
Windschild SV 650 Knubbel
- superhelmut
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Das müsste die Puig Vision CS14 sein. Die steht in der ABE von Puig für die Knubbel drin wenn man die vom Tüv abnehmen und eintragen lässt (wenn ich das mit meinem Halbwissen richtig deute) ? Einfach so anbauen (ohne extra Abnahme) ist dann wahrscheinlich nicht erlaubt ?
- jubelroemer
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
......... dann ist die auch ohne Eintragung erlaubt.Michael Berg hat geschrieben: ↑19.01.2020 9:00Das müsste die Puig Vision CS14 sein. Die steht in der ABE von Puig für die Knubbel drin ................
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Teile mit ABE, die für das passende Motorrad sind, musst du 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' vom TÜV eintragen lassen. Egal welches Bauteil. Tust du das nicht, erlischt aber nicht die Betriebserlaubnis, da es ja eigentlich für das Fahrzeug zugelassen ist. (ABE Nachweis mitgeführt ist mal vorausgesetzt) Stellt, so glaube ich, nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit des 'nicht ändern der Fahrzeugpapiere' da. Lediglich bei Bauteilen mit E-Nummer (Blinker, Spiegel, etc) musst du dich um nichts mehr kümmern.
Was du jetzt mit dieser Info machst, das bleibt schlussendlich dir überlassen.
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- Trobiker64
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Warum mag die ABE wohl sich "ABE" nennen ?! Du meinst das "Teilegutachten". Wenn vorhandene Auflagen in der ABE nicht eingehalten werden (können) oder das Bauteil für einen anderen nicht bestimmten Fahrzeugtyp verwendet werden soll, dann muss das beim TÜV abgenommen werden.
Re: Windschild SV 650 Knubbel
Habe jetzt eine gefunden, die Puig CS14 passt dran und sieht meiner Meinung nach gut aus. Nun nur noch vom Tüv abnehmen lassen und alles ist gut.
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
In der ABE steht meist drin, das eine Eintragung nicht erforderlich ist, sofern sich das Fahrzeug ansonsten im Originalzustand befindet.Trobiker64 hat geschrieben: ↑19.01.2020 11:36Warum mag die ABE wohl sich "ABE" nennen ?! Du meinst das "Teilegutachten". Wenn vorhandene Auflagen in der ABE nicht eingehalten werden (können) oder das Bauteil für einen anderen nicht bestimmten Fahrzeugtyp verwendet werden soll, dann muss das beim TÜV abgenommen werden.
Wenn du also mehrere Teile umgebaut hast, das Fahrzeug sich also nicht mehr im Originalzustand befindet, mus es durch TüV, Dekra etc.abgenommen werden und bei der nächsten Um/Abmeldung etc in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bis dahin ist das mitführen der ABE und der Abnahmebescheinigung erforderlich. So die Aussage in den allermeisten meiner ABE s - und Aussage des Prüfers...
Demnach reicht es eben nicht aus, mit 23 verschieden ABE s rumzufahren, da jede einzelne ABE eben nur gilt, wenn das Fahrzeug im Originalzustand...bla bla blub...
Was nun mit der Aussage angefangen werden soll liegt wieder bei jedem selbst

Gruß
Fritz
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Davon war hier aber nicht die Rede. Weder der TE noch @Darksyp_ hat von weiteren Änderungen berichtet. Zudem, was ist denn der "Originalzustand" , Auslieferungszustand des Fahrzeugherstellers oder der "genehmigte Fahrzeugzustand" ? Viel wichtiger ist der direkte Zusammenhang diverser Änderungen. Das kann auch nicht anders sein, sonst würde die kleinste Änderung am Fahrzeug eine solche ABE abwürgen. Was hätte z.B. ein ABE-Bugspoiler mit einem ABE-Bremshebel zu tun ? Nichts !svfritze64 hat geschrieben: ↑01.03.2020 16:15In der ABE steht meist drin, das eine Eintragung nicht erforderlich ist, sofern sich das Fahrzeug ansonsten im Originalzustand befindet.Trobiker64 hat geschrieben: ↑19.01.2020 11:36Warum mag die ABE wohl sich "ABE" nennen ?! Du meinst das "Teilegutachten". Wenn vorhandene Auflagen in der ABE nicht eingehalten werden (können) oder das Bauteil für einen anderen nicht bestimmten Fahrzeugtyp verwendet werden soll, dann muss das beim TÜV abgenommen werden.
Wenn du also mehrere Teile umgebaut hast, das Fahrzeug sich also nicht mehr im Originalzustand befindet, mus es durch TüV, Dekra etc.abgenommen werden und bei der nächsten Um/Abmeldung etc in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Das sehe ich genauso.svfritze64 hat geschrieben: ↑01.03.2020 16:15Demnach reicht es eben nicht aus, mit 23 verschieden ABE s rumzufahren

- SeidlaSiggi
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Hat das mit der Abnahme denn geklappt? Habe mir heute auch die „Puig Vision“ geholt, in der ABE ist die Knubbel ja nicht gelistet. Denke ja nicht, dass eine Anbringung ein Problem darstellt, aber was kostet da eine Abnahme / Eintragung?Gelöschter Benutzer 26970 hat geschrieben: ↑01.03.2020 9:28Habe jetzt eine gefunden, die Puig CS14 passt dran und sieht meiner Meinung nach gut aus. Nun nur noch vom Tüv abnehmen lassen und alles ist gut.
Grüüüüße

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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Wenn du dein Moped in der ABE nicht findest - dann hast du quasi keine ABE
Das wirst du dann auch nicht ohne weiteres eingetragen bekommen - Einzelabnahme wird teuer?
Evtl. findest du jemanden, der genau das Winshield an genau so einem Mopped wie du es hast - eingetragen bekommen hat.
Denjenigen dann um eine Kopie bitten, und es mal beim Prüfer deiner Wahl versuchen.

Das wirst du dann auch nicht ohne weiteres eingetragen bekommen - Einzelabnahme wird teuer?
Evtl. findest du jemanden, der genau das Winshield an genau so einem Mopped wie du es hast - eingetragen bekommen hat.
Denjenigen dann um eine Kopie bitten, und es mal beim Prüfer deiner Wahl versuchen.
Gruß
Fritz
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- SeidlaSiggi
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Re: Windschild SV 650 Knubbel
Ja das ist genau das Problem
. Naja diesen Monat steht ja die HU an, da kann ich das Teil ja mal im Rucksack mitnehmen und um eine Einschätzung bitten
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