Michelin Pilot Road 2


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
Udo2804


Michelin Pilot Road 2

#1

Beitrag von Udo2804 » 14.04.2008 17:59

Hallo
Hatt von Euch schon jemand Erfahrungen mit dem Michelin Pilot Road 2 gemacht :?:
Neue Reifen stehen an :!:
Bis jetzt habe ich den Pilot-Power drauf und kann nichts negatives über den Reifen sagen!
Angeblich soll der Pilot Road 2 die gleichen Eigenschaften haben nur mit einer
besseren Laufleistung :?:

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SvFaxe
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#2

Beitrag von SvFaxe » 14.04.2008 18:36

schon mal die suchfunktion benutzt ? 8)
† R.I.P †
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sorpe
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#3

Beitrag von sorpe » 15.04.2008 8:39

Udo,
frag mal Teo, der hat den Road 2 drauf :!:
Ich werde ihn bald auch probieren!
Gruß
Martin :D
Gruß,
Martin
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Ulli


#4

Beitrag von Ulli » 15.04.2008 12:47

Hallo,

eigentlich kann oder sollte man die beiden Reifen nicht miteinander vergleichen. Das eine ist ein reiner Sportreifen und das andere ein Tourenreifen.
Ich hatte voher den Pilot Power, der hielt hinten max. 5000km. Jetzt habe ich den Pilot Road 2 seit 2500km drauf und habe bisher so gut wie keinen Verschleiß. Aber er hat auch nicht den Grip wie der Pilot Power, ansonsten ein sehr guter Reifen.
Es gibt halt keine eierlegende Wollmilchsau....
Kann den Pilot Road 2 aber bestens empfehlen. Werde ihn wohl wieder nehmen, wenn es soweit ist.

Gruss Ulli

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Teo
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#5

Beitrag von Teo » 15.04.2008 15:27

sorpe hat geschrieben:frag mal Teo, der hat den Road 2 drauf :!:
Dann antworte ich mal ungefragt... :zwinker:

Ich finde auch, dass man die Reifen nicht unbedingt miteinander vergleichen kann. Wie Ulli schon schrieb, sind die ursprünglichen Einsatzzwecke verschiedener Art. Aus meiner Sicht ist der Road 2 für alle, die nicht ständig bei höchsten Temperaturen am Rande des Wahnsinns unterwegs sind, der "Bessere" der beiden. Die Laufleistung ist so immens höher, dass er allein aus finanziellen Aspekten sehr interessant ist.

Er hat auch ausreichend Gripp in allen Lagen, bei trockener wie nasser Strecke. Vielleicht ist er bei hohen Schräglagen ein klein wenig kippelig - aber das fällt vielen im Alltagsbetrieb nicht auf. Auf der Rennstrecke wird er dagegen wohl überfordert sein - da hilft dann nur ein Pilot Power oder am besten gleich ein echter Rennreifen.

Ich werde mir den Road 2 in Kürze wieder holen - er hat jetzt gut 13.000 gelaufen (jawohl...auch hinten!).
Bin dann mal wieder da! :-)

Udo2804


#6

Beitrag von Udo2804 » 15.04.2008 17:42

Dank an Ulli und Teo :!:
Auch wenn Teo ungefragt geantwortet hat :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:
Kann ja leider an der Sauerland-Ausfahrt 3.0 nicht teilnehmen wie bekannt :( :(
Aber in Stiege können Wir das Thema ja noch mal aufgreifen bei einem :bier: :bier:

JürgenPP


#7

Beitrag von JürgenPP » 22.04.2008 9:38

Hallo Zusammen,

nun habe ich eine Graue von 2006, ohne Fabrikatsbindung in den Papieren.
Auf meiner N hätte ich gerne den MPR2 montiert, kann aber keine Freigabe finden.
Die gibt es nur für die S.
Hat von Euch jemand eine Ahnung ob ich den montieren darf und wo ich die entsprechenden Unterlagen finde?
Den Serienreifen MPR/B habe ich nun nach knapp 10tkm runtergerubbelt.
Überzeugt hat er mich nicht. Er hält zwar lang, das ist aber auch schon Alles.
Kurven mag er zunächst gar nicht, dann kippt er abrupt um. Den Grenzbereich kannst Du nur erahnen.
Gruß Jürgen

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Teo
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#8

Beitrag von Teo » 22.04.2008 17:15

Hallo Jürgen, wenn du keine Reifenbindung eingetragen hast, so hast du doch die volle Auswahl, oder? Interessant ist dabei nur, dass ich 'ne "S" Bj. 2007 habe, bei der es eine Reifenbindung gibt. Sehr seltsam...

Der MPR2 ist allerdings offiziell nicht freigegeben für die "N". :cry: In diesem Fred gibt's noch ein paar Infos dazu.

viewtopic.php?t=41410&highlight=mpr2
Bin dann mal wieder da! :-)

Mario.D


#9

Beitrag von Mario.D » 22.04.2008 22:02

ein kollege von mir macht gerade einen §57/a Kurs (das ist bei uns im Österreich sowas wie bei euch der jährliche Tüv). Er hat da gelernt das in der Gesamten EU die Reifeneinschränkugen wieder gefallen sind also Markenbezogen.
Bei uns kann ich jeden Reifen draufpappen was ich will hauptsache die Dimension stimmt und die Profiltiefe :sonne:

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Teo
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#10

Beitrag von Teo » 23.04.2008 10:28

Die Importeure einiger Marken in Deutschland gehen auch diesen Weg und schreiben letztendlich nur noch die Dimensionen der Reifen fest.

Gilt übrigens auch für Suzuki - aber erst für alle ab 01.05.2007 zugelassenen Bikes.
Bin dann mal wieder da! :-)

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Seether
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#11

Beitrag von Seether » 24.04.2008 21:37

http://motorrad.suzuki.de/index.php?id=315

sollte dann aber auch jeder mal ganz aufmerksam lesen und verstehen! :wink:

Pustekuchen, mit ich kann drauf machen was ich will..... :lol:
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life

Mario.D


#12

Beitrag von Mario.D » 24.04.2008 22:07

und hast du es gelesen? Da steht ja nur drinn das wenn du keine Ahnung hast du einfach das machen sollst was das Handbuch sagt.
Und die Originalbereifung wird ja nichtmal noch produziert also was solls? Ich versteh auf alle fälle mal nicht was da jetzt Pusekuchen sein soll.

Wenn du dir den Text druchlest (ich kopier ihn unten rein) dann wirst du auch lesen das im Prinzip alles erlaubt ist (aber vielleicht nicht empfohlen) bis auf Mischbereifung Radial und Diagonalreifen.

Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern

1. Hinweise zur Bereifungswahl

Wegfall der Reifenfabrikatsbindung für neue Modelle:

Neue Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 für alle Modelle keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle noch Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.

SUZUKI empfiehlt für Modelle ohne Reifenfabrikatsbindung laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. SUZUKI kann Sicherheitsrisiken bei der Verwendung einer anderen als der von SUZUKI für den jeweiligen Fahrzeugtyp getesteten und empfohlenen Bereifung nicht ausschließen. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet und empfohlen wurden, wird keine Haftung übernommen.

Sofern Sie sich für eine Alternativbereifung entscheiden, sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit unbedingt darauf achten, dass die betreffenden Reifen vom Reifenhersteller oder Reifenimporteur aufgrund eigener Tests für Ihren Fahrzeugtyp empfohlen werden.

ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist unbedingt mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit für dieses Modell ausreichend ist!

Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen von SUZUKI für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte Folgendes:

Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Reifenbescheinigungen von SUZUKI nur auf Motorräder, die von der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und Motorleistung.

Bezüglich der Gültigkeit von Bescheinigungen für SUZUKI Modelle vor 1997, die in der „offenen“ Ausführung über mehr als 72 bzw. 74 kW Motorleistung verfügen, ziehen Sie bitte die Bescheinigung ”Offenleistung” (siehe Typenübersicht) heran.

Bei den in den Bescheinigungen genannten „Alternativbereifungen“ handelt es sich um von SUZUKI selbst für den jeweiligen Fahrzeugtyp getestete und freigegebene Reifentypen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung der Bescheinigungen aufgeführte Reifentypen werden von SUZUKI nicht empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Reifenbezeichnung bezüglich Reifentyp und Geschwindigkeitsindex beziehen.

Sofern keine Reifenfabrikatsbindung besteht, kann das Fabrikat gemäß StVZO frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In allen anderen Fällen wird dies empfohlen.

Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)

In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen ziehen Sie bitte die Handbücher der Reifenhersteller heran bzw. wenden Sie sich direkt an die Reifenfirmen.

Kopien aller SUZUKI-Reifenbescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen wurde ersetzt durch den Hinweis auf das Original der Bescheinigungen hier auf www.suzuki.de.

2. Allgemeine Hinweise zur Bereifung

WICHTIGER SICHERHEITSHINWEIS

Lesen und beachten Sie unbedingt die Hinweise und Warnungen zur Bereifung im Fahrerhandbuch Ihres Fahrzeugs, um Sicherheitsrisiken für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Neue Reifen müssen eingefahren werden! Produktionsbedingt haben Neureifen eine glatte Oberfläche, die volle Reifenhaftung ist noch nicht gewährleistet. Während der Einfahrzeit ist deshalb die Schräglage in Kurven langsam zu steigern. Vermeiden Sie während der ersten 160 km scharfes Beschleunigen und starkes Bremsen, vor allem in Schräglage. Die Gefügestruktur des Reifengummis erhält ihre endgültige Form erst nach einer Erwärmung auf Betriebstemperatur und anschließender Abkühlung. Vermeiden Sie deshalb während der ersten 160 km bei starken Motorrädern (über 100 kW / 136 PS) Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit (über 200 km/h). Nichtbeachtung kann im Extremfall zu Laufflächenablösung (Profilausrissen) führen. Beachten Sie auch die entsprechenden Vorschriften des Fahrerhandbuchs und der Reifenhersteller.

Achten Sie sehr genau auf Einhaltung des vorgeschriebenen Luftdruckes und kontrollieren Sie diesen täglich vor Fahrtantritt. Der jeweilige den Betriebsbedingungen entsprechende Reifenluftdruck ist dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.

Bezüglich des Reifenalters gilt die Festlegung der führenden Unternehmen im Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) vom September 2001, der zufolge Reifen bei sachgemäßer Lagerung (trocken, kühl, ohne direkte Sonneneinstrahlung) bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neureifen betrachtet und im normalen Gebrauch bis zu einem Gesamtalter von max. zehn Jahren verwendet werden können.

Beachten Sie unbedingt auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe für die Bereifung Ihres Motorrads. Diese Grenze kann eher erreicht sein als die gesetzliche Mindestprofiltiefe, die derzeit für Krafträder 1,6 mm, für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾der Breite der Lauffläche beträgt. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO).

Vor Verwendung von Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers anzufordern. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.

SUZUKI INTERNATIONAL
EUROPE GMBH

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Seether
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#13

Beitrag von Seether » 24.04.2008 22:42

Viel Glück @ Mario.D.... :lol: :lol: :lol:
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Mario.D


#14

Beitrag von Mario.D » 25.04.2008 22:39

Danke hab BT016 Montiert :twisted:

Rony


#15

Beitrag von Rony » 26.04.2008 9:54

@Mario.D
Danke hab BT016 Montiert

und wie fährt der sich??

Rony

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