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Re: Kilo N und die gixxer USD

Verfasst: 09.06.2014 17:22
von speedy666
Danke dir tausendmal!!;)

Re: Kilo N und die gixxer USD

Verfasst: 09.06.2020 11:48
von marc-sv
Hallo zusammen!

Ich habe mir kürzlich eine SV1000S BJ03 geholt, welche USD Gabeln inkl Brücken einer GSX1000 (K2) verbaut hat.
Jetzt hatte ich die Ehre TÜV zu erneuern und habe das Problem, dass die verbauten 3D-BKG Stummellenker keine ABE/KBA-Nummer haben, beziehungsweise nicht eingetragen sind. Das war lt. Vorbesitzer nie ein Problem und er hatte die Maschine so vor mehr als 10 Jahren bekommen.

Auch der Umbau der Gabel ist bisher nicht eingetragen.

Hätte der Prüfer nicht gesehen, dass BKG auf den Stummeln steht, hätte ich wohl keine Probleme gehabt...

Habe die Sufu benutzt und natürlich auch Google bemüht. BKG gibt es leider nicht mehr, daher komme ich hier nicht mehr an Dokumente.

Der Prüfberichtet listet nun Lenkerzulässigkeit nicht nachgewiesen. Jetzt bitte ich um eure Erfahrungen bezüglich der Vorgehensweise :)

- Im Prinzip würde es reichen, wenn ich mit irgendwelchen unterstützenden Dokumenten auflaufe, um so die Eintragung durchzuführen.Kann hier jemand aushelfen zum Thema BKG Stummellenker auf SV1000S?

- Am saubersten wäre es natürlich, die Gabeln mit einzutragen. - Was gilt es hier zu beachten? Empfiehlt sich das, oder einfach nur der Nachweis über Lenkerstummel?

Auch für sonstige Hinweise bin ich natürlich dankbar.

Grüße,

Marc

Re: Kilo N und die gixxer USD

Verfasst: 09.06.2020 12:34
von SVMiNi
Das der Gabelumbau bisher niemandem aufgefallen ist ist Glück. Wenn du an einen sachkundigen "Ordnungshüter" gerätst kann der dir das Mopped sofort stilllegen. Die Veränderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Durch die technische Abnahme wird quasi die Betriebserlaubnis trotz der Veränderung aufrecht erhalten. Lass es besser eintragen. Wenn du zu den Stummeln nichts bekommst dann mach andere dran. Ich habe zum Beispiel Originale von der TL dran, problemlos eingetragen.

Re: Kilo N und die gixxer USD

Verfasst: 11.06.2020 13:26
von Trobiker64
marc-sv hat geschrieben:
09.06.2020 11:48
- Am saubersten wäre es natürlich, die Gabeln mit einzutragen. - Was gilt es hier zu beachten? Empfiehlt sich das, oder einfach nur der Nachweis über Lenkerstummel?
Dein Problem wird sein, dass durch den Gabelumbau auch keine Lenker-Teilegutachten für die SV1000 verfügbar sind, da die obere Klemmung ein anderes Maß hat als die originalen Standrohre haben. Die Eintragung wird nur über eine Einzelabnahme machbar sein. Für dich bedeutet es, dass du dem Sachverständigen darlegen must, dass es sich um eine Gixxer-Gabel handelt. Event. können diverse Ersatzteile-Nummern helfen. Auf Basis der Gixxer-Gabel brauchst du dann auch die Teilegutachten für den Lenker, was dann der Sachverständige auf Kompatibiltät mit dem Restfahrzeug überprüfen muss, also z.B. Platz zu anderen Fahrzeugteilen usw. und nicht jeder Sachverständige darf solche Abnahmen durchführen. :wink:

Re: Kilo N und die gixxer USD

Verfasst: 12.06.2020 9:43
von Seth
Hi,
ich würde den TÜV per Mail anschreiben und abklären ob er dir die Gabel komplett einträgt. Ich musste damals 5-6 Prüfstellen anschreiben, bis ich einen gefunden habe. Du wirst wahrscheinlich neue Stummel brauchen, wenn du kein Gutachten findest...