Einzelabnahme beim Tüv
Verfasst: 06.05.2012 18:40
Wollte mal kurz erzählen was ich da so erlebt habe
Am Freitag hatte ich ne Einzelabnahme wegen meiner 6 Zoll Felge mit 190/50 Bereifung lief auch alles gut
(ist mir auch als ww eingetragen worden, so kann ich die 5,5 Zoll auch noch fahren) habe dann natürlich auch gleich Lenker, Bugspoiler, Tacho, HHL und Bremsleitungen eintragen lassen weil mir klar war das die ABE`s die ich dafür habe dann natürlich nicht mehr gelten, weil sich diese alle auf den Serienzustand beziehen.
Dann hab ich mit dem Tüver mal so gesprochen, weil er meinte ich hätte auch ohne die Abnahme der Felge schon lange keine BE mehr gehabt ! Ich
im Kopf, da hat er mir das alles mal in den ABE`s gezeigt. (ABE hatte ich für HHL, Lenker, Bugspoiler und Stahlflexleitungen der Tacho ist laut Acewell nicht eintragungspflichtig, das sah der Tüver auch anders, mir ist es jetzt egal, kam auf die 20,- € auch nicht mehr an, so können sie mich jetzt mal alle
)
In sämtlichen ABE`s von mir stand, sofern sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet, mit anderen Worten, jede einzelne ABE hebelt die andere aus, selbst eine Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung verliert ihre Gültiggkeit (wenn man z.B. nen anderen Lenker mit ABE fährt) weil sich diese auf den original Zustand bezieht. (ich weiß das mit den Reifen und dem EU-Recht, habe aber keine Lust mich im Ernstfall durch die Gerichte zu schlagen)
Also nur mal so an die, die mehrere ABE`s mit sich führen, schaut da mal genauer rein ob sie miteinander funktionieren, ansonsten lieber den Gang zum Tüv und das Zeug eintragen lassen, nicht das ihr im Ernstfall in die Röhre schaut.
Gruß

Am Freitag hatte ich ne Einzelabnahme wegen meiner 6 Zoll Felge mit 190/50 Bereifung lief auch alles gut

Dann hab ich mit dem Tüver mal so gesprochen, weil er meinte ich hätte auch ohne die Abnahme der Felge schon lange keine BE mehr gehabt ! Ich


In sämtlichen ABE`s von mir stand, sofern sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet, mit anderen Worten, jede einzelne ABE hebelt die andere aus, selbst eine Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung verliert ihre Gültiggkeit (wenn man z.B. nen anderen Lenker mit ABE fährt) weil sich diese auf den original Zustand bezieht. (ich weiß das mit den Reifen und dem EU-Recht, habe aber keine Lust mich im Ernstfall durch die Gerichte zu schlagen)
Also nur mal so an die, die mehrere ABE`s mit sich führen, schaut da mal genauer rein ob sie miteinander funktionieren, ansonsten lieber den Gang zum Tüv und das Zeug eintragen lassen, nicht das ihr im Ernstfall in die Röhre schaut.
Gruß