Einzelabnahme beim Tüv


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
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Planlos
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Einzelabnahme beim Tüv

#1

Beitrag von Planlos » 06.05.2012 18:40

Wollte mal kurz erzählen was ich da so erlebt habe :D
Am Freitag hatte ich ne Einzelabnahme wegen meiner 6 Zoll Felge mit 190/50 Bereifung lief auch alles gut :D (ist mir auch als ww eingetragen worden, so kann ich die 5,5 Zoll auch noch fahren) habe dann natürlich auch gleich Lenker, Bugspoiler, Tacho, HHL und Bremsleitungen eintragen lassen weil mir klar war das die ABE`s die ich dafür habe dann natürlich nicht mehr gelten, weil sich diese alle auf den Serienzustand beziehen.
Dann hab ich mit dem Tüver mal so gesprochen, weil er meinte ich hätte auch ohne die Abnahme der Felge schon lange keine BE mehr gehabt ! Ich :?: im Kopf, da hat er mir das alles mal in den ABE`s gezeigt. (ABE hatte ich für HHL, Lenker, Bugspoiler und Stahlflexleitungen der Tacho ist laut Acewell nicht eintragungspflichtig, das sah der Tüver auch anders, mir ist es jetzt egal, kam auf die 20,- € auch nicht mehr an, so können sie mich jetzt mal alle :D)
In sämtlichen ABE`s von mir stand, sofern sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet, mit anderen Worten, jede einzelne ABE hebelt die andere aus, selbst eine Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung verliert ihre Gültiggkeit (wenn man z.B. nen anderen Lenker mit ABE fährt) weil sich diese auf den original Zustand bezieht. (ich weiß das mit den Reifen und dem EU-Recht, habe aber keine Lust mich im Ernstfall durch die Gerichte zu schlagen)
Also nur mal so an die, die mehrere ABE`s mit sich führen, schaut da mal genauer rein ob sie miteinander funktionieren, ansonsten lieber den Gang zum Tüv und das Zeug eintragen lassen, nicht das ihr im Ernstfall in die Röhre schaut.
Gruß
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#2

Beitrag von VOODOO » 06.05.2012 20:07

Hab meine Stahlflex bei der Granate auch gleich mit eintragen lassen, so brauch ich die ABE nicht mitschleppen. Kost einmal Geld und man hat weniger Ärger.
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#3

Beitrag von B-JT** » 07.05.2012 13:48

Planlos hat geschrieben:... mit anderen Worten, jede einzelne ABE hebelt die andere aus,..
Moin,

der TÜVer hätte mehr Geld als Vertreter gemacht :) Angel

Was er dir da aufgeschwatzt hat ist schlichtweg Müll!!

Ist nur so bei Umbauten, die in einem direkten Zusammenhang stehen und sich somit unmittelbar beeinflussen.
Wie z. B. breiterer Hinterradfelge <> Reifendimension aber niemals nie nicht wird die BE / ABE z. B. der Stahlflex / Lenker / Rastenanlage .... dadurch ungültig.

Bye

Jürgen
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#4

Beitrag von Trobiker64 » 07.05.2012 15:09

Was manche Tüvler für einen Mist erzählen ist unglaublich. :x Wie mein Vorposter schon schrieb, muss eine Abhängigkeit der Teile vorhanden sein und dies ist in den Hinweisen für die Gültigkeit der ABE beschrieben. Zudem, bevor eine BE erlischt, muss auch ein Tatbestand nach Para. 19.2 definitiv vorliegen. Das kann nicht alleine aufgrund fehlender Eintragungen voraus gesetzt werden. Der Typ hat überhaupt keine Ahnung vom Zulassungsrecht. :x

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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#5

Beitrag von Ati » 07.05.2012 15:54

na immerhin hat er offenbar den ganzen Kram eingetragen. Insofern ist er schon mal um Längen besser als manch andere Prüfer (Dekra winke :mrgreen: ) Dennoch sollte man solche widersinnigen Aussagen erst mal in Zweifel ziehen. :wink: Zur Kenntnis nehmen, evtl. "ach ja?" sagen, mit dem Kopf nicken und gut ist.
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#6

Beitrag von Planlos » 07.05.2012 20:53

Das mag ja sein das er nur Geld anzocken wollte ! So genau kenn ich mich mit dem ganzen Scheiß auch nicht aus, aber wie gesagt, in jeder meiner einzelnen ABE`s steht drin das sich das Fahrzeug im Serienzustand befinden muss. Wenn ich also ne anderen Lenker drauf habe, ist das Fahrzeug nicht mehr im Serienzustand, somit würde normal die ABE für die HHL nicht mehr gelten oder ? Ich weiß es nicht !
Ich weiß nur das er mir jetzt alles eingetragen hat und somit bin auf jedenfall auf der sicheren Seite :D
Gruß
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#7

Beitrag von crysiscore » 07.05.2012 21:08

Planlos hat geschrieben:Das mag ja sein das er nur Geld anzocken wollte ! So genau kenn ich mich mit dem ganzen Scheiß auch nicht aus, aber wie gesagt, in jeder meiner einzelnen ABE`s steht drin das sich das Fahrzeug im Serienzustand befinden muss. Wenn ich also ne anderen Lenker drauf habe, ist das Fahrzeug nicht mehr im Serienzustand, somit würde normal die ABE für die HHL nicht mehr gelten oder ? Ich weiß es nicht !
Ich weiß nur das er mir jetzt alles eingetragen hat und somit bin auf jedenfall auf der sicheren Seite :D
Gruß
Dann dürfte die Abe aber so oder so keine Wirkung haben.
Selbst wenn deine Maschine 100 % original ist, wenn du dann ein teil verbaust in dessen abe steht gültig nur im orginalzustand.. dann ist die doch schon mit einbau des besagten gegenstandes ungültig weil es nicht mehr original ist.
Also entweder labert der Tüv prüfer extremen mist oder diejenigen, die die Abe geschrieben haben, haben sich ein Eigentor geschossen.

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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#8

Beitrag von Logan » 07.05.2012 23:17

Tja laut der logik darf man weder Flüssigkeiten, bremsbeläge, lager usw von anderen herstellern verbaut/benutz haben.
auch kettenschutz und kzh würden dann ne abe schon aushebeln.

KÄSE!
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#9

Beitrag von crysiscore » 08.05.2012 2:04

Logan hat geschrieben:Tja laut der logik darf man weder Flüssigkeiten, bremsbeläge, lager usw von anderen herstellern verbaut/benutz haben.
auch kettenschutz und kzh würden dann ne abe schon aushebeln.

KÄSE!
Da brauch man sich gar ned wundern das sich heuzutage so gut wie niemand mehr traut selber ein wenig am Mopped zu schrauben :roll:

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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#10

Beitrag von Planlos » 08.05.2012 6:23

crysiscore hat geschrieben: Dann dürfte die Abe aber so oder so keine Wirkung haben.
Selbst wenn deine Maschine 100 % original ist, wenn du dann ein teil verbaust in dessen abe steht gültig nur im orginalzustand.. dann ist die doch schon mit einbau des besagten gegenstandes ungültig weil es nicht mehr original ist.
Also entweder labert der Tüv prüfer extremen mist oder diejenigen, die die Abe geschrieben haben, haben sich ein Eigentor geschossen.
Na das ist so ja nicht richtig ! In der ABE steht ja drin das das Fahrzeug bis auf z. B. den Lenker im original Zustand sein muss, somit ist deine Ausage falsch 8)
Logan hat geschrieben:Tja laut der logik darf man weder Flüssigkeiten, bremsbeläge, lager usw von anderen herstellern verbaut/benutz haben.
auch kettenschutz und kzh würden dann ne abe schon aushebeln.
KÄSE!
Das ist ja nunmal bißchen aus der Luft gegriffen und überspitzt :D Wir reden hier von bauart bedingten Veränderungen,wie Jürgen schon schrieb
B-JT** hat geschrieben:Ist nur so bei Umbauten, die in einem direkten Zusammenhang stehen und sich somit unmittelbar beeinflussen.
Wie z. B. breiterer Hinterradfelge <> Reifendimension aber niemals nie nicht wird die BE / ABE z. B. der Stahlflex / Lenker / Rastenanlage .... dadurch ungültig.
Bye
Jürgen
Sprich nen breiter Lenker und ne HHL können sich evtl. schon negativ beeinflussen bei ner Stahlflex sehe ich das z. B. auch anders ! Aber wie gesagt ich bin kein staatlichanerkanter Sachverständiger, und ich glaube eher solch einem der mir alles einträgt, als auf Aussagen aus dem www, denn wenn es später mal hart auf hart kommen sollte und es vor Gericht gehen sollte, wird da auch ein Sachverständiger hinzugerufen ! Und dann will ich nicht da stehen und sagen müssen aber im www steht ! Aber ich werde heute mal beim Küs nachfragen, wie die das da sehen :)
Gruß
ps ich wollte damit keine Grundsatzdiskussion übers eintragen oder nicht eintragen lostreten, aber es scheint da ja doch mehr Ansichten und Aussagen zu geben als gut ist. Nur bräuchte man das alles schwarz auf weiß in Gesetzes oder Richtlinenform, damit man das im Ernstfall auch vor Gericht vorlegen kann, vorallem muss man damit nen Richter und auch den (wie hier immer gesagt wird) "unfähigen Sachverständigen" überzeugen denn sonst hat der mehr Gewicht mit seiner Ausage als man selber. Wie gesagt, gilt nur für den Ernstfall, wo ich immer hoffe das den keiner bekommt.
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#11

Beitrag von x-stars » 08.05.2012 9:00

Sprich nen breiter Lenker und ne HHL können sich evtl. schon negativ beeinflussen bei ner Stahlflex sehe ich das z. B. auch anders ! Aber wie gesagt ich bin kein staatlichanerkanter Sachverständiger, und ich glaube eher solch einem der mir alles einträgt, als auf Aussagen aus dem www, denn wenn es später mal hart auf hart kommen sollte und es vor Gericht gehen sollte, wird da auch ein Sachverständiger hinzugerufen ! Und dann will ich nicht da stehen und sagen müssen aber im www steht ! Aber ich werde heute mal beim Küs nachfragen, wie die das da sehen
Das ganze dahinter nennt sich Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wenn die zwei Teile nix miteinander zu tun haben, schließen sie sich auch nicht aus. Der Satz ist nur für voneinander abhängige Komponenten, da bleibt einem aber immer noch der Weg der Einzelabnahme + Eintragung.

(das Ganze gilt übrigens auch für Versicherungen: Änderst du Teile an deinem Fahrzeug, die so nicht zulässig sind, ist das eine Obliegenheitsverletzung, die dich im Unfall u.U. regresspflichtig ggü. deiner Versicherung macht: Dazu muss das Teil aber Einfluss auf den Schadensfall gehabt haben. Bei nem Unfall mit vorheriger Bremsung mit nicht zugelassenen Bremsbelägen ist das z.B. einfacher, als wenn sie einen Zusammenhang zwischen deiner zu lauten Renntüte und dem Umkippen gegen ein fremdes Fahrzeug beim Einparken konstruieren wollten)

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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#12

Beitrag von Ati » 08.05.2012 10:20

Planlos hat geschrieben:ich wollte damit keine Grundsatzdiskussion übers eintragen oder nicht eintragen lostreten, aber es scheint da ja doch mehr Ansichten und Aussagen zu geben als gut ist. Nur bräuchte man das alles schwarz auf weiß in Gesetzes oder Richtlinenform, damit man das im Ernstfall auch vor Gericht vorlegen kann, vorallem muss man damit nen Richter und auch den (wie hier immer gesagt wird) "unfähigen Sachverständigen" überzeugen denn sonst hat der mehr Gewicht mit seiner Ausage als man selber. Wie gesagt, gilt nur für den Ernstfall, wo ich immer hoffe das den keiner bekommt.
Das ist es ja. Es steht ja alles schwarz auf weiß. Nur leider kann man es eben entweder auslegen wie es grad genehm ist, oder es ist so verklausoliert, dass es keiner wirklich versteht.
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#13

Beitrag von Planlos » 08.05.2012 17:27

Ati hat geschrieben: Das ist es ja. Es steht ja alles schwarz auf weiß. Nur leider kann man es eben entweder auslegen wie es grad genehm ist, oder es ist so verklausoliert, dass es keiner wirklich versteht.
;) bier so wird es sein
@ B-JT und Trobiker64
der Tüver vom Küs hat mir das heute auch so gesagt, wie Ihr schreibt ! So wie mein Moped vorher gewesen ist hätten alle ABE´s ihre volle Gültigkeit gehabt, da sie sich nicht gegenseitig beeinflussen. Nur das mit meinem 6 Zoll Rad jetzt, das hätte die ABE für die HHL außer Kraft gesetzt weil das dann zusammen geprüft werden muss, aber das darf in den alten Bundesländern nur der Tüv und hat er ja auch gemacht :D und eingetragen und gleich die anderen Sachen mit, selbst mein stark modifiziertes Windschild, auf dem keine Nr mehr steht hat er mit eingetragen, und zwar einfach mit der Angabe Kunstoffwindabweiser Oberkante Scheinwerfer bis ca. obere Gabelbrücke.
Also wieder was dazu gelernt :D
Gruss
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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#14

Beitrag von matze1810 » 12.05.2012 0:25

Huhu,

wollte der Prüfer denn irgendwelche Papiere der HR-Felge sehen? Oder biste einfach hingefahren und hast gesagt, du hättest die gern eingetragen? Was hat der Spass gesamt gekostet?

Danke schonmal.

Gruß
Matze

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Re: Einzelabnahme beim Tüv

#15

Beitrag von Planlos » 12.05.2012 6:49

matze1810 hat geschrieben:Huhu,

wollte der Prüfer denn irgendwelche Papiere der HR-Felge sehen? Oder biste einfach hingefahren und hast gesagt, du hättest die gern eingetragen? Was hat der Spass gesamt gekostet?

Danke schonmal.

Gruß
Matze
Hey Matze ich habe lediglich ne Kopie eines Fahrzeugscheines von ner GSXR-1000 K3 gehabt, das hat ihm gereicht um die Daten zu vergleichen :D
In den Papieren steht jetzt : 190/50R17 M/C 73W auf Suzukifelge J17M/CxMT6.00 (GSX-R1000 WVBZ)
Zu den Kosten, hat wahrscheinlich so viel gekostet wie der Eintrag deiner USD ;) bier
Gruß
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