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Lenkerverkleidung
Verfasst: 19.12.2006 18:12
von meierstattoo
Muß ich eigendlich eine Lenkerverkleidung eintragen lassen oder brauche ich dafür nur eine ABE ??
MFG
Andreas
Verfasst: 19.12.2006 18:27
von heikchen007
Wenn die Lenkerverkleidung eine ABE hat, mußt du nix eintragen lassen.
Ist ja eben eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Du mußt die ABE allerdings immer dabei haben.
Sollte deine Lenkerverkleidung keine ABE haben, sondern nur ein Teilegutachten,
dann ist eine Eintragung in die Papiere notwendig.