Beleuchtung des Hinterrades
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der_messias
konkrete frage: ich bau mir ne led hinterrad beleuchtung und ne verkleidungsinnenbeleuchtung ein, die ich natürlich bei der fahrt ausgeschaltet habe, muss ich damit zum tüv oder nicht? weil ich nehme ja "bauliche" veränderungen vor oder? bzw. verliere ich bei den unfall (mit ausgeschalteter bel.) den versicherungsschutz?
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Pinky
nein du musst nicht zum tüv denn die teile benutzt du nicht im strassenverkehr... und wenn du die doch in der stvo benutz ist der tüv auch egal weil der dir die hosen lang zieht
ist im strassenverkehr einfach nur verboten (gibt genaue definitionen welche farben wann, wie und wohin strahlen dürfen)
achja: wenn du bei eingeschaltetem licht einen unfall hast dann ist theoretisch ein fahrzeug ohne abe und somit ohne versicherungsschutz - obs von der versicherung "genutzt" wird ist was anderes...
ist im strassenverkehr einfach nur verboten (gibt genaue definitionen welche farben wann, wie und wohin strahlen dürfen)
achja: wenn du bei eingeschaltetem licht einen unfall hast dann ist theoretisch ein fahrzeug ohne abe und somit ohne versicherungsschutz - obs von der versicherung "genutzt" wird ist was anderes...
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der_messias