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zulassung
Verfasst: 17.02.2008 19:40
von bubbelkatzen
hallo sv-fighter
muss im april zum tüv und wollte blinkerspiegel einbauen.der altbestand der blinker in der verkleidung soll erhalten bleiben,heißt also zwei blinker vorne links und zwei vorne rechts.ist dieses eigentlich zulässig?habe in der stvo (zulassungsvorschriften)nichts gefunden.
lg
bubbelkatzen
Verfasst: 17.02.2008 19:54
von Timmi
Hm , ich persönlich würde ja dann die untern rausnehmen und Loch verschliessen.
Aber ruf doch einfach mal beim Tüv an. Dann haste ne`Aussage die auch was taugt.

blinkerumbau
Verfasst: 17.02.2008 20:03
von bubbelkatzen
hallo timmi
danke für die schnelle antwort.wenn ich die unteren öffnungen verschliessen muß,wo finde ich passende abdeckungen bzw. alternativen hierzu?
gruß
bubbelkatzen
Verfasst: 17.02.2008 20:13
von heikchen007
Ich wüßte nicht, warum jeweils 2 Blinker nicht erlaubt sein sollen.
Beim Auto hat man doch auch oft Blinker im Spiegel und dann noch mal vorne...
Wenn du die Originalblinker entfernst, gibt es meines Wissen keine Abdeckungen dafür.
Verfasst: 17.02.2008 20:16
von bubbelkatzen
genau liebe heike du sprichst mir aus dem herzen

Verfasst: 18.02.2008 7:40
von Becks
Wie sieht das denn überhaupt mit dem Blinkrelais aus? Sind die Spiegeblinker wenigstens in LED-Technik (nur 2W). Ansonsten verändert sich die Blinkfrequenz beim normalen Blinken zu sehr und im Warnblinkmodus wird es überlastet (also nicht mehr möglich), und dagegen hat der TÜV garantiert was.