Eintragung Federbeine


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Salomo[96]
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Eintragung Federbeine

#1

Beitrag von Salomo[96] » 22.02.2016 8:16

wie kriegstn die federbeine eingetragen? hatte auch eins von der kawa drin und niemand wollte das eintragen...jetzt gurke ich wieder mit dem beschissenen originalteil rum und kotze ab...

sry, dass der post hier nicht reinpasst, aber das thema beschäftigt mich schon seit 2 jahren...^^
damals konnte mir auch keiner hier im forum helfen...:(

EDIT: Abgetrennt aus Verkaufe-Thread
Zuletzt geändert von heikchen007 am 22.02.2016 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Gehört nicht in den Verkaufe-Bereich
Das kannste schon so machen, aber dann is es halt kacke...
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Re: GSX-R 1000 K4 Federbein gebraucht Topzustand!

#2

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 22.02.2016 8:32

Du nimmst scheinbar am Hessenproblem teil: Lese mal was Schumi und andere dazu geschrieben haben: http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?f=14&t=99960
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Re: GSX-R 1000 K4 Federbein gebraucht Topzustand!

#3

Beitrag von Hannes89DD » 22.02.2016 9:57

Salomo - hast du denn eine kleine Dokumentation zu deinem Umbau gemacht? Ich kann dir zwar nicht unmittelbar bei deiner Eintragung helfen, Aber vielleicht ein paar Tipps geben.
Ich bin aus Sachsen und muss bei der Dekra die abnahmen machen lassen - eigentlich sind die der penibelste "Verein".
Nachzuweisen ist, dass das Federbein die Geometrie des Motorrades nicht wesentlich verändert, dass es nirgendwo schleift oder anstößt, dass es in einem gleichschweren/gleichstarken oder größeren Bike verbaut war und in deinem Bike nicht überlastet wird, und dass es von der Feder her auf dich und dein Bike abgestimmt ist. Achte auch darauf, dass du mindestens 10.9er Schrauben verwendest, Wenn du schrauben ersetzen musst.
Ich habe in meine Knubbel ein WP- Federbein einer 750er Yamaha verbaut und alles dokumentiert - die Eintragung war gar kein Thema.

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Re: Eintragung Federbeine

#4

Beitrag von Salomo[96] » 23.02.2016 12:58

ja tausend dank für den tipp mit der dokumentation!

hatte das damals natürlich nicht gemacht...der tüvprüfer fragte in der gegend rum, ob es denn möglich wäre die eintragung vorzunehmen...ergebnis: fehlanzeige! er meinte anschließend nur, dass er mir anbieten könnte, mit der maschine auf die rennstrecke zu gehen und so ne einzelabnahme zu machen, allerdings ohne gewähr...zu testzwecken quasi...^^

dachte mir nur noch, dass es dem fass den boden ausschlägt...wenn man diese rechnung aufmacht, dann kann man gleich n teures (aber natürlich hochwertiges) wilbers-federbein reinmachen, das dann keine probleme macht bei ner eintragung...

ich mein, die sv is echt ne super maschine mit nem klasse preis-leistungsniveau, aber das fahrwerk....das fahrwerk...
Das kannste schon so machen, aber dann is es halt kacke...
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Re: Eintragung Federbeine

#5

Beitrag von bigrick » 23.02.2016 13:41

Hannes89DD hat geschrieben:Ich bin aus Sachsen und muss bei der Dekra die abnahmen machen lassen
Das stimmt nicht und ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Änderungsabnahmen nach §19 darf jeder amtlich anerkannter Prüfer machen und Änderungsabnahmen und Vollabnahmen nach §21 darf jeder amtlich anerkannte Sachverständige. Bei welchen Verein der/die jenige tätig ist, ist wurscht. Das ist allerdings erst seit einigen Jahren so. Ein Grund warum das einzelne nicht machen, ist weil die das nicht machen wollen und andere Spezialgebiete haben. So gibt es amtlich anerkannte Sachverständige die nur Fachrschulprüfungen machen (auch das dürfen die) oder andere Spezialgebiete haben. Nicht jeder Prüfer kennt sich in jedem Fachgebiet aus.

Such dir einen anderen Prüfer wenn die solche Rennstreckenmätzschen machen wollen. In welchem Umfang die Umbauten geprüft werden liegt im Ermessenspielraum der jeweiligen Prüfer - das macht jeder anders.

VG

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Re: Eintragung Federbeine

#6

Beitrag von jubelroemer » 23.02.2016 14:19

Hi Salomo,
so weit wohnst du ja nicht von Rheinland-Pfalz weg.Versuch es doch dort einmal. Evtl. in R.-P. mal bei einem Motorradhändler vorfahren und fragen wie das dort generell gehandhabt wird. Bei Händlern geht eh oft mehr als wenn man das privat macht, wieso auch immer.
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Re: Eintragung Federbeine

#7

Beitrag von Schumi-76 » 24.02.2016 18:46

jubelroemer hat geschrieben:Hi Salomo,
so weit wohnst du ja nicht von Rheinland-Pfalz weg.Versuch es doch dort einmal. ...
M.W. liegen sowohl Mainz als auch Fußgönheim in Rheinland-Pfalz. 8O :D
Somit würde aber auch die angesprochene "Hessen-Problematik" entfallen. Mir wurde auch gesagt, dass für eine Einzelabnahme ein Fahrversuch mit Höchstgeschwindigkeit nötig wäre. Die Versicherung über die Berufsgenossenschaft deckt solche Geschwindigkeiten aber wohl nicht ab. Deswegen vielleicht der Wunsch nach einer abgesperrten Strecke. :) empty
Vielleicht solltest Du schauen ob du nicht doch einen Prüfer findest der die Thematik etwas anders betrachtet. Jedenfalls wird in R-P die Abnahme nicht so kritisch hinterfragt wie in Hessen.

Gruß Patrick
Nagut, wenn ich mich hier nicht nützlich machen kann...
...dann mach ich mich eben unbeliebt.

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Re: Eintragung Federbeine

#8

Beitrag von tdassel » 10.03.2016 14:49

Die sind aber kritisch bei Dir.
Zu Federbein Umbauten gab es ja diverse Threads und dort eigentlich selten Problem mit der Eintragung.
Ich bin zur TÜV Hauptstelle in München gegangen und habe dort den Motorradspezialisten angesprochen. Das ist die bessere Variante, als jemanden zu nehmen, der keine Ahnung hat und das dann aus Angst und Unwissenheit lieber nicht einträgt.
Eintragung Federbein war 0 Problem und selbst für einen Umbau auf USD vorne habe ich für ausführliche Begutachtung etc. so um die 200 Euro für die Eintragung bezahlt.
Dokumentation ist wichtig, d.h. musst genau darlegen, von welchem Mopped das bein stammt und das die Maße recht identisch sind.

Such Dir jemanden der Ahnung hat, wenn Du hier im Forum keinen aus Deiner Ecke findest, der sowas schon mal hat eintragen lassen, dann frag mal ggf. bei den Moppedhändlern Deiner Umgebung, ob die Dir einen Spezialisten nennen können.

Grüße

Thomas
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Re: Eintragung Federbeine

#9

Beitrag von Trobiker64 » 10.03.2016 15:38

Ich frage mich sowie so, ob man passende Federbeine überhaupt eintragen muss, wenn das Alternativfederbein aus einem anderen homologierten Fahrzeug stammt. Denn über den Betriebserlaubnisbogen wird das Federbein nicht konkret benannt, sondern nur über eine Zeichnung der Radaufhängung erfasst. Um einen Gefährdungsausschluss zu haben, müsste es eigentlich ausreichen, ein Federbein mit ähnlichen Belastungswerten und Maßen aus anderen Fahrzeugen zu verwenden oder ein fremdes Federbein mit TGA oder ABE. 8)

Gelöschter Benutzer 19679


Re: Eintragung Federbeine

#10

Beitrag von Gelöschter Benutzer 19679 » 10.03.2016 15:46

Merkt sowieso niemand dass das bein von einem anderen Bike ist :D gab hier schon genug die einfach so damit rumfahren und das seit jahren, hatten nie Probleme selbst beim TÜV nicht. Also warum so einen stress machen ? Da kann man die Moneten lieber für Sprit ausgeben ;) bier

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Re: Eintragung Federbeine

#11

Beitrag von tdassel » 15.03.2016 19:25

SvRider92 hat geschrieben:Merkt sowieso niemand dass das bein von einem anderen Bike ist :D gab hier schon genug die einfach so damit rumfahren und das seit jahren, hatten nie Probleme selbst beim TÜV nicht. Also warum so einen stress machen ? Da kann man die Moneten lieber für Sprit ausgeben ;) bier
Spätestens, wenn Du einen Unfall hattest, wo es um Schadensersatzansprüche geht, wird die gegnerische Partei genau auf sowas drauf rumhacken.
Da schaut sich dann nämlich ein gegnerischer Gutachter Deine Mühle an und wird alles monieren, was irgendwie nach Erlöschen der Betriebserlaubnis aussieht und da machen sich dann die paar gesparten Euro für ne Eintragung mehr als bezahlt, aber nur für die gegnerische Versicherung, Du gehts dann in der Regel leer aus, selbst wenn der andere Schuld war.
Das den TÜV das nicht interessiert hat, so what. Du kannst ja den TÜV ja nicht mal verklagen, wenn Du ne Kiste mit frischer TÜV Plakete dran kaufst und die Polizei Dir die bei einer Kontolle mit Tonnen an Mängeln stillegt.

Mein Tip: Lass den Scheiss, trag das Ding spätestens bei der nächsten HU ein und Ruhe ist.

Thomas
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Re: Eintragung Federbeine

#12

Beitrag von Trobiker64 » 15.03.2016 19:41

tdassel hat geschrieben:Da schaut sich dann nämlich ein gegnerischer Gutachter Deine Mühle an und wird alles monieren, was irgendwie nach Erlöschen der Betriebserlaubnis aussieht und da machen sich dann die paar gesparten Euro für ne Eintragung mehr als bezahlt, aber nur für die gegnerische Versicherung, Du gehts dann in der Regel leer aus, selbst wenn der andere Schuld war.
Solange die Änderung nicht unfallursächlich war, passiert hinsichtlich (Haftpflicht-) Versicherungsschutz gar nichts, unabhängig ob die BE erlischt oder nicht. Und ob die BE durch das Federbein erlischt ist ebenso noch nicht geklärt. Ich sehe das eher unkritisch, sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.

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Re: Eintragung Federbeine

#13

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 15.03.2016 19:44

Mhhh, wozu dann überhaupt die ganzen Eintragereien? Ich sehe das eher als Minenfeld in dem man genau aufpassen muss wohin man tritt.
Linke Hand zum Gruß.
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Re: Eintragung Federbeine

#14

Beitrag von tdassel » 19.03.2016 11:45

Trobiker64 hat geschrieben:
tdassel hat geschrieben:Da schaut sich dann nämlich ein gegnerischer Gutachter Deine Mühle an und wird alles monieren, was irgendwie nach Erlöschen der Betriebserlaubnis aussieht und da machen sich dann die paar gesparten Euro für ne Eintragung mehr als bezahlt, aber nur für die gegnerische Versicherung, Du gehts dann in der Regel leer aus, selbst wenn der andere Schuld war.
Solange die Änderung nicht unfallursächlich war, passiert hinsichtlich (Haftpflicht-) Versicherungsschutz gar nichts, unabhängig ob die BE erlischt oder nicht. Und ob die BE durch das Federbein erlischt ist ebenso noch nicht geklärt. Ich sehe das eher unkritisch, sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.

Äh ja. Folgendes mal aus dem Beipackzettel eines Öhlins Federbeines:http://www.wwag.com/step/pdf/111379.pdf

Wenn Öhlins Dich auf direktem Weg zum TÜV schickt mit einem Teilegutachten, um Dir den korrekten Anbau bestätigen zu lassen und eine Änderungseintragung zu machen, weil sonst Deine Betriebserlaubnis erlischt, dann denke ich wirst du mit Deiner Argumentation im Falle eines Falles nicht weit kommen.

Und Unfallursache hin oder her, wenn Du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, dann ganz viel Spaß beim Richter, bzw. schon in der ersten Polizeikontrolle, wenn da mal Leute dabei sind, die sich auskennen.

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Re: Eintragung Federbeine

#15

Beitrag von Trobiker64 » 20.03.2016 12:30

tdassel hat geschrieben:Wenn Öhlins Dich auf direktem Weg zum TÜV schickt mit einem Teilegutachten, um Dir den korrekten Anbau bestätigen zu lassen und eine Änderungseintragung zu machen, weil sonst Deine Betriebserlaubnis erlischt, dann denke ich wirst du mit Deiner Argumentation im Falle eines Falles nicht weit kommen.
Mal zur Info, nur weil ein Bauteil auf Basis eines TGA nicht eingetragen ist, erlischt noch nicht die BE. Sondern es handelt sich um einen Verstoß gegen den Para.13 FZV (Pflichten des Halters). Wird in der Regel mit 0-25€ honoriert.
Trobiker64 hat geschrieben: sofern alles korrekt eingebaut ist und das Beinchen selbst in irgendeiner Form legitimiert ist.
Also nochmal, ist das Federbein über die BE eines anderen Motorrades schon erfasst (also technisch verwendbar) und es ist korrekt eingebaut, sehe ich kein Erlöschen der BE im Rahmen des Para. 19.2 StVZO (Gefährdung). Die formale Eintragung in die Papiere auf Basis des Para. 13 (FZV) ist natürlich sicherer vor Diskussionen mit der Rennleitung. Um in Bedrängnis zu kommen, sollten aber auch die Kontrolleure erkennen können, ob das Beinchen original ist oder nicht. Da wird eher ein großer Lottogewinn wahrscheinlicher.

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