenn nicht, also der andere ist der alleinige Verursacher, dann zahlt dessen Haftpflicht Deinen Anwalt.
Gibt's über die Verursacherfrage Zweifel?
Wenn nicht, also der andere ist der alleinige Verursacher, dann zahlt dessen Haftpflicht Deinen Anwalt.
Lack oben, Gummi unten.
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Anwalt eingeschaltet, Großteil des Gelds ist jetzt da und ich kann endlich auf die Suche gehen! Ich denke es soll wieder eine SV1000N werden, hoffentlich ist noch was passendes auf dem Markt zu bekommen
vielen Dank für die Antworten!

Re: Schäden nach Auffahrunfall
Etwas spät aber naja...
Insgesamt wars trotzdem mickrig...
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Kradkleidung.php
Völlig egal ob die Versicherung in dem konkreten Streitfall recht oder unrecht hat. Für die Kosten des Anwalts geht es nur darum wer Schuld am Unfall hat. Hat der Unfallgegner 100% Schuld, muss die gegnerische Versicherung 100% der Kosten für den Anwalt deiner Wahl tragen. Dein Anwalt kann dann die kokrete Schadenshöhe durch Rechtsmittel klären und einfordern.
Wenn es be dir in die richtige Richtung läuft ist es doch super!
VG
Haushaltsführungsschaden wurde bei mir nicht berechnet. Nutzungsausfall nur teilw., Kleidung ebenfalls nur teilw... Immerhin hab ich noch ne Abfindung bekommen und das Schmerzensgeld wurde erhöht. (Achtung wenn einem eine Abfindung angeboten wird, werden damit auch sämtliche Folgeansprüche, z.B. bei dauerhaften Einschränkungen abgegolden - sowas nur mit Anwalt machen oder wenn man keine körperlichen Probleme hat/hatte)Dieter hat geschrieben:Bei mir wurde Helm, Hose, Jacke, Schuhe, Brille gezahlt (hatte bis auf Jacke normale Sachen an) war alles Blutverschmiert nach dem Nasenbruch, Nutzungsausfall für 2 Wochen, es wurde eine Hilfskraft für den Haushalt abgerechnet, rest weiss ich gerade nicht mehr.
Insgesamt wars trotzdem mickrig...
Das ist falsch! Nur der Helm muss zum Neuwert ersetzt werden (auch ohne sichtbare Schäden), bei der restlichen Schutzkleidung ist ein Abzug möglich. Wenn die Versicherung das dennoch ohne Murren zahlt, Glück gehabt! Ich hätte dafür klagen müssen.Koopmander hat geschrieben:Das habe ich inzwischen auch gelesen, das Schutzkleidung zum Neuwert ersetzt werden muss und auch der Helm auch ohne sichtbare Schäden.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Kradkleidung.php
Rechtsschutz brauchst du zum klagen.Dieter hat geschrieben:Ich bin mir grad nur leider unsicher beim einschalten eines Anwalts, weil ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe. Sollte die Versicherung wieder erwarten im Recht sein, habe ich dann die Anwaltskosten am Hals.
Völlig egal ob die Versicherung in dem konkreten Streitfall recht oder unrecht hat. Für die Kosten des Anwalts geht es nur darum wer Schuld am Unfall hat. Hat der Unfallgegner 100% Schuld, muss die gegnerische Versicherung 100% der Kosten für den Anwalt deiner Wahl tragen. Dein Anwalt kann dann die kokrete Schadenshöhe durch Rechtsmittel klären und einfordern.
Wenn es be dir in die richtige Richtung läuft ist es doch super!
VG
Fuhrpark:
72er Simson Star
for sale... -> 99er Suzuki SV650S
coming soon... -> 99er Suzuki TL1121SR
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SVrider:
Re: Schäden nach Auffahrunfall
Ah ok, ich hatte es so verstanden das alles an Schutzkleidung zum Neuwert ersetzt wird. Das mit dem Helm ist gut zu wissen, da hat sich (vor einschalten des Anwalts) die Versicherung quer gestellt und zuletzt geschrieben, ich solle bitte alle Sachen der Versicherung zu senden. Vor allem beim Helm und dem Umgang mit Paketen durch Paketdienste eine super Idee... Nicht!
Aber zum Glück hab ich inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, der mir dann auch noch erzählt hat das mir z.B. Kosten für die Wiederbeschaffung bis zu einer gewissen Höhe erstattet werden und es steht auch noch Schmerzensgeld aus.
Aber zum Glück hab ich inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, der mir dann auch noch erzählt hat das mir z.B. Kosten für die Wiederbeschaffung bis zu einer gewissen Höhe erstattet werden und es steht auch noch Schmerzensgeld aus.