Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N


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ake
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Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#1

Beitrag von ake » 10.04.2013 13:13

Moin moin,

kann mir einer o.g. mitteilen? Oder zumindest die Außenmaße ohne Deckel für eine Überschlagsrechnung? Hab leichte Diskussionen mit einem TÜVler wg Austausch des Bremsflüssigkeitsbehälters an meiner S (daher kann ich sagen, wir groß der ist und welches Volumen der hat, nur eben für eine N nicht). Er meint, ein neuer Behälter müsse eingetragen werden, kann das aber nicht so richtig belegen. Und für den Eintrag müsse der mindestens so groß sein wie der alte. :evil:

Danke und Gruß
AKE
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AW: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#2

Beitrag von Paddy_KH » 11.04.2013 10:12

Hi

Ich kann heute Mittag dir das Volumen berechnen... Wage jetzt mal zu behaupten das sogar mehr reingeht ... Hab ihn ja auch auf meiner S Tüv hat nichts gesagt...

Gruß paddy
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Re: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#3

Beitrag von Roughneck-Alpha » 11.04.2013 11:29

ake hat geschrieben:Er meint, ein neuer Behälter müsse eingetragen werden, kann das aber nicht so richtig belegen. Und für den Eintrag müsse der mindestens so groß sein wie der alte. :evil:
Wieso gibt es dann ABE's ?
Gibt es ein Mindestvolumen, welches zum erlangen der ABE eingehalten werden muss?
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Re: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#4

Beitrag von ake » 11.04.2013 11:45

Das kann ich Dir nicht sagen Rough.

Hintergrund: Ich möchte den großen Plastiktopf auf dem Lenker meiner S weghaben.

Variante 1: Ich bau den eckigen Originaltopf der N inkl. Bremspumpe etc dran. Vermutlich keinerlei Probs mit TÜV etc, da original Suzuki und auch so ausschaut. Mag mich nur im Moment nicht recht mit einem eckigen (Bremse) und einem runden (Kupplung) anfreunden. Evtl dann beide tauschen. Hmmm.

Variante 2: Ich bau einen runden schwarzen Alutopf aus dem Zubehör an (Deine gefallen mir nicht wirklich Rough), so zB den Scio von ABM. Der ist aber deutliche kleiner (22ml statt ca 55ml im originalen runden) und hat keine ABE, da es wohl unterschiedliche Ansichten gibt, ob Zubehörtöpfe nun eintragungsfrei (dann braucht man ja nicht einmal eine ABE) sind oder nicht. Mein TÜVler meint, der Ersatz müsse mind so groß sein wie der originale, ansonsten gäb es Mecker bzw Mangel, kann das aber auch nicht so recht belegen. Klar, ich kann zu einem anderen TÜVler fahren, aber ich hätt es gern mal im Grundsatz geklärt.

Also, wer hat eine solide Quelle, ob Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter (geiles Wort :mrgreen: ) nun eintragungsfrei sind oder nicht.

Gruß
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Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#5

Beitrag von nepp » 11.04.2013 12:02

Weil der Behälter n Sichtfenster haben muss.
Du musst sehn können ob er leer is.
Ohne Fenster normalerweise keine Abe/Zulassung.
Menge is glaub zweitrangig.
Ich hab hinten nen winzigen Behälter dran.Hat aber ne Abe(und n Guckloch:-D)
Der hat insgesamt höchstens no die hälfte an Volumen.Vor allem wenn man den entsprechend wegfallenden Schlauch berücksichtigt

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Re: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#6

Beitrag von ake » 11.04.2013 12:37

nepp hat geschrieben:Weil der Behälter n Sichtfenster haben muss.
Du musst sehn können ob er leer is.
Ohne Fenster normalerweise keine Abe/Zulassung.
Menge is glaub zweitrangig.
Hallo Nepp,

danke für die Info, aber ich brauch eine solide und belastbare Quelle. :wink:

Guckloch ist beim ABM Scio drin.

Gruß
AKE
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Re: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#7

Beitrag von Roughneck-Alpha » 11.04.2013 12:39

ake hat geschrieben:(Deine gefallen mir nicht wirklich Rough)
Meine muss man ja nicht anbauen.
Bei meiner Variante kann man ranhaengen, was man will und einen runden Abgang hat.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




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#8

Beitrag von Paddy_KH » 11.04.2013 12:47

Das mit dem Schaufenster ist nicht ganz richtig... Wollte mir damals auch einen Zubehör mit Schaufenster dran bauen also zuerst zum Tüv mit dem ding... Der wusste sorecht auch nicht weiter also hat er bei der Tüv Rheinland Zentrale angerufen und nachgehakt ... Die haben klipp und klar gesagt das es ein eingriff in die bremsanlage ist und somit eingetragen werden muss... Was auf den ganzen hp's der Zulieferer steht von wegen Schaufenster vorhanden dadurch keine abe nötig ist laut Tüv Rheinland absoluter quatsch...

Mehr kann ich dazu au nicht sagen Tüv ist anscheind nicht immer gleich Tüv

Gruß paddy
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#9

Beitrag von nepp » 11.04.2013 12:59

Das hab Ich auch nicht behauptet.Aber alle die ne Abe haben haben ein Fenster.Und ohne Fenster mit Abe is mir noch nich untergekommen.
So bin Ich draufgekommen.
Wenn ein Hersteller n Fenster dran hatt aber keine Zulassung anstrebt weil das Teil für 30€ weg soll hast natürlich Pech gehabt.Wenn Ihm der Tüvver das jetzt nich durchlässt muss er sich n neuen suchen oder n andern Behälter anbaun.
Des weiss sein Tüvver sonst nächstes mal au nich mehr das er Ihm das dieses Mal durchgewunken hat.

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Re: AW: Maße bzw. Volumen Bremsflüssigkeitsbehälter einer N

#10

Beitrag von ake » 13.04.2013 13:12

Paddy_KH hat geschrieben:Das mit dem Schaufenster ist nicht ganz richtig... Wollte mir damals auch einen Zubehör mit Schaufenster dran bauen also zuerst zum Tüv mit dem ding... Der wusste sorecht auch nicht weiter also hat er bei der Tüv Rheinland Zentrale angerufen und nachgehakt ... Die haben klipp und klar gesagt das es ein eingriff in die bremsanlage ist und somit eingetragen werden muss... Was auf den ganzen hp's der Zulieferer steht von wegen Schaufenster vorhanden dadurch keine abe nötig ist laut Tüv Rheinland absoluter quatsch...

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Gruß paddy
Moin moin,

tja, so richtig schlauer bin ich immer noch nicht. Wenn ABM selber auf der Homepage (sh screenshot) schreibt, der Behälter sei EIntragungsfrei, so sollt man doch meinen, das wäre halbwegs seriös, oder?! Immerhin ist ja ABM ein druchaus seriöser Hersteller, denk ich jedenfalls.
ABM_Scio_Zulassung.png
BTW: Hat nun eigentlich jemand mal die Maße vom N-Behälter für mich? :?:

Gruß
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